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Rechtsprechung
   BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,125
BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59 (https://dejure.org/1961,125)
BSG, Entscheidung vom 28.11.1961 - 2 RU 130/59 (https://dejure.org/1961,125)
BSG, Entscheidung vom 28. November 1961 - 2 RU 130/59 (https://dejure.org/1961,125)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 16, 1
  • NJW 1962, 1174 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (75)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55
    Auszug aus BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59
    Der erkennende Senat hat diese Frage zwar in einer Entscheidung (BSG 9, 222, 225), die einen Unfall beim Erholungsaufenthalt betraf, offengelassen; bei anderer Gelegenheit hat er jedoch bereits auf die - auch versicherungsrcchtlich relevante - gesteigerte Bedeutung hingewiesen, die nach heutigen Anschauungen den Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten und zur Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft zukommt (vgl° BSG 4, 219, 223).
  • BSG, 13.03.1959 - 2 RU 167/57

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines …

    Auszug aus BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59
    Der erkennende Senat hat diese Frage zwar in einer Entscheidung (BSG 9, 222, 225), die einen Unfall beim Erholungsaufenthalt betraf, offengelassen; bei anderer Gelegenheit hat er jedoch bereits auf die - auch versicherungsrcchtlich relevante - gesteigerte Bedeutung hingewiesen, die nach heutigen Anschauungen den Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten und zur Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft zukommt (vgl° BSG 4, 219, 223).
  • BSG, 20.05.1958 - 2 RU 322/55
    Auszug aus BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59
    Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 20. Mai 1958 (BSG 7, 195 : see 1959, 20 mit zustimmender Anmerkung Schieekel) entschieden, daß diese Vorschrift auch nach Inkrafttreten des SGG weiter gilt.
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit und damit unter Versicherungsschutz steht seit der grundlegenden Entscheidung des Senats vom 28. November 1961 (BSGE 16, 1, 3 f = SozR Nr. 49 zu § 542 RVO aF) der Betriebssport unter bestimmten Voraussetzungen.

    Für die in der Entscheidung des Senats vom 2. Juli 1996 (…SozR 3-2200 § 548 Nr. 29) unter bestimmten Voraussetzungen angenommene Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Betriebssport über die in der Entscheidung vom 28. November 1961 (BSGE 16, 1 = SozR Nr. 49 zu § 542 RVO aF) aufgeführten Kriterien hinaus auf weitere Veranstaltungen und Aktivitäten gibt es bei nochmaliger Prüfung keinen triftigen sachlichen Grund.

  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 19/92

    Betriebssport - Verein - Zusammenarbeit mit Unternehmen

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28. November 1961 (BSGE 16, 1, 5) näher dargelegt, welche tatsächlichen Umstände vorliegen müssen, um den inneren Zusammenhang einer sportlichen Betätigung mit der Beschäftigung in einem Unternehmen bejahen zu können.

    Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 28. November 1961 (aaO S 5) den Begriff des Betriebssports nicht auf Übungen dieser Art eingeengt (s BSG Urteile vom 24. Februar 1967 - 2 RU 2/63 - BB 1967, 718, vom 28. August 1968 - 2 RU 68/68 - BG 1969, 276, vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 116/70 - USK 72145, vom 30. November 1972 - 2 RU 175/71 - USK 72218, vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 - HVGBG RdSchr VB 79/80 Anlage 2, vom 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 - USK 80315 und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82 - USK 82168;… s auch Brackmann aaO S 482w mwN).

    Ausgleichssport kann auch Fußballspielen sein, wobei der dieser Sportart innewohnende Wettkampfcharakter dem nicht entgegensteht (vgl ua BSGE 16, 1, 5; 41, 145, 146;… BSG SozR Nr. 37 zu § 548 RVO;… BSG Urteile vom 24. Februar 1967 - 2 RU 2/63 - aaO, vom 30. Mai 1968 - 2 RU 147/65 -Breithaupt 1969, 566, vom 15. August 1979 - 2 RU 45/79 - USK 79152…, vom 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 - aaO …und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82 - aaO).

