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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.01.2003 - 2 S 2587/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5602
VGH Baden-Württemberg, 27.01.2003 - 2 S 2587/00 (https://dejure.org/2003,5602)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.01.2003 - 2 S 2587/00 (https://dejure.org/2003,5602)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Januar 2003 - 2 S 2587/00 (https://dejure.org/2003,5602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wassergebühr - Gleichbehandlung - "Doppelbelastung" bei schon erfolgter Beitragszahlung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; KAG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; KAG § 9
    Normenkontrolle, Benutzungsgebühren: Gebührensatz einheitlicher, Gebührenkalkulation, Beitragserhebung unterlassene, Kosten betriebsbedingte, Kostenüberdeckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einheitlicher Gebührensatz für alle Erschließungsbeitragspflichtigen; Verpflichtung der Gemeinde zur Festsetzung niedrigerer Gebühren für diejenigen, die bereits einmal herangezogen wurden; Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes durch wiederholte Inanspruchnahme nur ...

Papierfundstellen

  • VBlBW 2003, 322
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2003 - 2 S 2587/00
    Nach der Rechtsprechung fordert der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass wesentlich Gleiches nicht willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches nicht willkürlich gleich behandelt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, BWGZ 1995, 336 m.w.N. aus der Rechtspr.).

    Mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG kommt es bei einer abgabenrechtlichen Ungleichbehandlung darauf an, ob für die Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe bestehen; nicht entscheidend ist, ob der Satzungsgeber jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, aaO;… Urteil vom 16.9.1981, Buchholz 401.84 -Benutzungsgebühren Nr. 45, S. 11 ff.; st. Rechtspr.).

    Dem Ortsgesetzgeber ist deshalb ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet; Willkür kann ihm nur dann vorgeworfen werden, wenn sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung finden lässt (BVerwG, Urteil vom 8.11.1968, BVerwGE 31, 33 f.; Urteil vom 21.10.1994, aaO; st. Rechtspr.).

    Solche sachlichen, die Ungleichbehandlung rechtfertigenden Gründe können sich aus dem Gesichtspunkt der Praktikabilität ergeben, wenn die dem strikten formalen Gleichbehandlungsgebot entsprechende Gebührenbemessung zu einem Verwaltungsaufwand führen würde, der in Anbetracht der nur geringfügigen beitragsmäßigen Auswirkungen in Bezug auf den erreichten Erfolg außerhalb eines tragfähigen Verhältnisses stünde (BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, aaO, mit Nachw. aus der Rechtspr.).

    Dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität kommt demnach umso mehr Gewicht zu, je geringer die Auswirkungen der Unterschiede in der Leistung auf das diesen unterschiedlichen Leistungen entsprechende Entgelt sind (BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, aaO mit Nachw. aus der Rechtspr.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1980 - 2 A 1653/79
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2003 - 2 S 2587/00
    Es ist auch weder dargetan noch ersichtlich, dass die Antragsgegnerin die Finanzierung ihrer Wasserversorgungseinrichtung von der gleichzeitigen Erhebung von Beiträgen und Gebühren in der Weise auf die ausschließliche Gebührenerhebung umgestellt hat, dass die Grundstückseigentümer, die bereits Beiträge geleistet haben, unter Verstoß gegen den Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung nochmals zur Beteiligung am Ersatz des (teilweisen) Herstellungsaufwands herangezogen werden, der nach seiner rechtlichen Ausgestaltung bereits durch den Beitrag geleistet werden musste (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.9.1981, KStZ 1982, 69; OVG NW, Urteil vom 17.9.1980, DVBl. 1981, 831).

    Ist - wie dargelegt - eine vom Antragsteller geltend gemachte "Doppelbelastung" daher nicht anzunehmen, weil es Beitrag und Gebühr an der unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten zu fordernden Vergleichbarkeit fehlt (zur fehlenden Identität auch OVG NW, Urteil vom 17.9.1980, aaO), so verliert auch die in der mündlichen Verhandlung in den Vordergrund gerückte Frage, ob der Gemeinderat der Antragsgegnerin sich mit der Frage des "gesplitteten" Gebührensatzes aus Rechtsgründen befassen müsse, an Bedeutung.

