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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.10.1997 - 2 S 1583/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5999
VGH Baden-Württemberg, 20.10.1997 - 2 S 1583/97 (https://dejure.org/1997,5999)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.10.1997 - 2 S 1583/97 (https://dejure.org/1997,5999)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Oktober 1997 - 2 S 1583/97 (https://dejure.org/1997,5999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kein Vertretungszwang für eine zulassungsfreie Beschwerde gegen richterliche Durchsuchungsanordnung; Zulässigkeit der Beschwerde nach Erledigung bzw Vollzug der Maßnahme - effektiver Rechtsschutz in den Fällen sog prozessualer Überholung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 159 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 103
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.10.1997 - 2 S 1583/97
    Das Bundesverfassungsgericht hat - unter Aufgabe seiner früheren Auffassung (vgl. BVerfGE 49, 329 ff.) - entschieden, daß die Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung nicht allein deswegen, weil sie vollzogen ist und die Maßnahme sich deshalb erledigt hat, unter dem Gesichtspunkt prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden darf (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30.4.1997, NJW 1997, 2163; BVerfG, Beschluß vom 27.5.1997, NJW 1997, 2165; BVerfG, Beschluß vom 19.6.1997 - 2 BvR 941/91 -).

    Rn. 8 Das Verwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 26.3.1997 die Durchsuchungsanordnung zeitlich bis 30.6.1997 in nicht zu beanstandender Weise begrenzt (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 27.5.1997, aaO).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.10.1997 - 2 S 1583/97
    Die Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung darf nicht wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses allein deswegen, weil sie vollzogen ist und die Maßnahme sich deshalb erledigt hat, als unzulässig verworfen werden (Aufgabe der früheren Rspr im Anschluß an BVerfG, Beschluß vom 30.4.1997, NJW 1997, 2163).

    Das Bundesverfassungsgericht hat - unter Aufgabe seiner früheren Auffassung (vgl. BVerfGE 49, 329 ff.) - entschieden, daß die Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung nicht allein deswegen, weil sie vollzogen ist und die Maßnahme sich deshalb erledigt hat, unter dem Gesichtspunkt prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden darf (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30.4.1997, NJW 1997, 2163; BVerfG, Beschluß vom 27.5.1997, NJW 1997, 2165; BVerfG, Beschluß vom 19.6.1997 - 2 BvR 941/91 -).

  • BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91

    Effektivität des Rechtsschutzes und prozessuale Überholung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.10.1997 - 2 S 1583/97
    Das Bundesverfassungsgericht hat - unter Aufgabe seiner früheren Auffassung (vgl. BVerfGE 49, 329 ff.) - entschieden, daß die Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung nicht allein deswegen, weil sie vollzogen ist und die Maßnahme sich deshalb erledigt hat, unter dem Gesichtspunkt prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden darf (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30.4.1997, NJW 1997, 2163; BVerfG, Beschluß vom 27.5.1997, NJW 1997, 2165; BVerfG, Beschluß vom 19.6.1997 - 2 BvR 941/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 1 S 1647/97

    Kein Vertretungszwang für eine Beschwerde gegen ablehnenden Aussetzungsbeschluß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.10.1997 - 2 S 1583/97
    Auf Beschwerdeverfahren, die - wie im vorliegenden Fall - nicht gem. § 146 Abs. 4 VwGO der Zulassung bedürfen, findet der durch das 6. VwO-Änderungsgesetz (…BGBl. I 1996, S. 1626) in § 67 Abs. 1 VwGO angeordnete Vertretungszwang keine Anwendung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 22.7.1997 - 1 S 1647/97 - VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 29.4.1997 - 9 S 1013/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 9 S 1013/97

    Beschwerde gegen Beschluß über Erinnerung gegen die Vergütungsfestsetzung des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.10.1997 - 2 S 1583/97
    Auf Beschwerdeverfahren, die - wie im vorliegenden Fall - nicht gem. § 146 Abs. 4 VwGO der Zulassung bedürfen, findet der durch das 6. VwO-Änderungsgesetz (…BGBl. I 1996, S. 1626) in § 67 Abs. 1 VwGO angeordnete Vertretungszwang keine Anwendung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 22.7.1997 - 1 S 1647/97 - VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 29.4.1997 - 9 S 1013/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05

    Erforderlichkeit der Androhung einer Durchsuchungsanordnung und ihre …

    Auch diese müssen hier vorliegen, denn die Durchsuchung dient der Durchsetzung eines im Verwaltungsvollstreckungsrecht vorgesehenen Zwangsmittels, das als solches rechtmäßig anzuwenden ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.10.1997 - 2 S 1583/97 -, VBlBW 1998, 103; BayVGH, Beschluss vom 23.04.1987 - 4 C 86.03145 -, BayVBl 1988, 565; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.09.1989 - 10 M 40/89 -, NVwZ 1990, 679; BFH, Beschluss vom 12.05.1980 - VII B 9/80 -, BFHE 130, 136 , jeweils zur Vollstreckung von Geldforderungen;… Fliegauf/Maurer, Verwaltungsvollstreckungsrecht für Baden-Württemberg, 2. Aufl. 1983, § 6 Rn. 5;… Müller-Eiselt in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 287 AO Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02

    Rechtsmittel im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren - Durchsuchungsanordnung …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich der beschließende Senat angeschlossen hat (vgl. den Senatsbeschluss vom 17.10.2000 - 1 S 2238/00 - vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.10.1997 - 2 S 1583/97 -, VBlBW 1998, 103), darf indes die Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung nicht allein deswegen, weil sie vollzogen ist und die Maßnahme sich deshalb erledigt hat, unter dem Gesichtspunkt prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden (BVerfG , Beschluss vom 30.04.1997, BVerfGE 96, 27, 41; BVerfG , Beschluss vom 15.07.1998, NJW 1999, 273).
  • OVG Bremen, 06.12.2005 - 1 S 332/05

    Nachträgliche Aussetzung eines Vereinsverbots; Auswirkungen auf eine bereits …

    Sie setzen daher voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt ihrer Anordnung ein vollstreckbarer Verwaltungsakt vorliegt (VGH BW, Beschl. v. 20.10.1997 -2 S 1583/97 - - ; Leitsatz auch in ESVGH 48, 159f.).
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