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| BSG, 27.09.1957 - 2 RU 39/55 |
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Wird zitiert von ... (2)
- LSG Hamburg, 01.06.2016 - L 2 AL 12/16 Die ältere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach diejenigen Nachteile, deren Ausgleich die Vorschriften über Verzug und Verzinsung gelten, nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung auszugleichen sind (so zum Verzugsschaden bereits BSG, Urteil vom 27. September 1957 - 2 RU 39/55 = juris, Rn. 27; ausführlich zu Prozesszinsen BSG, Urteil vom 16. Dezember 1964 - 12 RJ 526/64, BSGE 22, 150; weiter auch BSG, Urteil vom 25. Mai 1965 - 2 RU 122/64, SGb 1967, 117; BSG, Urteil vom 25. November 1965 - 9 RV 370/63, BSGE 24, 118; BSG, Urteil vom 14. Februar 1973 - 1 RA 241/72, BSGE 35, 195; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1976 - 3 RK 3/75, juris), ist nur in Teilen ihrer Begründung, nicht aber im Grundsatz als durch die Rechtsentwicklung überholt zu betrachten: Die - vom Bundessozialgericht (…Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 98/90, SozR 3-7610 § 291 Nr. 1) als Bruch mit der "verzinsungsfeindlichen" Tradition im Sozialrecht bezeichnete - Schaffung solch allgemeiner Normen wie § 44 SGB I und § 27 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) hat insoweit nicht zu einer durchgreifenden Änderung geführt, denn das Bundessozialgericht hat auch angesichts beider Vorschriften an der Ablehnung eines Anspruchs auf Verzugs- und/oder Prozesszinsen ausdrücklich festgehalten (BSG…, Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 98/90, SozR 3-7610 § 291 Nr. 1 = juris, Rn. 33 bis 36).
- BSG, 11.02.1958 - 2 RU 311/56 Die Revision war daher als unzulässig zu verwerfen (5 169 SGG)° Der Senat hat zugleich die unzutrcffende Bezeichnung des erstinstanzlichen Gerichts in der Earnel des angefochtenen Urteils bérichtigt° Hierzu war er gemäß 5 138 SGG - wie er wiederholt entschieden hat - an Stelle des Vorsitzenden des Berufungsgerichte befugt (vgl° Urteil vom 27. September 1957 - 2 RU 39/55-).
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