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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 2 S 1660/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5973
VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 2 S 1660/88 (https://dejure.org/1990,5973)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.08.1990 - 2 S 1660/88 (https://dejure.org/1990,5973)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. August 1990 - 2 S 1660/88 (https://dejure.org/1990,5973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Erschließungsbeitragspflicht bei begrünten Kinderspielplätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 71.87

    Erforderlichkeit einer selbständigen öffentlichen Grünanlage; Erhöhung des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 2 S 1660/88
    Selbständige öffentliche Kinderspielplätze sind als Grünanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 3 BBauG anzusehen, wenn die vorhandene Begrünung den Charakter der Anlage in ausreichendem Umfang mitbestimmt (BVerwG, Urteil vom 11.11.1988 -- 8 C 71.87 --, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 56).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11.11.1988 -- 8 C 71.87 --, aaO) beurteilt sich die Notwendigkeit von Grünanlagen danach, ob die Herstellung dieser Anlagen für die ihnen jeweils zuzurechnenden Baugebiete als nach städtebaulichen Grundsätzen angemessene Lösung erscheint.

    Eine Erhöhung der gemeindlichen Eigenbeteiligung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11.11.1988 -- 8 C 71.87 --, aaO) angezeigt, wenn aufgrund konkreter Umstände zu erwarten ist, daß eine beitragsfähige Grünanlage in ganz überwiegendem Maße von Grundstücken aus genutzt wird, die nicht zum Kreis der im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenen Grundstücke gehören.

    Wenn ein Kinderspielplatz von einem größerem Kreis von Kindern außerhalb des Abrechnungsgebietes benutzt werden würde, was der Kläger behauptet, so wäre diesem Umstand, wie oben ausgeführt, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.11.1988 -- 8 C 71.87 -- aaO) durch eine angemessene Erhöhung des Gemeindeanteils (§ 129 Abs. 1 S. 3 BBauG) Rechnung zu tragen.

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 2 S 1660/88
    Das bedeutet jedoch nicht, daß jede einzelne Verschiedenheit zu berücksichtigen ist, es brauchen vielmehr nur die erheblichen Unterschiede in Rechnung gestellt zu werden (BVerwG, Urteil vom 10.6.1981 -- 8 C 15.81 --, BVerwGE 62, 300, 303).

    Rn. 33 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 7.3.1980 -- 4 C 40.78 -- Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 34 S. 70, 73, Urteil vom 10.6.1981 -- 8 C 15.81 --, aaO) räumt § 131 Abs. 3 BBauG dem Ortsgesetzgeber bei der satzungsrechtlichen Ausgestaltung der Verteilungsregelung ein weites Ermessen ein.

    Ausgehend von dem Vorteilsprinzip hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß hinsichtlich der Verschiedenheit der Nutzungsart, der in beplanten und in unbeplanten Gebieten entsprochen werden muß, nicht für sämtliche in § 17 Baunutzungsverordnung festgelegten Baugebietsarten jeweils unterschiedliche Verteilungsmaßstäbe festgesetzt werden müssen, daß es vielmehr den Anforderungen des § 131 Abs. 3 BBauG genügt, wenn die rein gewerblich und industriell nutzbaren (genutzten) Grundstücke stärker belastet werden (BVerwG, Urteil vom 10.6.1981 -- 8 C 15.81 -- aaO mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 2 S 1660/88
    Rn. 17 Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 10.5.1985 -- 8 C 17 -- 20.84 -- DVBl. 1985, 1175, Urteil vom 11.10.1985 -- 8 C 26.84 --, BVerwGE 72, 143, 145) gehören zu den beitragsfähigen Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 4 BBauG 1976 nur solche Kinderspielplätze, die nicht bereits nach § 127 Abs. 2 Nr. 3 BBauG 1960 als Grünanlage zu den beitragsfähigen Erschließungsanlagen zählten, also ausschließlich die nicht hinreichend (oder gar überhaupt nicht) begrünten Kinderspielplätze.

    § 125 Abs. 1 S. 2 BBauG läuft als Regelung -- mangels eines das Bauplanungsrecht überschreitenden Gehalts -- leer (BVerwG, Urteil vom 11.10.1985 -- 8 C 26.84 --, BVerwGE 72, 143, 147 ff.).

    Die daraus folgende Grenze des Abrechnungsgebiets kann bei Vorliegen besonderer Gründe, z.B. einheitlicher Baukomplex, verkehrsreiche Straßen, besondere topographische Verhältnisse, einleuchtende ("abgerundete") Abgrenzung des Abrechnungsgebiets im Einzelfall in einer dem jeweiligen Grund angemessenen Weise über- oder unterschritten werden (…Urteil vom 10.5.1985 -- 8 C 17 -- 20.84 --, aaO, Urteil vom 11.10.1985 -- 8 C 26.84 --, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1984 - 2 S 2089/83

    Gültigkeit einer Erschließungsbeitragssatzung; Erschließung eines Grundstücks …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 2 S 1660/88
    Sie sind ihrer Funktion nach dazu bestimmt, Kindern aus Wohnungen auf in ihrem Einzugsgebiet gelegenen Grundstücken eine Spielmöglichkeit zu verschaffen und als eine Art "Gartenersatz" der physischen und psychischen Erholung zu dienen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.6.1984 -- 2 S 2089/83 --, VBlBW 1985, 224).

    Ein Sportplatz, der seinerseits diesem Bedürfnis dient, fällt hierunter nicht (vgl. zum Stellplatzgrundstück: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.6.1984, aaO).

