Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 2 S 15.11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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§ 48 Abs 1 VwVfG, § 48 Abs 4 VwVfG, § 35 Abs 3 S 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 7 BauGB, § 35 Abs 4 S 1 Nr 3 BauGB
Ersetzung eines Gebäudes ist gleich Errichtung eines Gebäudes; Unbewohnbarkeit eines Gebäudes wegen gesundheitsgefährdender Baumaterialien; Ende des Bestandsschutzes; es gibt kein Gebot der vollständigen Ermessenserwägung; kein Beginn der Frist des VwVfG § 48 Abs 4 bei ... - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 146 Abs 4 S 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 4 VwGO, § 48 Abs 1 VwVfG, § 48 Abs 4 VwVfG, § 35 Abs 3 S 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 7 BauGB
Beschwerde; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Rücknahme einer Baugenehmigung; Geräteschuppen; Außenbereich; Splittersiedlung; freie Landschaft; ehemaliger Truppenübungsplatz; Ermessen; Rücknahmefrist; Kenntnis der Rechtswidrigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 25.01.2011 - 4 L 782/10
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 2 S 15.11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97
Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 2 S 15.11
Soweit die Antragsteller in Bezug auf den Tatbestand des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB einwenden, dass mit dem Vorhaben keine Zersiedelung eingeleitet worden sei, weil der Geräteschuppen nicht dem Aufenthalt von Menschen diene, ist darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass es sich nicht um eine Wohnzwecken dienende bauliche Anlage handelt, eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1998 - 4 C 10.97 -, juris Rn. 21). - BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 2 S 15.11
Das Verwaltungsgericht ist unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr.Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356; Urteil vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 -, BVerwGE 112, 360) davon ausgegangen, dass die Frist des § 48 Abs. 4 VwVfG erst zu laufen beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind. - BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00
Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4 …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 2 S 15.11
Das Verwaltungsgericht ist unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr.Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356; Urteil vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 -, BVerwGE 112, 360) davon ausgegangen, dass die Frist des § 48 Abs. 4 VwVfG erst zu laufen beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind. - BVerwG, 07.09.1984 - 4 B 188.84
Begriff und Verfestigung einer Splittersiedlung durch Errichtung von Öltanks
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 2 S 15.11
Hier besteht ein funktionaler Zusammenhang des Geräteschuppens mit dem einer Splittersiedlung zuzurechnenden Wochenendhaus auf dem Grundstück der Antragsteller (vgl. den Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Verfahren OVG 2 S 14.11), so dass die Anlage eine bestehende Splittersiedlung verfestigen kann, ohne dass es darauf ankommt, ob der Geräteschuppen zum gelegentlichen Aufenthalt von Menschen bestimmt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 1984 - 4 B 188.84 -, juris Rn. 2;… Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 2010, § 35 Rn. 104). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 2 S 14.11
Ersetzung eines Gebäudes ist gleich Errichtung eines Gebäudes; Unbewohnbarkeit …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 2 S 15.11
Hier besteht ein funktionaler Zusammenhang des Geräteschuppens mit dem einer Splittersiedlung zuzurechnenden Wochenendhaus auf dem Grundstück der Antragsteller (vgl. den Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Verfahren OVG 2 S 14.11), so dass die Anlage eine bestehende Splittersiedlung verfestigen kann, ohne dass es darauf ankommt, ob der Geräteschuppen zum gelegentlichen Aufenthalt von Menschen bestimmt ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 7. September 1984 - 4 B 188.84 -, juris Rn. 2;… Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 2010, § 35 Rn. 104).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 2 N 15.16
Baurecht: Baugenehmigung für den Anbau eines Windfangs/Geräteraumes an ein …
Die Ausführungen der Klägerin zu zwei Eilentscheidungen des Senats (OVG 2 S 15.11 und OVG 2 S 14.11) zu anders gelagerten Sachverhalten lassen ebenfalls nicht den Schluss zu, dass vorliegend nicht von der Verfristung einer Splittersiedlung auszugehen ist.
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