Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10377
VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02 (https://dejure.org/2003,10377)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.10.2003 - 2 S 2407/02 (https://dejure.org/2003,10377)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 2 S 2407/02 (https://dejure.org/2003,10377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Vereinbarkeit einer Grundgebühr mit AbfG BW

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Satzung über die Beseitigung von Abfällen in der Form einer Abfallwirtschaftssatzung; Rechtsunwirksamkeit der gebührenrechtlichen Regelung im Zusammenhang mit der Entsorgung von Hausmüll; Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2004, 712
  • DÖV 2004, 713
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02
    Anerkannt ist in der Rechtsprechung, dass die Zahl der bebauten bzw. gewerblich genutzten Grundstücke Aufschluss geben kann über anfallende Abfallmengen und der Maßstab nach dieser Zahl ein zulässiger Maßstab für eine Grundgebühr sein darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297 = NVwZ 2002, 199 und die Vorinstanz OVG Nieders., Urteil vom 24.6.1998, KStZ 1999, 172; vgl. auch Cantner, KStZ 2000, 21).

    Dass sich dieser Maßstab als verhältnismäßig "grob" darstellt, ist jedenfalls aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. dazu auch BVerwG, U. v. 20.12.2000 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle trotz bestandskräftigen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02
    Sie hat sich den Antragstellern des Verfahrens 2 S 1019/02 "angeschlossen" und deren Begründung für die Rechtsunwirksamkeit der gebührenrechtlichen Regelung im Zusammenhang mit der Entsorgung von Hausmüll zu eigen gemacht.

    Im Übrigen vertritt der Antragsgegner, wie im beim Senat gleichfalls anhängigen (Parallel-)Verfahren 2 S 1019/02 die Auffassung, dass die Antragstellerin zu Unrecht davon ausgehe, mindestens ein 120 l-Restmüllbehälter sei nach der Vorgabe in § 14 AWS vorzuhalten.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2001 - 2 S 2043/00

    Regelungskompetenz im Abfallrecht)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02
    Sie ist daher von der Ermächtigung in § 8 Abs. 1 Satz 2 LAbfG gedeckt (vgl. auch das NK-Urteil des Senats vom 22.3.2001 - 2 S 2043/00 - NVwZ 2002, 211).
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02
    Bei ihrer Erhebung kommt es nicht auf das Maß der Inanspruchnahme der Einrichtung an (so schon Senat, Urteil vom 25.3.1982, KStZ 1982, 213, 14), vielmehr rechtfertigt sie sich auf Grund der Inanspruchnahme der durch sie abgegoltenen Vorhaltemaßnahmen (dazu Schulte/Wiesemann in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Sept. 2002, § 6 RdNr. 336 ff. m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1.8.1986, KStZ 1987, 11, 12).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02
    Mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist eine Grundgebühr dem Grunde nach dann, wenn die mit ihr erfassten Vorhaltekosten gegenüber den mengenbezogenen (d.h. durch die konkrete Benutzung verursachten) Kosten der Einrichtung nicht völlig unerheblich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, NVwZ-RR 1995, 348), wie dies hier der Fall ist.
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96

    Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02
    Anerkannt ist in der Rechtsprechung, dass die Zahl der bebauten bzw. gewerblich genutzten Grundstücke Aufschluss geben kann über anfallende Abfallmengen und der Maßstab nach dieser Zahl ein zulässiger Maßstab für eine Grundgebühr sein darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297 = NVwZ 2002, 199 und die Vorinstanz OVG Nieders., Urteil vom 24.6.1998, KStZ 1999, 172; vgl. auch Cantner, KStZ 2000, 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 9 A 3915/98

    Grundgebühr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02
    Diese nutzen die durch die Vorhaltekosten abgedeckten Leistungen ("die Vorhalte- bzw. Leistungsbereitschaft") regelmäßig in gleichem Maß (dazu OVG NW, Urteil vom 2.2.2000, NWVBl. 2000, 460, 462 = NVwZ-RR 2001, 122, 123), was es rechtfertigt, sie auch in gleichem Maß zu diesen Kosten heranzuziehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 10 S 1379/00

