Rechtsprechung
| BSG, 14.12.1995 - 2 RU 40/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rückerstattung einer geleisteten und zurückgezahlten Erstattung - Trägerschaft der gesetzlichen Unfallversicherung - Übergang der Unfallast bei Übernahme eines Unternehmens aus der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung in die Eigenunfallversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BSG, 12.06.1989 - 2 RU 53/87
Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 2 RU 40/94
Denn für eine Haftung unter dem Gesichtspunkt der Funktionsnachfolge ist hier kein Raum, weil die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Verpflichtungen der Funktionsnachfolge von Unfallversicherungsträgern bereits gesetzlich, nämlich in den § 649, § 669, § 653 Abs. 3, § 767 Abs. 2 Nr. 2 und § 769 Abs. 2 Nr. 1 RVO, geregelt sind (BSG Urteil vom 12. Juni 1989 - 2 RU 53/87 - HV-INFO 1989, 2016 mwN;… BSG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 RU 34/94 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).Abweichend vom Anwendungsbereich dieser allgemeinen Bestimmungen der §§ 649, 669 RVO gelten bei EUV-Trägern, wie Bund, Land, Gemeinde, Sondervorschriften für den Übergang der Unfallast (vgl BSG Urteil vom 12. Juni 1989 aaO; BSGE 71, 251, 253; BSG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 RU 34/94 -).
Soweit der Senat in seinem Urteil vom 12. Juni 1989 (aaO) die Auffassung vertreten hat, § 653 Abs. 3 Satz 1 1. Alternative RVO sei auch entsprechend anwendbar, wenn beim Übergang eines Unternehmens auf einen EUV-Träger (Gemeinde) zuvor nicht eine gewerbliche BG, sondern ein GUV zuständig war, hält er daran nicht fest.
- BSG, 05.10.1995 - 2 RU 34/94
Übergang der Funktionsnachfolge bei Eigenunfallversicherungsträgern
Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 2 RU 40/94
Denn für eine Haftung unter dem Gesichtspunkt der Funktionsnachfolge ist hier kein Raum, weil die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Verpflichtungen der Funktionsnachfolge von Unfallversicherungsträgern bereits gesetzlich, nämlich in den § 649, § 669, § 653 Abs. 3, § 767 Abs. 2 Nr. 2 und § 769 Abs. 2 Nr. 1 RVO, geregelt sind (BSG Urteil vom 12. Juni 1989 - 2 RU 53/87 - HV-INFO 1989, 2016 mwN; BSG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 RU 34/94 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).Abweichend vom Anwendungsbereich dieser allgemeinen Bestimmungen der §§ 649, 669 RVO gelten bei EUV-Trägern, wie Bund, Land, Gemeinde, Sondervorschriften für den Übergang der Unfallast (…vgl BSG Urteil vom 12. Juni 1989 aaO; BSGE 71, 251, 253; BSG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 RU 34/94 -).
Dagegen ist - wie der Senat bereits entschieden hat (BSG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 RU 34/94 -) - im Verhältnis der Unfallversicherungsträger des Bundes, der Länder und der Gemeinden mit EUV-Trägern untereinander eine solche Regelung nicht vorgesehen, so daß beim Übergang von Unternehmen insoweit Unfallasten nicht übergehen.
- BSG, 25.11.1992 - 2 RU 45/91
Unternehmensübergang - Sächlich Mittel eines Unternehmen - Übernahme - Änderung …
Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 2 RU 40/94
Abweichend vom Anwendungsbereich dieser allgemeinen Bestimmungen der §§ 649, 669 RVO gelten bei EUV-Trägern, wie Bund, Land, Gemeinde, Sondervorschriften für den Übergang der Unfallast (…vgl BSG Urteil vom 12. Juni 1989 aaO; BSGE 71, 251, 253; BSG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 RU 34/94 -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2004 - L 17 U 19/02
Haftung für "Altlasten" bei Wechsel des Trägers der gesetzlichen …
Soweit Rückerstattungsansprüche nach § 112 SGB X Gegenstand der Rechtsstreite waren, wurden diese Ansprüche im Hinblick auf das von der Beigeladenen beim Bundessozialgericht (BSG) angestrengte Revisionsverfahren - L 15 (5) U 127/93 LSG NRW/2 RU 40/94 BSG - zurückgestellt, die Rechtsstreite jedoch für erledigt erklärt (Vergleich vom 21.11.1994 zum Az. L 15 U 101/93 und Vergleich vom 14.02.1995 zum Az. L 15 (5) U 128/93).In dem mit der Revision angefochtenen Urteil i.Sa. "Dr. D" entschied das BSG mit Urteil vom 14.12.1995 - 2 RU 40/94 -, dass der Kläger seine Zuständigkeit als Träger der gesetzlichen UV zwar verloren habe, dass damit jedoch kein Übergang der Altlasten auf den neuen UV-Träger verbunden sei.