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund- …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2003 - 2 S 2587/00
    Es ist auch weder dargetan noch ersichtlich, dass die Antragsgegnerin die Finanzierung ihrer Wasserversorgungseinrichtung von der gleichzeitigen Erhebung von Beiträgen und Gebühren in der Weise auf die ausschließliche Gebührenerhebung umgestellt hat, dass die Grundstückseigentümer, die bereits Beiträge geleistet haben, unter Verstoß gegen den Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung nochmals zur Beteiligung am Ersatz des (teilweisen) Herstellungsaufwands herangezogen werden, der nach seiner rechtlichen Ausgestaltung bereits durch den Beitrag geleistet werden musste (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.9.1981, KStZ 1982, 69; OVG NW, Urteil vom 17.9.1980, DVBl. 1981, 831).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94

    Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2003 - 2 S 2587/00
    Ist dem Rechtssetzungsorgan vor oder bei seiner Beschlussfassung über den Gebührensatz eine solche Kalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil das Rechtssetzungsorgan das ihm bei der Festsetzung der Gebührensätze eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa den Normenkontrollbeschluss vom 27.2.1996, ESVGH 46, 177 = VBlBW 1996, 382 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2003 - 2 S 2587/00
    Seiner Natur nach ist der Beitrag kein Entgelt für den Vorteil, der in der tatsächlichen Benutzung einer öffentlichen Einrichtung liegt, sondern ein Ausgleich für den von der tatsächlichen Benutzung der öffentlichen Anlage unabhängigen Vorteil durch die Möglichkeit des Anschlusses eines Grundstücks an die Einrichtung (Seeger/Gössl, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, Stand Juli 2001, § 10 Anm. 1; vgl. auch BVerfGE 9, 291, 297 und Senatsurteile vom 24.2.1983, VBlBW 1984, 25 und vom 1.3.1984, KStZ 1984, 213).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 2 S 3246/94

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: umlagefähige Kosten der öffentlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2003 - 2 S 2587/00
    Vom betriebswirtschaftlichen Kostenbegriff werden neben den laufenden Unterhaltungskosten die sog. kalkulatorischen Kosten im Sinne von § 9 Abs. 3 KAG erfasst (Anlageverzinsung und Abschreibung), die grundsätzlich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu ermitteln sind (NKU des Senats vom 13.5.1997 - 2 S 3246/94 - st. Rechtspr.).
  • BVerwG, 08.11.1968 - VII C 99.67

    Bemessung von Kanalbenutzungsgebühren - Mietwert des Grundstücks als …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2003 - 2 S 2587/00
    Dem Ortsgesetzgeber ist deshalb ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet; Willkür kann ihm nur dann vorgeworfen werden, wenn sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung finden lässt (BVerwG, Urteil vom 8.11.1968, BVerwGE 31, 33 f.;… Urteil vom 21.10.1994, aaO; st. Rechtspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1983 - 2 S 697/82

    Gebührenerhebung der Gemeinde für Starenbekämpfung während der Reifezeit der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2003 - 2 S 2587/00
    Seiner Natur nach ist der Beitrag kein Entgelt für den Vorteil, der in der tatsächlichen Benutzung einer öffentlichen Einrichtung liegt, sondern ein Ausgleich für den von der tatsächlichen Benutzung der öffentlichen Anlage unabhängigen Vorteil durch die Möglichkeit des Anschlusses eines Grundstücks an die Einrichtung (Seeger/Gössl, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, Stand Juli 2001, § 10 Anm. 1; vgl. auch BVerfGE 9, 291, 297 und Senatsurteile vom 24.2.1983, VBlBW 1984, 25 und vom 1.3.1984, KStZ 1984, 213).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1984 - 2 S 1177/82