    Auch die Voraussetzung einer gewissen Regelmäßigkeit der Durchführung des Ausgleichssports (BSGE 16, 1, 5;… BSG SozR 2200 § 550 Nr. 19;… Brackmann aaO S 483a mwN), des zeitlichen Zusammenhangs von Übungszeit und Dauer zur betrieblichen Tätigkeit (BSGE 16, 1, 5;… BSG Urteil vom 15. August 1979 - 2 RU 45/79 - aaO) sowie des im wesentlichen auf die Beschäftigten des veranstaltenden Unternehmens beschränkten Teilnehmerkreises (BSGE 16, 1, 5) liegen nach den tatsächlichen Feststellungen des LSG, die durch zulässige und begründete Revisionsrügen nicht angegriffen wurden und an die die Revisionsinstanz gebunden ist (§ 163 Sozialgerichtsgesetz ), vor.

    Darüber hinaus bedarf der Ausgleichssport, soll für diesen ein innerer Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit angenommen werden, eines Rahmens, der durch eine unternehmensbezogene Organisation gekennzeichnet ist (vgl BSGE 16, 1, 5).

    Die Regelung der Satzung, wonach der Vorstand über die Aufnahme und den Ausschluß von Mitgliedern durch Beschluß entscheidet, spricht lediglich für die rechtliche Selbständigkeit des Vereins, die bereits im Urteil vom 28. November 1961 (BSGE 16, 1, 5) und danach in ständiger Rechtsprechung als grundsätzlich nicht der unternehmensbezogenen Organisation entgegenstehend angesehen wird.

    Vielmehr ist ausgehend von dem Zweck des Vereins, der wie hier auf die "Pflege der Leibesübung im Bereich der L. ... AG" gerichtet ist, der faktische Einfluß des Unternehmens auf den Verein und die Durchführung der sportlichen Betätigung zu ermitteln (BSGE 16, 1, 5).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein starkes finanzielles Engagement des Unternehmens zwar nicht erforderlich (s BSGE 16, 1, 5;… Brackmann aaO S 483c); soweit es aber vorliegt, ist es als deutliches Merkmal einer unternehmensbezogenen Organisation anzusehen.

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 23/90

    Unfallversicherungsschutz bei der Teilnahme an einer Fußball-Europameisterschaft …

    Der erkennende Senat hat in seinem Urt vom 28. November 1961 (BSGE 16, 1) näher dargelegt, welche tatsächlichen Umstände vorliegen müssen, um den inneren Zusammenhang einer sportlichen Betätigung mit der Beschäftigung in einem Unternehmen bejahen zu können.

    Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urt vom 28. November 1961 (aaO S 4) den Begriff des Betriebssports nicht auf Übungen dieser Art eingeengt (vgl auch BSG BB 1967, 718; BG 1969, 276; USK 72145 und 72218; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76, 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82;… s auch Brackmann aaO S 482 w mwN von Rechtspr und Schrifttum).

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß auch das Fußballspielen dem erforderlichen Ausgleichszweck dienen kann (vgl ua BSGE 16, 1, 5; 41, 145, 146;… BSG SozR Nr. 37 zu § 548 RVO; BSG BB 1967, 718; Breith 1969, 566; BG 1969, 276; USK 72145, 72218 und 79152; Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76, 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82;… Brackmann aaO S 482 w mwN).

    Bei Fußballspielen zwischen Betriebssportgemeinschaften verschiedener Unternehmen ist jedoch grundsätzlich Voraussetzung, daß diese sich zu gemeinsamer Durchführung einer Ausgleichszwecken dienenden regelmäßigen sportlichen Betätigung zusammengeschlossen haben (BSGE 16, 1, 5; BSG BG 1969, 276; USK 72218; BSG Urteil vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82).

    Vielmehr müssen sowohl die Übungszeiten und die jeweilige Dauer der Übung in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit stehen, als auch der Teilnehmerkreis im wesentlichen auf die Beschäftigten des veranstaltenden Unternehmens oder der an der gemeinsamen Durchführung des Betriebssports beteiligten Unternehmen beschränkt sein (BSGE 16, 1, 5/6;… Brackmann aaO S 483 a mwN).

    Für den Versicherungsschutz bei einer "sportlichen Veranstaltung" einer Betriebssportgemeinschaft ist es nicht erforderlich, daß stets eine Erlaubnis des Betriebsleiters und eine finanzielle Unterstützung durch das Unternehmen vorliegt (BSGE 16, 1, 6;… Brackmann aaO S 483 b/c).

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