Kein Streitgegenstand in den sog. Präzedenzfällen sei daher die Zuständigkeit für die Versicherungsfälle gewesen, so dass insoweit auch keine vergleichsweise Einigung oder die Abgabe eines Anerkenntnisses vorgelegen haben könne, aus der sich entgegen der nun vorliegenden Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 05.10.1995 - 2 RU 34/94 - und vom 14.12.1995 - 2 RU 40/94 -) die Leistungspflicht der Beigeladenen herleiten könnte.
Der Beklagte hat den angefochtenen Bescheid damit begründet, dass das BSG mit seinen Urteilen vom 05.10.1995 - 2 RU 34/94 - und vom 14.12.1995 - 2 RU 40/94 - entschieden habe, dass trotz der unfallversicherungsrechtlichen Funktionsnachfolge des Landes NRW (hier: AfU) hiermit nicht auch ein Übergang vom zum Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels bereits bestehenden Unfalllasten verbunden gewesen und somit die Zuständigkeit des Klägers für die Leistungserbringung in den genannten Fällen entgegen der von diesem im Rahmen der Anhörung vorgetragenen Rechtsauffassung fortlaufend bestehen geblieben sei, was zur Folge habe, dass die Leistungsgewährung unverzüglich wieder vom Kläger zu übernehmen sei, die mit Schreiben vom 06.02.1996 angemeldeten Erstattungsansprüchen nach § 105 SGB X für die von der Ausführungsbehörde erbrachten Leistungen zu erfüllen sowie die von dieser im Mai 1995 zu Unrecht "geleisteten Erstattungsansprüche" gemäß § 112 SGB X zurückzuerstatten seien.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00
Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende - …
Voraussetzung ist, dass eine Rechtsnachfolge nicht ein getreten ist (…Wolff/Bachof aaO mwN; einschränkend BVerwG NVwZ-RR 1992, 428), denn das Institut der Funktionsnachfolge dient geradezu dazu, eine Rechtsnachfolge zwecks Haftung zu begründen (vgl. BVerwG vom 15.12.1999 - 3 C 12/98 - eingehend BGHZ 128, 140 ff; vgl. auch BSG vom 12.06.1989 - 2 RU 53/87- sowie BSG vom 14.12.1995 - 2 RU 40/94 - OLG Rostock vom 13.05.1993 - 1 U 247/92 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2000 - L 17 U 157/98
Voraussetzungen von Erstattungsansprüchen einer Landesunfallkasse gegenüber einem …
Rn. 11 Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) durch Urteile vom 05.10.1995 - 2 RU 34/94 - (…SozR 3-2200 § 653 Nr. 2 = SGb 1996, 280 ff.) und 14.12.1995 - 2 RU 40/94 - entschieden hatte, dass mangels einer Rechtsgrundlage die Unfallast bei der Übernahme eines Unternehmens nicht von der Beklagten auf die Klägerin übergeht, forderte die Klägerin im Februar 1996 die von ihr erbrachten Entschädigungsleistungen zurück und begehrte die Übernahme der laufenden Rentenzahlungen durch den Beklagten.Rn. 27 Dieser Beurteilung steht auch nicht entgegen, daß die Rechtsprechung des BSG sich hinsichtlich des Übergangs der Unfall last bei Übernahme eines Unternehmens im Zuständigkeitsbereich von Eigenunfallversicherungsträgern zwischenzeitlich geändert hat (Bejahend Urteil vom 12.06.1989 - 2 RU 53/87 - = HV-INFO 1989, 2016;… verneinend Urteile vom 05.10.1995 - 2 RU 34/94 =
;…">653%20RVO%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2200 § 653 RVO Nr. 2 und vom 14.12.1995 - 2 RU 40/94 -). Der Umstand, dass das BSG bei einem vergleichbaren Sachverhalt durch Urteile vom 05.10.1995, 14.12.1995 (aaO.) entschieden hat, nach den Regelungen der Reichsversicherungsordnung (RVO) sei die Klägerin nicht zur Erstattung verpflichtet, da kein Übergang der Unfallast eingetreten sei, hat in Verbindung mit den einschlägigen Regelungen der RVO jedoch nicht die Bedeutung eines Verbotsgesetzes.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 10 V 9/05
Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts, Rechtmäßigkeit der Eingliederung …
Voraussetzung ist, dass eine Rechtsnachfolge nicht eingetreten ist (…Wolff/Bachof, a.a.O., m.w.N.; einschränkend BVerwG NVwZ-RR 1992, 428), denn das Institut der Funktionsnachfolge dient gerade dazu, eine Rechtsnachfolge zwecks Haftung zu begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1999 - 3 C 12/98 - BGHZ 128, 140 ff; vgl. auch BSG, Urteil vom 12.06.1989 - 2 RU 53/87- sowie BSG, Urteil vom 14.12.1995 - 2 RU 40/94 - OLG Rostock, Urteil vom 13.05.1993 - 1 U 247/92 -).
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