    Kommunale Satzungsregelung zum "Wie", nicht zum "Ob", von Überlassungspflichten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02
    Aus dieser satzungsrechtlichen Bezugnahme auf die genannte bundesrechtliche Regelung folgt, dass Abfälle zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen nicht erfasst sind und damit auch keine über den bundesrechtlich bestimmten Rahmen des § 13 Abs. 1 bis 3 KrW-/AbfG hinausgehenden selbständigen Überlassungspflichten begründet werden (so zu einer gleichlautenden satzungsrechtlichen Bestimmung schon VGH BW, Urteil vom 5.2.2002 - 10 S 1379/00 - BWGZ 2000, 801).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98

    Normenkontrolle einer Abfallgebührensatzung: Gebührenkalkulation nach …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02
    Sie hebt mit dem Hinweis auf das "Verursacher- und Äquivalenzprinzip" zutreffend darauf ab, dass benutzungsgebührenpflichtig nur ist, wer die Leistung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungseinrichtung auch tatsächlich in Anspruch nimmt, und dass ferner der Umfang der Gebührenpflicht in einem "adäquaten" Verhältnis zur gebotenen Leistung stehen muss (vgl. dazu auch den Beschluss des Senats vom 16.6.1999, NVwZ-RR 2000, 51).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94

    Bemessung von Abfallgebühren nach Personenmaßstab

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02
    Der Senat hat zwar - wenn auch mit Blick auf § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F. - einen "Nachteil" regelmäßig dann verneint, wenn ein Verwaltungsakt, der auf der Grundlage einer der Normenkontrolle unterbreiteten Rechtsnorm ergangen ist, bestandskräftig geworden ist (vgl. dazu NK-Urteil vom 30.1.1997 - 2 S 3224/95 - VBlBW 1997, 271 auch zu einer Ausnahme von diesem Grundsatz; vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 14.7.1978, BVerwGE 56, 175).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 2 S 3175/98

    Abfallrechtliche Überlassungspflicht; Mindestgebühr

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1982 - 2 S 1378/81

    Erhebung von Abfallgebühren nach Personenzahl

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche; …

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 2 S 2634/01

    Normenkontrolle; mündliche Verhandlung; Entscheidung durch Beschluss

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 8 S 779/00

    Normenkontrollverfahren - Verzicht auf mündliche Verhandlung; Antragsbefugnis …

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 2 S 550/09

    Abfallgrundgebühr für Gewerbegrundstück

    Die Erhebung einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr auf dem Gebiet der Abfallentsorgung ist - trotz Fehlens einer gesetzlichen Regelung - nach baden-württembergischem Landesrecht zulässig (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.10.2003 - 2 S 2407/02 - DÖV 2004, 713).

    Die Erhebung einer solchen Gebühr - auch auf dem Gebiet der Abfallentsorgung - ist jedoch trotz Fehlens einer gesetzlichen Regelung allgemein anerkannt (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.10.2004 - 2 S 1998/02 - BWGZ 2005, 67; Beschluss vom 29.10.2003 - 2 S 2407/02 - DÖV 2004, 713; Urteil vom 02.03.2004 - 10 S 15/03 - ZUR 2004, 358).

    Rn. 64 b) Der hier zu beurteilende Maßstab (gestaffelter und leicht degressiver) Nutzeinheiten verstößt in Anwendung dieser Rechtsgrundsätze nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG (so auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.10.2003, aaO; Bay.VerfGH, Entscheidung vom 24.07.2006 - Vf 2 - VII-04 - BayVBl. 2007, 42; Bay.VGH, Urteile vom 02.02.2005 - 4 N 01.2495 - juris und vom 20.10.1997 - 4 N 95.3631 - BayVBl. 1998, 148).

    Angesichts der strukturellen Unterschiede der in Betracht kommenden Gewerbe würde es einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeuten, im Einzelfall die "Grundgebührenbedeutung" jedes Betriebs zu ermitteln (so schon VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.10.2003, aaO; vgl. auch Bay.VGH…, Urteil vom 20.10.1997, aaO).

  • VG Stuttgart, 15.02.2007 - 12 K 2520/05

    Klage gegen Gewerbemüllgebühren im Landkreis Böblingen erfolglos

    Sie ist ein rechtlich zulässiges Instrument, um die Erzeuger und Besitzer geringer Abfallmengen an den unabhängig vom Ausmaß der tatsächlichen Inanspruchnahme einer Abfallentsorgungseinrichtung entstehenden Fixkosten angemessen zu beteiligen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.10.2001, NVwZ-RR 2003, 300;… Schulte/Wiesemann, aaO, § 6 RdNr. 606; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.10.2003 - 2 S 2407/02 - DÖV 2004, 713 und vom 02.03.2004 - 10 S 15/03 -).

