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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 2 S 14.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10198
OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 2 S 14.11 (https://dejure.org/2011,10198)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2011 - 2 S 14.11 (https://dejure.org/2011,10198)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 2 S 14.11 (https://dejure.org/2011,10198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 48 Abs 1 VwVfG, § 48 Abs 4 VwVfG, § 35 Abs 3 S 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 7 BauGB, § 35 Abs 4 S 1 Nr 3 BauGB
    Ersetzung eines Gebäudes ist gleich Errichtung eines Gebäudes; Unbewohnbarkeit eines Gebäudes wegen gesundheitsgefährdender Baumaterialien; Ende des Bestandsschutzes; es gibt kein Gebot der vollständigen Ermessenserwägung; kein Beginn der Frist des VwVfG § 48 Abs 4 bei ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 Abs 4 S 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 4 VwGO, § 48 Abs 1 VwVfG, § 48 Abs 4 VwVfG, § 35 Abs 3 S 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 7 BauGB, § 35 Abs 4 S 1 Nr 3 BauGB
    Beschwerde; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Rücknahme einer Baugenehmigung; Wochenendhaus; Außenbereich; Splittersiedlung; freie Landschaft; Austausch der Bausubstanz; Bestandsschutz; Sanierung gesundheitsschädlicher Baustoffe; militärische Nutzung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlung eines ein Gebäude neu errichtenden Bauherrn als ein Gebäude erstmals Errichtender

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanierung = Neuerrichtung: Rücknahme der Baugenehmigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Behandlung eines ein Gebäude neu errichtenden Bauherrn als ein Gebäude erstmals Errichtender

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 2 S 14.11
    Das Verwaltungsgericht ist unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr.Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356; Urteil vom 24. Januar 2001 .- 8 C 8.00 -, BVerwGE 112, 360) davon ausgegangen, dass die Frist des § 48 Abs. 4 VwVfG erst zu laufen beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind.
  • BVerwG, 21.03.2001 - 4 B 18.01

    Beanstandung der gerichtlichen Feststellungen des streitigen Sachverhalts - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 2 S 14.11
    Rn. 3 Soweit die Antragsteller schließlich rügen, das Vorhaben sei auch nach Aufgabe der militärischen Nutzung noch vom Bestandsschutz gedeckt, weil die Erholungsnutzung auf dem fraglichen Grundstück in keinem Zusammenhang mit der früheren militärischen Nutzung als Wasserübungsplatz gestanden habe, übersehen sie, dass ein eventuell im Zeitpunkt des Kaufs des Wochenendgrundstücks im Jahr 1998 noch bestehender Bestandsschutz jedenfalls mit dem vollständigen Abbau der Bausubstanz des alten Wochenendhauses und der Neuerrichtung im Jahr 2002 erloschen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2001 - 4 B 18.01 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4 …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 2 S 14.11
    Das Verwaltungsgericht ist unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr.Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356; Urteil vom 24. Januar 2001 .- 8 C 8.00 -, BVerwGE 112, 360) davon ausgegangen, dass die Frist des § 48 Abs. 4 VwVfG erst zu laufen beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind.
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 C 4.03

    Außenbereich; Entprivilegierung; sonstiges Vorhaben; Wohngebäude; Bauernhaus; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 2 S 14.11
    Soweit die Antragsteller in Bezug auf den Tatbestand des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB einwenden, das bisher in Anspruch genommene Gebiet sei durch das Vorhaben nicht zusätzlich aufgefüllt und nicht räumlich ausgedehnt worden, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Bauherr, der ein vorhandenes Gebäude - wie hier geschehen - ersetzen will, sich im Rahmen von § 35 Abs. 2 BauGB so behandeln lassen muss, als wenn er an der vorgesehenen Stelle erstmalig ein Gebäude errichten wollte (vgl. Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 C 4.03 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 4 B 74.04

    Zulässigkeit von Ersatzbauten innerhalb einer Splittersiedlung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 2 S 14.11
    Mit der Beseitigung des früheren Gebäudes kann der Grundsatz, dass der Außenbereich von allen Baulichkeiten freigehalten werden soll, die einer geordneten Siedlungsstruktur zuwiderlaufen, wieder Geltung beanspruchen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 4 B 74.04 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2006 - 2 N 205.05

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Beseitigungsanordnung; Errichtung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 2 S 14.11
    Selbst die Unbewohnbarkeit eines Gebäudes wegen gesundheitsgefährdender Baumaterialien führt nicht dazu, dass das Gebäude als "durch andere außergewöhnliche Ereignisse" zerstört im Sinne von § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB anzusehen wäre und es damit ein nach dieser Vorschrift begünstigtes Vorhaben darstellt (vgl. zur Asbestverseuchung: Beschluss des Senats vom 20. Oktober 2006 - OVG 2 N 205.05 -, BA S. 3).
  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 15 B 17.1169

    Baugenehmigung für Errichtung eines Wohnhauses

    Der Vergleich zwischen Alt- und Neubau ist nicht bei der Prüfung des § 35 Abs. 2, 3 BauGB, sondern allenfalls und erst im Rahmen der Prüfung des § 35 Abs. 4 BauGB vorzunehmen; bei Anwendung von § 35 Abs. 2 i.V. mit Abs. 3 BauGB muss sich ein Bauherr vielmehr so behandeln lassen, als wenn er an der vorgesehenen Stelle erstmalig ein Gebäude errichten will (…vgl. BVerwG, U.v. 13.6.1980 - IV C 63.77 - BauR 1980, 553 = juris Rn. 18;… U.v. 19.2.2004 - BVerwGE 120, 130 - 4 C 4.03 - juris Rn. 7;… B.v. 27.10.2004 - 4 B 74.04 - BauR 2005, 702 = juris Rn. 6;… BayVGH, U.v. 22.5.2014 - 1 B 14.196 - juris Rn. 26 f.;… B.v. 7.3.2018 - 1 B 16.2375 - juris Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 28.6.2011 - OVG 2 S 14.11 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 2 N 15.16

    Baurecht: Baugenehmigung für den Anbau eines Windfangs/Geräteraumes an ein …

    Die Ausführungen der Klägerin zu zwei Eilentscheidungen des Senats (OVG 2 S 15.11 und OVG 2 S 14.11) zu anders gelagerten Sachverhalten lassen ebenfalls nicht den Schluss zu, dass vorliegend nicht von der Verfristung einer Splittersiedlung auszugehen ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 2 S 15.11

    Ersetzung eines Gebäudes ist gleich Errichtung eines Gebäudes; Unbewohnbarkeit …

    Hier besteht ein funktionaler Zusammenhang des Geräteschuppens mit dem einer Splittersiedlung zuzurechnenden Wochenendhaus auf dem Grundstück der Antragsteller (vgl. den Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Verfahren OVG 2 S 14.11), so dass die Anlage eine bestehende Splittersiedlung verfestigen kann, ohne dass es darauf ankommt, ob der Geräteschuppen zum gelegentlichen Aufenthalt von Menschen bestimmt ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 7. September 1984 - 4 B 188.84 -, juris Rn. 2;… Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 2010, § 35 Rn. 104).
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