Rechtsprechung
| BSG, 12.06.1990 - 2 RU 14/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entschädigung einer Krankheit als Folge einer Berufskrankheit - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine Überraschungsentscheidung - Rückschluss auf Rücknahme einer Klage durch unterbliebener Anstragstellung in letzter mündlicher Verhandlung - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (2)
- BSG, 06.09.1989 - 9 BV 64/88
Verletzung der Hinweispflicht zur Stellung eines Beweisantrages
Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 14/90
Im vorliegenden Fall liegt die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör darin, daß die Beklagte von der Rechtsauffassung des LSG über den Umfang des Streitgegenstandes überrascht worden ist (s BSG SozR 1500 § 160 Nr. 70). - BSG, 11.11.1987 - 9a RV 22/85
Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 14/90
Angesichts dessen ist auf der anderen Seite davon auszugehen, daß das SG in seinem Bemühen um eine sachdienliche Antragstellung (§ 106 Abs. 1, § 112 Abs. 2 Satz 2 SGG) nicht den gesamten Klageanspruch erfaßt hat, als es seiner Pflicht nachzukommen versuchte, auf einen angemessenen und sachdienlichen Antrag hinzuwirken (vgl zum gesamten Problem: BSG, Urteil vom 11. November 1987 - 9a RV 22/85 - mwN).
- BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit - …
Dem Zusammenwirken einzelner Mitbedingungen in einer Gruppe, die als Kollektiv für einen Erfolg wesentlich ist, kann so viel Eigenbedeutung zukommen, dass auch dem einzelnen Listenstoff des Einwirkungsgemischs wesentliche Bedeutung für den Erfolg iS eines BK-Tatbestands zukommt (vgl BSG vom 12.6.1990 - 2 RU 14/90 - juris RdNr 21; Becker in MedSach 2005, 115) . - BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische …
Der Senat hat bereits in früheren Entscheidungen (Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 14/90 - HV-Info 1990, 1906; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R - SGb 2002, 496) und zuletzt erneut in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R - darauf hingewiesen, dass bei der Festlegung von Belastungsgrenzwerten, die im Verlauf der versicherten Berufstätigkeit mindestens erreicht worden sein müssen, damit ein rechtlich relevanter Ursachenzusammenhang mit der späteren Erkrankung angenommen werden kann, synergetische und additive Wirkungen zu berücksichtigen sind, die sich beim Zusammentreffen mehrerer schädlicher Einwirkungen ergeben. - BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes - …
Dies steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 12. Juni 1990 (- 2 RU 14/90 - HV-Info 1990, 1906), in der die Möglichkeit der Verursachung von BKen im Einzelfall im Wege eines schädigenden Zusammenwirkens mehrerer in der BKVO einzeln aufgeführter Staubarten als Ausfluss der Ursachenlehre von der wesentlichen Mitbedingung grundsätzlich anerkannt wird.Das LSG wird weiter zu berücksichtigen haben, dass es nach der Kausalitätslehre von der wesentlichen Bedingung (…vgl Brackmann/Krasney, aaO, § 9 RdNr 21 und § 8 RdNr 308 mwN; BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 14/90 - HV-Info 1990, 1906) für die Frage der Kausalität im Einzelfall auch auf die Würdigung des eigenwirtschaftlichen Zigarettenkonsums des Versicherten ankommt.