    Zu der vergleichbaren Regelung in § 22 Abs. 5 und 6 der AWS des Beklagten für das Jahr 2002 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Normenkontrollurteil vom 29.10.2003 - 2 S 2407/02 - (…a.a.O) Folgendes ausgeführt:.

    Mit dieser Staffelung wird zum einen der Bezug zu einer größeren Wahrscheinlichkeit des verwendeten Gebührenmaßstabs nach Nutzeinheiten hergestellt (vgl. VGH Bad.-Württ. Urt. v. 29.10.2003, a.a.O.).

    Dieser rechtfertigt sich daraus, dass es angesichts der strukturellen Unterschiede der in Betracht kommenden Gewerbe einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeutet, für jeden Einzelfall die "Grundgebührenbedeutung" jedes Gewerbes zu ermitteln (vgl. VGH Bad.-Württ. Urt. v. 29.10.2003 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 428/08

    Auch Kleinstbetrieb muss Abfallgrundgebühr bezahlen

    Eine Gebührenerhebung in dieser Form beruht auf der Erwägung, dass die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Abfallentsorgungseinrichtung invariable (verbrauchsunabhängige) Betriebskosten verursacht, was es rechtfertigt, diese Vorhaltekosten unabhängig von dem Maß der Benutzung im Einzelfall vorab auf die Benutzer der Einrichtung zu verteilen (vgl. Normenkontrollbeschluss des Senats vom 29.10.2003 - 2 S 2407/02 - DÖV 2004, 713; BVerwG, Beschluss vom 12.8.1981 - 8 B 20.81 - KStZ 1982, 31 zur Erhebung von Wasserbezugsgebühren).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18

    Erhebung einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr für die Entsorgung von …

    Die Erhebung einer solchen Gebühr - insbesondere auch auf dem Gebiet der Abfallentsorgung - ist jedoch trotz des Fehlens einer speziellen gesetzlichen Regelung allgemein anerkannt (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 01.02.2011 - 2 S 550/09 - juris Rn. 55;… Normenkontrollbeschluss vom 11.10.2004 - 2 S 1998/02 - BWGZ 2005, 67, juris Rn. 45; Normenkontrollbeschluss vom 29.10.2003 - 2 S 2407/02 - DÖV 2004, 713, juris Rn. 105;… Urteil vom 02.03.2004 - 10 S 15/03 - ZUR 2004, 358, juris Rn. 201).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle trotz bestandskräftigen …

    Dass sie aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden ist, hat der Senat im Beschluss vom heutigen Tag in der Parallelsache 2 S 2407/02 dargelegt.
  • VG Stuttgart, 16.10.2007 - 12 K 788/06

    Rechtmäßigkeit einer Abfallgebührensatzung

    In der Rechtsprechung (…BVerwG, Urt. v. 20.12.2000 - 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 2.3.2004 - 10 S 15/03 - ZUR 2004, 358; Beschl. v. 29.10.2003 - 2 S 2407/02 - DÖV 2004, 713;… OVG Niedersachsen, Urt. v. 20.1.2000 - 9 L 2396/99 - NVwZ-RR 2001, 128) ist dementsprechend anerkannt, dass die Erhebung einer Grundgebühr vom Grundsatz her mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, auch wenn dies dazu führt, dass die Erzeuger geringerer Abfallmengen für den Liter erzeugten Abfalls im Ergebnis mehr bezahlen müssen als die Erzeuger durchschnittlicher oder überdurchschnittlicher Abfallmengen.
  • VG Freiburg, 28.01.2004 - 7 K 2420/02

    Vor einer Gebührenerhebung muss dem Gemeinderat eine Kalkulation vorgelegt werden

    Während die Verbrauchsgebühr nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch bemessen wird, sollen durch die Grundgebühr, die für die reine Vorhaltung einer öffentlichen Einrichtung erhoben wird, die hohen Vorhaltungskosten gleichermaßen auf alle Einrichtungsbenutzer umgelegt werden (vgl. hierzu Gössel, BWGZ 1997, 847 ff; vgl. ferner VHG Bad.-Württ., NK-Beschl. v. 29. Oktober 2003 - 2 S 2407/02 -, sowie OVG Brandenburg, Urteil v. 22. Mai 2002 -, KSTZ 2003, 233/236).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht