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Rechtsprechung
   BSG, 25.06.1992 - 2 RU 25/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,27437
BSG, 25.06.1992 - 2 RU 25/91 (https://dejure.org/1992,27437)
BSG, Entscheidung vom 25.06.1992 - 2 RU 25/91 (https://dejure.org/1992,27437)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - 2 RU 25/91 (https://dejure.org/1992,27437)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 24/91

    Kündigung - Verletzungsartenverfahren - Klinik

    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 25/91
    Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozi[Bgerichtsbarkeit ist gegeben (ng das ebenfalls zwischen dem Kläger und dem Beklagten in einem Rechtsstreit über die - weitere - Zulassung zum Verletzungsartenverfahren ergangene Urteil des erkennenden Senats vom selben Tage -2 RU 24/91).

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom selben Tage (2 RU 24/91) ausgeführt hat.

    Das Krankenhaus des Klägers entspricht nicht den tatsächlichen Voraussetzungen einer Zulassung zum Verletzungsartenverfahren, so daß die Leistungsklage schon deshalb abzuweisen war, ohne daß es darauf ankommt, ob derjenige Krankenhausträger einen Zu-" lassungsanspruch hat, der alle Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt (vgl Urteil vom selben Tage in der Streitsache 2 RU 24/91).

    gerechtfertigt ist (vg! die näheren Ausführungen im Urteil vom selben Tag in der Streitsache 2 RU 24/91).

  • BSG, 28.05.1974 - 2/8/2 RU 118/72

    Durchgangsarzt; Anspruch auf Bestellung

    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 25/91
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe einen Rechtsanspruch auf die Bestellung zum Durchgangsarzt gemäß & 557 Abs. 2 Satz 2 BVD zwar verneint, hierbei jedoch entscheidend darauf abgestellt, daß der Durchgangsarzt im wesentlichen nicht an der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung teilnehme (vgl BSGE 37, 267).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Krankenhausfinanzierungsgesetz

    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 25/91
    Die Anforderungen an die Zulassung einer Klinik zum Verletzungsartenverfahren berühren allerdings die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit des Berufes, stellen jedoch vor allem aufgrund der relativ geringen wirtschaftlichen Folgen für den Klinikbetreiber (vgl BVerfGE 82, 209, 229) lediglich eine Berufsausübungsregelung dar, die hier durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls g.
  • BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 1127/84

    Aufenthaltserlaubnis - Ablehnung - Verlängerung

    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 25/91
    Sinn dieser Befristungen war es gerade nach den hier maßgeblichen Umständen -insbesondere nach dem vom LSG festgestellten lnhalt der Besprechungen der Beteiligten vor dem letzten Zulassungsakt im Dezember 1983 -" bei dem Kläger die Grundlage für ein über die Befristung hinausgehendes Vertrauen in den Fortbestand des Zulassungsstatus nicht zu begründen (vgl Stelkens/Bonk/Leonhardt, Venualtungsverfahrensgesetz, 3. Aqu 1990, g 36 RdNr 16; BVerfG NVwZ 1985, 259).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 8/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zulassung zum H-Arzt-Verfahren - …

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 25/91 - HV-Info 1992, 2162, 2175 zur Zulassung eines Krankenhauses zum Verletzungsartenverfahren;… Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 24/91 - BSGE 71, 27 = SozR 3-2200 § 559 Nr. 1 zur Beendigung einer solchen Zulassung) eine andere Auffassung vertreten und eine Gestaltung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag als zulässig angesehen hat, erklärt sich das aus der damaligen abweichenden Rechtslage und steht der jetzigen Einordnung nicht entgegen.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - L 2 U 1071/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - besonderes Heilverfahren - H-Arzt-Verfahren - …

    Handlungsmittel zur Beteiligung eines Arztes an der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung durch den von den Beklagten mit der Aufgabenwahrnehmung betrauten LVBG, dessen Einschaltung auch der Kläger nicht beanstandet, kann daher nur der öffentlich-rechtliche Vertrag (§§ 53 Abs. 1, 56 SGB X) sein (h.M.;… vgl. Noeske/Hamacher/Franz, a.a.O;… Krasney in Brackmann, a.a.O.; ferner zum Verletzungsartenverfahren BSGE 71, 27, 29 f.; BSG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 25/91 - ; jetzt ausdrücklich festgelegt in Ziff. 6.1 der Anforderungen 2001).

    Zulässige Klageart ist mithin die Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG (vgl. BSGE 71, 27, 38; BSG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 25/91 -).

  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 24/91

    Kündigung - Verletzungsartenverfahren - Klinik

    Der Senat hat jedoch in seinem ebenfalls zwischen dem Kläger und dem Beklagten des vorliegenden Verfahrens ergangenen Urteil vom 25. Juni 1992 (2 RU 25/91) ausgeführt, daß die Zahl von 50 Behandlungsfällen iS des § 6 der Bestimmungen des RVA in Verbindung mit den gleichen Verletzungsfällen, bei denen kein UV-Träger Kostenträger ist, nicht nur eine ausreichende ärztliche Erfahrung und Fortbildung durch die Behandlung der Schwerverletzten sichern soll, sondern auch im Interesse der Übersichtlichkeit des Verfahrens für alle Beteiligten eine Zersplitterung in zu viele Krankenhäuser und kleine Unfallstationen für Schwerverletzte iS des Verletzungsartenverfahrens vermeidet.
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