- LSG Hessen, 31.08.2010 - L 3 U 162/05
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität …
Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt (Urteil des BSG vom 12. Juni 1990 - 2 RU 14/90 - juris, Becker, a.a.O., S. 115), dass dem Zusammenwirken einzelner Mitbedingungen in einer Gruppe, die als Kollektiv für einen Erfolg wesentlich ist, soviel Eigenbedeutung zukommt, dass damit auch jedem einzelnen Listenstoff des Einwirkungsgemisches wesentliche Bedeutung für den Erfolg im Sinne eines BK-Tatbestandes zukommt (so zuletzt auch Urteil des BSG vom 12. Januar 2010, - B 2 U 5/08 R - juris). - LSG Schleswig-Holstein, 13.09.2007 - L 1 U 44/03
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität …
So hat auch das BSG in seinem Urteil vom 12. Juni 1990 - R 2 RU 14/90 - festgestellt, dass es nicht zu begründen ist, die Berufskrankheitenentschädigung nur deshalb zu versagen, weil nicht die schädigende Einwirkung einer einzelnen, in der BKV aufgeführten Staubart, sondern nur das schädigende Zusammenwirken mehrerer in der BKV aufgeführten Stäube für die festgestellte Lungenfibrose verantwortlich ist. - LSG Brandenburg, 28.08.2000 - L 7 U 32/00
Schulunfall; Gesetzliche Unfallversicherung; Grundsatz der Amtsermittlung; …
Allein aus der Tatsache, dass in der mündlichen Verhandlung vom 21. Dezember 1999 ein entsprechender Antrag nicht protokolliert worden ist, kann nicht auf eine wirksame Teilrücknahme der Klage geschlossen werden (vgl. Rechtsprechung des BSG, 2 RU 14/90 in Meso B 70/149).Allein aus der Tatsache, dass in der mündlichen Verhandlung vom 21. Dezember 1999 ein entsprechender Antrag nicht protokolliert worden ist, kann nicht auf eine wirksame Teilrücknahme der Klage geschlossen werden (vgl. Rechtsprechung des BSG, 2 RU 14/90 in Meso B 70/149).
- LSG Hessen, 11.04.2001 - L 3 U 184/99
Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - Quasi-Berufskrankheit - neue Erkenntnisse …
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts --BSG-- (vgl. Urteil vom 12. Juni 1990 -- 2 RU 14/90 --), wonach der (offene) Tatbestand einer Listen-BK auch dann erfüllt ist, wenn nicht die schädigende Einwirkung einer einzelnen in der BKV aufgeführten Staubart, sondern nur das schädigende Zusammenwirken mehrerer in der BKV aufgeführter Stäube für die festgestellte Erkrankung verantwortlich ist, kann bei einem derart ausgestalteten Tatbestand wie der Ziffer 4104 nicht gelten (…vgl. Lauterbach, Unfallversicherung, 4. Aufl., August 1999, § 9 Rdnr. 134 a). - LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2004 - L 17 U 269/00
Entschädigung einer Bronchialkrebserkrankung wie eine Berufskrankheit; Nachweis …
Wie das BSG betont hat, steht dies nicht im Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 12.06.1990 - 2 RU 14/90 -, in der die Möglichkeit der Verursachung von BKen im Einzelfall im Wege eines schädigenden Zusammenwirkens mehrerer in der BKV einzeln aufgeführter Staubarten als Ausfluss der Ursachenlehre von der wesentlichen Mitbedingung grundsätzlich anerkannt wird. - SG Dresden, 21.06.2002 - S 7 U 50/00
Medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung …
Nach der Rechtsprechung des BSG kann jedoch auch eine nicht gleichwertige (prozentual also mit weniger als 50% zu gewichtende Ursache als rechtlich wesentlich angesehen werden (Urt. v. 12. Juni 1990 - Az.: 2 RU 14/90 sowie v. 11. Dezember 1963 = NJW 1964, 2222). - SG Dresden, 06.09.2001 - S 7 U 141/99
Gesetzliche Unfallversicherung - Heilbehandlung - Hilfsmittelversorgung - …
Daher ist auch eine - rein naturwissenschaftlich betrachtet - nicht gleichwertige (prozentual also verhältnismäßig niedriger zu bewertende) Ursache als rechtlich wesentlich anzusehen, weil und insoweit gerade durch ihr Hinzutreten zu der anderen wesentlichen Ursache der Erfolg (hier: Erforderlichkeit der Hörgeräteversorgung) eintrat; in diesem Fall kommt keiner der beiden Mitursachen überragende Bedeutung zu (Urt. d. BSG v. 11. Dezember 1963 = NJW 1964, S. 2222 sowie v. 12. Juni 1990 - Az.: 2 RU 14/90; Urt. d. Sächs. LSG v. 29. Juni 2000 - Az.: L 2 U 94/97). - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1998 - L 17 U 24/94
Keine Anerkennung der Leukämie als Berufskrankheit; Versagung einer …
- SG Neuruppin, 21.01.2011 - S 19 U 86/08
Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9/6 U 72/96
Anerkennung von Gesundheitsstörungen als Folgen von Berufskrankheiten; …
- LSG Hessen, 30.10.1992 - L 10 Ar 1094/89
- SG Dresden, 11.11.2002 - S 7 U 120/99
Anspruch eines selbstständigen Versicherungsvertreters auf Gewährung von …
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2006 - L 27 U 45/02
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