Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 08.10.2021 - 2 S 2470/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 75 VwGO, § 218 Abs 1 S 1 AO 1977, § 218 Abs 1 S 2 AO 1977, § 37 Abs 2 AO 1977
Entscheidungsumfang eines Abrechnungsbescheids; Vermögenslosigkeit des Steuerschuldners; Beschwer im Bescheidungsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerbesteuer; Abrechnungsbescheid; Erstattungsanspruch; Bescheidungsurteil; Beschwer; Rechtskraft
- rechtsportal.de
Umfang der inhaltlichen Feststellungen eines Abrechnungsbescheids bei Verfolgung mit Untätigkeitsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Eingeschränkte Kontrollbefugnis in Abrechnungsbescheiden
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 18.10.2018 - 10 K 1024/14
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2021 - 2 S 2470/20
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2022, 193
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93
Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2021 - 2 S 2470/20
Ein Urteil, das einem Bescheidungsantrag stattgibt, beschwert nicht allein die beklagte Behörde, sondern auch den jeweiligen Kläger, wenn sich die vom Gericht als verbindlich erklärte Rechtsauffassung nicht mit seiner eigenen deckt und für ihn ungünstiger ist, so dass bei der erneuten Bescheidung auf ihrer Grundlage mit einem ungünstigeren Ergebnis zu rechnen ist als bei Anwendung der vom Kläger für richtig gehaltenen Rechtsansicht (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 27.01.1995 - 8 C 8.93 - juris Rn. 13) (Rn.27).Da sich die Rechtsauffassung, die ein Bescheidungsurteil der Behörde zur Beachtung bei dem Erlass des neuen Verwaltungsakts vorschreibt, nicht aus der Urteilsformel selbst entnehmen lässt, ergibt sich der Umfang der materiellen Rechtskraft und damit der Bindungswirkung notwendigerweise aus den Entscheidungsgründen, die die nach dem Urteilstenor zu beachtende Rechtsauffassung des Gerichts im Einzelnen darlegen (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.01.1995 - 8 C 8.93 - juris Rn. 13 mwN).
Aus diesem Grund beschwert selbst ein Urteil, das - wie hier das Urteil des Verwaltungsgerichts - einem Bescheidungsantrag stattgibt, nicht allein die beklagte Behörde, sondern auch den jeweiligen Kläger, wenn sich die vom Gericht als verbindlich erklärte Rechtsauffassung nicht mit seiner eigenen deckt und für ihn ungünstiger ist, sodass bei der erneuten Bescheidung auf ihrer Grundlage mit einem ungünstigeren Ergebnis zu rechnen ist als bei Anwendung der vom Kläger für richtig gehaltenen Rechtsansicht (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.01.1995, aaO;… Urteil vom 22.04.1987 - 7 B 76.87 - juris Rn. 8;… Urteil vom 03.12.1981 - 7 C 30.80 -, u.a. - juris Rn. 13 und 14).
