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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 2 S 2500/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8026
VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 2 S 2500/92 (https://dejure.org/1993,8026)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.09.1993 - 2 S 2500/92 (https://dejure.org/1993,8026)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 1993 - 2 S 2500/92 (https://dejure.org/1993,8026)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschränkung der Feuerwehrabgabepflicht auf Männer - kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 430 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.10.1961 - 1 BvL 5/61

    Verfassungsmäßigkeit der baden-württembergischen Feuerwehrabgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 2 S 2500/92
    Der Intention des Gesetzgebers, gerade unter dem Aspekt des Art. 3 Abs. 2 GG unter den Dienstpflichtigen dadurch einen Ausgleich herbeizuführen, daß diejenigen, die keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten, ihrer Dienstpflicht in der Form einer Abgabenleistung nachkommen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.10.1961, BVerfGE 13, 167, 171), wäre in diesem Fall in der Tat der Boden entzogen.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1981 - 2 S 1249/80

    Gruppenkläranlage; Zweckverband; Beitrag; Verteilung des Herstellungsaufwands

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 2 S 2500/92
    Der Inhalt der Vereinbarung zeigt, daß die "Feuerwehr" als solche trotz der Inanspruchnahme der Stadt als eines "Erfüllungsgehilfen" auch hinsichtlich der zur Erfüllung übertragenen Aufgaben eine öffentliche Einrichtung der Beklagten bleibt (vgl. bezüglich einer öffentlichen Einrichtung gemäß § 10 Abs. 1 KAG bei Gründung eines Zweckverbands Urteile des VGH Bad.-Württ. vom 28.9.1981 - 2 S 1249/80 -, VBlBW 1982, 303; vom 22.10.1981 - 2 S 14/81 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 2 S 606/90

    Beschränkung der Feuerwehrabgabepflicht auf Männer - kein Verstoß gegen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 2 S 2500/92
    Rn. 37 Bezüglich der Angriffe des Klägers gegen die Beschränkung der Feuerwehrdienstpflicht und damit auch der Feuerwehrabgabepflicht auf die männlichen Einwohner der Gemeinden nimmt der Senat auf seine bisherige Rechtsprechung Bezug, an der er festhält (vgl. aus letzter Zeit Urteil vom 26.4.1990 -" S 2192/89 - Urteil vom 18.9.1990 - 2 S 606/90 - Normenkontrollbeschluß vom 13.4.1993 - 2 S 1174/91 - m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1981 - 2 S 14/81

    Maßstab zur Bemessung von Entwässerungsbeiträgen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 2 S 2500/92
    Der Inhalt der Vereinbarung zeigt, daß die "Feuerwehr" als solche trotz der Inanspruchnahme der Stadt als eines "Erfüllungsgehilfen" auch hinsichtlich der zur Erfüllung übertragenen Aufgaben eine öffentliche Einrichtung der Beklagten bleibt (vgl. bezüglich einer öffentlichen Einrichtung gemäß § 10 Abs. 1 KAG bei Gründung eines Zweckverbands Urteile des VGH Bad.-Württ. vom 28.9.1981 - 2 S 1249/80 -, VBlBW 1982, 303; vom 22.10.1981 - 2 S 14/81 -).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. September 1993 - 2 S 2500/92 -,.

    Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1994 - BVerwG 8 B 235.93 -, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. September 1993 - 2 S 2500/92 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 23. Juli 1992 - 5 K 1248/91 -, der Widerspruchsbescheid des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald vom 24. Juni 1991 - 304-130.49 - und der Feuerwehrabgabebescheid der Gemeinde Merzhausen - Verwaltungsverband Hexental - vom 8. März 1991 - Buchungszeichen 5.0120.100897.1 - verletzen den Beschwerdeführer zu B. I. in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 3 Absatz 1 und 3 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 403/94

    Beweisgebühr, Dokumentenpauschale und Auslagen für Geschäftsreisen im …

    das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. September 1993 - 2 S 2500/92 -,.
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