Rechtsprechung
| BSG, 05.10.1995 - 2 RU 34/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unfall - Entschädigungsansprüche - Zuständigkeitsbereich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVO § 653 Abs. 3 S. 1 § 649 Abs. 1 § 669 Abs. 1
Übergang der Funktionsnachfolge bei Eigenunfallversicherungsträgern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 15.09.1993 - S 16 U 165/90
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.1994 - L 17 U 164/93
- BSG, 05.10.1995 - 2 RU 34/94
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1996, 667
- DÖV 1996, 704
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BSG, 12.06.1989 - 2 RU 53/87
Auszug aus BSG, 05.10.1995 - 2 RU 34/94
Zur Begründung berief sich die Klägerin auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. Juni 1989 - 2 RU 53/87 -.Wie das BSG in seinem Urteil vom 12. Juni 1989 - 2 RU 53/87 - dargelegt habe, gelte § 653 Abs. 3 RVO nach § 769 RVO auch dann, wenn vorher nicht eine BG, sondern ein Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) zuständig gewesen sei.
Außerdem verkenne das LSG, daß das BSG in seinem Urteil vom 12. Juni 1989 - 2 RU 53/87 - die Abgabe der Unfallast der Gemeinde an den GUV nicht auf eine analoge Anwendung des § 653 Abs. 3 RVO, sondern auf eine entsprechende Anwendung des § 669 Abs. 1 RVO gestützt habe.
Soweit sich der Senat in den nachfolgenden rechtlichen Erörterungen in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 12. Juni 1989 - 2 RU 53/87 - setzt, hält er die auf den besonderen Ausnahmefall der Eingliederung und nachträglichen Ausgliederung einer selbständigen Gemeinde bezogene Begründung zur Übernahme der Unfallast für die hier maßgebenden Regelfälle der Übernahme eines Unternehmens von einem EUV-Träger durch einen anderen nicht aufrecht.
Denn für eine Haftung unter dem Gesichtspunkt der Funktionsnachfolge ist hier kein Raum, weil die hier zu beurteilenden Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Funktionsnachfolge von Unfallversicherungsträgern im Gesetz, nämlich in § 649, § 669, § 653 Abs. 3, § 767 Abs. 2 Nr. 2 und § 769 Abs. 2 Nr. 1 RVO geregelt sind (BSG Urteil vom 12. Juni 1989 - 2 RU 53/87 -HV-INFO 1989, 2016 mwN; allgemein zur Haftung bei Funktionsnachfolge BGH VersR 1995, 593, 595 f.).
§ 653 Abs. 3 Satz 1 RVO stellt sich damit - ggf i.V.m. den Verweisungsvorschriften der §§ 655, 657 Abs. 3 RVO - im Verhältnis zu den §§ 669 Abs. 1, 649 Abs. 1 RVO als Sondervorschrift für die ein Unternehmen übernehmende, für kraft Bezeichnung zuständig werdende oder aus einer BG austretende EUV-Träger dar (BSGE 71, 251, 253; BSG Urteil vom 12. Juni 1989 - a.a.O. -).
Soweit der Senat in seinem Urteil vom 12. Juni 1989 (a.a.O.) in Übereinstimmung mit dem dort zitierten Schrifttum die Auffassung vertreten hat, § 669 RVO sei allgemein und für das Verhältnis der EUV-Träger anwendbar, weil er nicht zu den Vorschriften über die Verfassung der Berufsgenossenschaften gehöre, hält er daran nicht fest.
- BGH, 08.12.1994 - III ZR 105/93
Erstattungsfähigkeit von durch die sowjetischen Streitkräfte verursachten …
Auszug aus BSG, 05.10.1995 - 2 RU 34/94
Denn für eine Haftung unter dem Gesichtspunkt der Funktionsnachfolge ist hier kein Raum, weil die hier zu beurteilenden Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Funktionsnachfolge von Unfallversicherungsträgern im Gesetz, nämlich in § 649, § 669, § 653 Abs. 3, § 767 Abs. 2 Nr. 2 und § 769 Abs. 2 Nr. 1 RVO geregelt sind (BSG Urteil vom 12. Juni 1989 - 2 RU 53/87 -HV-INFO 1989, 2016 mwN; allgemein zur Haftung bei Funktionsnachfolge BGH VersR 1995, 593, 595 f.). - BSG, 25.11.1992 - 2 RU 45/91
Unternehmensübergang - Sächlich Mittel eines Unternehmen - Übernahme - Änderung …
Auszug aus BSG, 05.10.1995 - 2 RU 34/94
§ 653 Abs. 3 Satz 1 RVO stellt sich damit - ggf i.V.m. den Verweisungsvorschriften der §§ 655, 657 Abs. 3 RVO - im Verhältnis zu den §§ 669 Abs. 1, 649 Abs. 1 RVO als Sondervorschrift für die ein Unternehmen übernehmende, für kraft Bezeichnung zuständig werdende oder aus einer BG austretende EUV-Träger dar (BSGE 71, 251, 253;… BSG Urteil vom 12. Juni 1989 - a.a.O. -).
- BSG, 14.12.1995 - 2 RU 40/94
Anspruch auf Rückerstattung einer geleisteten und zurückgezahlten Erstattung - …
Denn für eine Haftung unter dem Gesichtspunkt der Funktionsnachfolge ist hier kein Raum, weil die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Verpflichtungen der Funktionsnachfolge von Unfallversicherungsträgern bereits gesetzlich, nämlich in den § 649, § 669, § 653 Abs. 3, § 767 Abs. 2 Nr. 2 und § 769 Abs. 2 Nr. 1 RVO, geregelt sind (BSG Urteil vom 12. Juni 1989 - 2 RU 53/87 - HV-INFO 1989, 2016 mwN; BSG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 RU 34/94 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).Abweichend vom Anwendungsbereich dieser allgemeinen Bestimmungen der §§ 649, 669 RVO gelten bei EUV-Trägern, wie Bund, Land, Gemeinde, Sondervorschriften für den Übergang der Unfallast (…vgl BSG Urteil vom 12. Juni 1989 aaO; BSGE 71, 251, 253; BSG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 RU 34/94 -).
Dagegen ist - wie der Senat bereits entschieden hat (BSG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 RU 34/94 -) - im Verhältnis der Unfallversicherungsträger des Bundes, der Länder und der Gemeinden mit EUV-Trägern untereinander eine solche Regelung nicht vorgesehen, so daß beim Übergang von Unternehmen insoweit Unfallasten nicht übergehen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2000 - L 17 U 157/98
Voraussetzungen von Erstattungsansprüchen einer Landesunfallkasse gegenüber einem …
Rn. 11 Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) durch Urteile vom 05.10.1995 - 2 RU 34/94 - (SozR 3-2200 § 653 Nr. 2 = SGb 1996, 280 ff.) und 14.12.1995 - 2 RU 40/94 - entschieden hatte, dass mangels einer Rechtsgrundlage die Unfallast bei der Übernahme eines Unternehmens nicht von der Beklagten auf die Klägerin übergeht, forderte die Klägerin im Februar 1996 die von ihr erbrachten Entschädigungsleistungen zurück und begehrte die Übernahme der laufenden Rentenzahlungen durch den Beklagten.Rn. 27 Dieser Beurteilung steht auch nicht entgegen, daß die Rechtsprechung des BSG sich hinsichtlich des Übergangs der Unfall last bei Übernahme eines Unternehmens im Zuständigkeitsbereich von Eigenunfallversicherungsträgern zwischenzeitlich geändert hat (Bejahend Urteil vom 12.06.1989 - 2 RU 53/87 - = HV-INFO 1989, 2016; verneinend Urteile vom 05.10.1995 - 2 RU 34/94 =
…">653%20RVO%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2200 § 653 RVO Nr. 2 und vom 14.12.1995 - 2 RU 40/94 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2004 - L 17 U 19/02
Haftung für "Altlasten" bei Wechsel des Trägers der gesetzlichen …
Kein Streitgegenstand in den sog. Präzedenzfällen sei daher die Zuständigkeit für die Versicherungsfälle gewesen, so dass insoweit auch keine vergleichsweise Einigung oder die Abgabe eines Anerkenntnisses vorgelegen haben könne, aus der sich entgegen der nun vorliegenden Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 05.10.1995 - 2 RU 34/94 - und vom 14.12.1995 - 2 RU 40/94 -) die Leistungspflicht der Beigeladenen herleiten könnte.Der Beklagte hat den angefochtenen Bescheid damit begründet, dass das BSG mit seinen Urteilen vom 05.10.1995 - 2 RU 34/94 - und vom 14.12.1995 - 2 RU 40/94 - entschieden habe, dass trotz der unfallversicherungsrechtlichen Funktionsnachfolge des Landes NRW (hier: AfU) hiermit nicht auch ein Übergang vom zum Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels bereits bestehenden Unfalllasten verbunden gewesen und somit die Zuständigkeit des Klägers für die Leistungserbringung in den genannten Fällen entgegen der von diesem im Rahmen der Anhörung vorgetragenen Rechtsauffassung fortlaufend bestehen geblieben sei, was zur Folge habe, dass die Leistungsgewährung unverzüglich wieder vom Kläger zu übernehmen sei, die mit Schreiben vom 06.02.1996 angemeldeten Erstattungsansprüchen nach § 105 SGB X für die von der Ausführungsbehörde erbrachten Leistungen zu erfüllen sowie die von dieser im Mai 1995 zu Unrecht "geleisteten Erstattungsansprüche" gemäß § 112 SGB X zurückzuerstatten seien.
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