- BVerwG, 03.12.1981 - 7 C 30.80
Neubewertung schriftlicher Prüfungsleistungen - Beschwer des Rechtsmittelführers …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2021 - 2 S 2470/20
Aus diesem Grund beschwert selbst ein Urteil, das - wie hier das Urteil des Verwaltungsgerichts - einem Bescheidungsantrag stattgibt, nicht allein die beklagte Behörde, sondern auch den jeweiligen Kläger, wenn sich die vom Gericht als verbindlich erklärte Rechtsauffassung nicht mit seiner eigenen deckt und für ihn ungünstiger ist, sodass bei der erneuten Bescheidung auf ihrer Grundlage mit einem ungünstigeren Ergebnis zu rechnen ist als bei Anwendung der vom Kläger für richtig gehaltenen Rechtsansicht (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 27.01.1995, aaO;… Urteil vom 22.04.1987 - 7 B 76.87 - juris Rn. 8; Urteil vom 03.12.1981 - 7 C 30.80 -, u.a. - juris Rn. 13 und 14). - BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 30.93
Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt - §§ 88, 121 VwGO, "Streitgegenstand" läßt …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2021 - 2 S 2470/20
Deshalb kann sie eine ihr günstigere Rechtsauffassung, als sie das verwaltungsgerichtliche Bescheidungsurteil zum Ausdruck bringt, nicht mehr erreichen, und zwar auch dann nicht, wenn die Klägerin durch die Ausführungen des Verwaltungsgerichts im Bescheidungsurteil beschwert wäre; insoweit ist der Bescheidungsausspruch zum Nachteil der Klägerin rechtskräftig geworden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 03.11.1994 - 3 C 30.93 - juris Rn. 31). - BVerwG, 22.04.1987 - 7 B 76.87
Zum Umfang der materiellen Rechtskraft von Bescheidungsurteilen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2021 - 2 S 2470/20
Aus diesem Grund beschwert selbst ein Urteil, das - wie hier das Urteil des Verwaltungsgerichts - einem Bescheidungsantrag stattgibt, nicht allein die beklagte Behörde, sondern auch den jeweiligen Kläger, wenn sich die vom Gericht als verbindlich erklärte Rechtsauffassung nicht mit seiner eigenen deckt und für ihn ungünstiger ist, sodass bei der erneuten Bescheidung auf ihrer Grundlage mit einem ungünstigeren Ergebnis zu rechnen ist als bei Anwendung der vom Kläger für richtig gehaltenen Rechtsansicht (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 27.01.1995, aaO; Urteil vom 22.04.1987 - 7 B 76.87 - juris Rn. 8;… Urteil vom 03.12.1981 - 7 C 30.80 -, u.a. - juris Rn. 13 und 14).
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2024 - 6 S 2828/19
Überwiegend erfolgreiche Klage auf Änderung der Sperrzeitverordnung für die …
Aus diesem Grund beschwert selbst ein Urteil, das einem Bescheidungsantrag stattgibt, nicht allein den zur (Neu-)Bescheidung verpflichteten Beklagten, sondern auch den Kläger, wenn sich die vom Gericht als verbindlich erklärte Rechtsauffassung nicht mit seiner eigenen deckt und für ihn ungünstiger ist, so dass bei der erneuten Bescheidung auf ihrer Grundlage mit einem ungünstigeren Ergebnis zu rechnen ist als bei Anwendung der vom Kläger für richtig gehaltenen Rechtsansicht (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 22.02.2017 - 1 C 27.16 -, BVerwGE 157, 356 , vom 03.12.1981 - 7 C 30.80, 7 C 31.80 -, DVBl 1982, 447 und vom 27.01.1995 - 8 C 8.93 -, NJW 1996, 737 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.10.2021 - 2 S 2470/20 -, NVwZ-RR 2022, 193 ). - VGH Baden-Württemberg, 07.07.2026 - 4 S 1005/25 Jede tragende, in einem Bescheidungsurteil zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung des Gerichts beschwert demnach denjenigen Beteiligten, mit dessen Rechtsauffassung sie sich nicht deckt, wenn bei einer erneuten Bescheidung auf ihrer Grundlage mit einem ungünstigeren Ergebnis zu rechnen ist als bei der Anwendung der vom Beteiligten für zutreffend erachteten Rechtsansicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 03.12.1981 - 7 C 30.80 u.a. -, Juris Rn. 14; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 08.10.2021 - 2 S 2470/20 -, Juris Rn. 27 , vom 25.10.2000 - 11 S 43/00 -, Juris Rn. 38 …und vom 09.12.1993 - 5 S 1409/93 -, Juris Rn. 32).
- VGH Bayern, 07.12.2023 - 20 BV 23.16
Zur Subsidiarität der Feststellungsklage
Dritter im Sinne des § 218 Abs. 2 AO ist jede natürliche oder juristische Person, die sich Zahlungsansprüchen wegen einer festgesetzten Abgabeschuld ausgesetzt sieht und damit ein rechtliches Interesse an der Klärung der Frage hat, ob die Beitragsforderung noch verwirklicht werden kann (vgl. auch VGH Mannheim, B.v. 8.10.2021 - 2 S 2470/20 - NVwZ-RR 2022, 193 Rn. 17-20).
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