  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 2 S 1660/88
    Eine Abweichung von einer Festsetzung des Bebauungsplans führt mit Rücksicht auf die Rechtssatzqualität der Bebauungspläne und ihres nach § 9 BBauG/BauGB festsetzbaren Inhalts zur erschließungsrechtlichen Rechtswidrigkeit der Herstellung einer Erschließungsanlage, wenn nicht § 125 Abs. 1 a BBauG/§ 125 Abs. 3 BauGB die Abweichung deckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.3.1990 -- 8 C 76.88 -- DVBl. 1990, 786).

    Wie das Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9.3.1990 -- 8 C 76.88 -- aaO) zu der vergleichbaren Regelung des § 125 Abs. 3 BauGB ausgeführt hat, sind damit Abweichungen gemeint, die deshalb von minderem Gewicht sind, weil sie nur den -- gleichsam formalen -- Festsetzungsinhalt treffen, nicht hingegen auch das, was an Planungskonzeption diese Festsetzung trägt und damit den für sie wesentlichen Gehalt bestimmt.

  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 2 S 1660/88
    Hierzu verweist das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich auf seine zu § 135 Abs. 5 BBauG ergangene Grundsatzentscheidung (Urteil vom 12.9.1984 -- 8 C 124.82 --, BVerwGE 70, 96, 97 ff, 101).
  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 2 S 1660/88
    So kann etwa der für gewerblich genutzte Grundstücke in Wohngebieten und Mischgebieten gegenüber Wohnhausgrundstücken größere Erschließungsvorteil durch einen grundstücksbezogenen Artzuschlag berücksichtigt werden (BVerwG, Urteil vom 26.1.1979 -- 4 C 61-68 u. 80-84.74 -- BVerwGE 57, 240, 251 ff.).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 2.75

    Einmaliges Entstehen der Beitragspflicht; Rückwirkung von Beitragssatzungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 2 S 1660/88
    Dieser Rechtsgrundsatz bedeutet zum einen, daß ein Grundstück vor einer mehrfachen Heranziehung (Doppelbelastung) für die Erschließung durch eine bestimmte Erschließungsanlage geschützt ist, und zum anderen, daß eine einmal entstandene Beitragspflicht nicht zu einem anderem Zeitpunkt noch einmal entstehen kann (BVerwG, Urteil vom 20.1.1978 -- 4 C 2.75 -- Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 26 S. 25, 27).
  • BVerwG, 07.03.1980 - 4 C 40.78

    Beitragssatzung - Erschließungsaufwand - Prozentsätze - Tabelle - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 2 S 1660/88
    Rn. 33 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 7.3.1980 -- 4 C 40.78 -- Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 34 S. 70, 73…, Urteil vom 10.6.1981 -- 8 C 15.81 --, aaO) räumt § 131 Abs. 3 BBauG dem Ortsgesetzgeber bei der satzungsrechtlichen Ausgestaltung der Verteilungsregelung ein weites Ermessen ein.
  • BVerwG, 20.09.1989 - 8 B 143.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 2 S 1660/88
    Das Bundesverwaltungsgericht zieht hinsichtlich dieser Überleitungsvorschrift eine Parallele zu der Regelung des § 135 Abs. 5 BBauG/BauGB über den Beitragserlaß (Beschluß vom 20.9.1989 -- 8 B 143.89 --).
  • BVerwG, 10.05.1985 - 8 C 17.84

    Beitragsfähigkeit einer Grünanlage

  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88

    Rechtliche Beurteilung der - im Umfang oder Ausbau-Standard - vom …

  • BVerwG, 25.04.1975 - IV C 37.73

    Erschlossensein von Grundstücken durch eine Grünanlage

  • BVerwG, 07.03.1986 - 8 C 103.84

    Fehlendes Entstehen der Beitragspflicht bei einer gegen Planungsrecht …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1994 - 2 S 2142/93

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags für eine selbständige öffentliche Grünanlage

    Maßgeblich für die Qualifizierung einer Anlage als "Grünanlage" ist, wie bereits unter der Geltung des Bundesbaugesetzes, ob die vorhandene Begrünung den Charakter der Anlage in ausreichendem Umfang mitbestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.1.1971, BVerwGE 37, 76;… Urteil vom 10.5.1985, 8 C 17 - 20.84, DÖV 1985, S. 1060 = NVwZ 1985, S. 833;… Urteil vom 11.11.1988, 8 C 71.87, VBlBW 1988, S. 26; Urteil des erk. Senats vom 25.6.1987 - 2 S 1966/85 - vom 30.8.1990 - 2 S 1660/88 -).

    Die Notwendigkeit von Grünanlagen beurteilt sich danach, ob die Herstellung dieser Anlagen für die ihnen jeweils zuzurechnenden Baugebiete als nach städtebaulichen Grundsätzen angemessene Lösung erscheint (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11.11.1988, 8 C 71.87, Buchholz 406.11 § 127 BBauGB Nr. 56 = KStZ 1989, S. 71 = DVBl. 1989, S. 418 = DÖV 1989, S. 857; Urteil des erk. Senats vom 30.8.1990 - 2 S 1660/88 -).

  • VG Köln, 09.12.2019 - 17 L 349/19
    Rn. 117 Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 08.12.1995 - 8 C 11.94 -, juris, Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.08.1990 - 2 S 1660/88 -, juris, Rn. 31; so auch Urteil der Kammer vom 15.05.2018 - 17 K 4264/16 -, n.v.
  • VG Köln, 15.05.2018 - 17 K 4264/16
    Rn. 166 Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 08.12.1995 - 8 C 11.94 -, juris, Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.08.1990 - 2 S 1660/88 -, juris, Rn. 31.
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