    Müllabfuhr; zur Befreiung vom Anschlußzwang und Benutzungszwang; Benutzung der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2003 - 2 S 2587/00
    Seiner Natur nach ist der Beitrag kein Entgelt für den Vorteil, der in der tatsächlichen Benutzung einer öffentlichen Einrichtung liegt, sondern ein Ausgleich für den von der tatsächlichen Benutzung der öffentlichen Anlage unabhängigen Vorteil durch die Möglichkeit des Anschlusses eines Grundstücks an die Einrichtung (Seeger/Gössl, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, Stand Juli 2001, § 10 Anm. 1; vgl. auch BVerfGE 9, 291, 297 und Senatsurteile vom 24.2.1983, VBlBW 1984, 25 und vom 1.3.1984, KStZ 1984, 213).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2938/08

    Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen …

    Die sich auf § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG 1996 beziehende Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.01.2003 - 2 S 2587/00 - VBlBW 2003, 322), wonach diese Regelung nicht die Korrektur fehlerhafter Gebührenkalkulationen bezwecke, sondern nur solche Kostenunter- und Kostenüberdeckungen betreffe, die aus Prognoseirrtümern resultieren, kann auf § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2009 nicht übertragen werden.

    Rn. 39 a) Zu der bis zum 31.03.2005 geltenden Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a.F., die thematisch der heutigen Regelung in § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG entspricht, hat der Senat in seinem Urteil vom 27.01.2003 - 2 S 2587/00 - (VBlBW 2003, 322) entschieden, die Vorschrift beziehe sich lediglich auf Über- und Unterdeckungen, die sich am Ende eines Bemessungszeitraums auf Grund eines Abgleichs der Einnahmen und Ausgaben - ungeachtet der methodischen Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Gebührenkalkulation - ergäben.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18

    Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung; …

    Zu der Vorgängerregelung des § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a.F. hatte der Senat im Urteil vom 27.01.2003 (- 2 S 2587/00 - juris Rn. 26) in diesem Sinne ausdrücklich klargestellt, dass sich diese Regelung lediglich auf Über- und Unterdeckungen beziehe, die sich zu diesem Zeitpunkt auf Grund eines Abgleichs der Einnahmen und Ausgaben ergäben "ungeachtet der methodischen Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Gebührenkalkulation".

    Diese sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 27.01.2003, aaO Rn. 23 …und vom 22.10.1998, aaO Rn. 109) grundsätzlich aus den (tatsächlichen) Anschaffungs- und Herstellungskosten zu ermitteln.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 138/10

    Abwassergebühr; Kalkulation; Gebührenzeitraum; Einrichtung; getrennte …

    Kostenüberdeckungen, die nicht innerhalb der gesetzlichen Ausgleichsfrist ausgeglichen werden, sind somit nicht weiterhin ausgleichspflichtig (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.1.2003 - 2 S 2587/00 - VBlBW 2003, 322; Gössl/Reif, KAG für Baden-Württemberg, § 14 Anm. 3.4; Giebler, Gebührenrechtliche Überdeckungen im Kommunalabgabenrecht, KStZ 2007, 167 ff., 170 ff.).
  • VG Köln, 03.02.2009 - 14 K 1281/08

    Geltung von Entgelten für in Anspruch genommene Fremdleistungen als nach …

    Rn. 33 Vgl. VGH B.-W., Beschluss vom 27. Januar 2003 - 2 S 2587/00 - , VBlBW 2003, S. 322; Queitsch, in: Hamacher/Lenz/ Queitsch, KAG NRW, Stand November 2005, § 6 Rdnr. 64. A.A. wohl Meier/Dibbert, KStZ 2004, S. 201 ff. Zu der Intention des Gesetzgebers Mitt NW StGB 1999, S. 11 ff. Zu den Auswirkungen auf die Kalkulierbarkeit der kommunalen Gebührenhaushalte Naumann, KStZ 2004, S. 190.
  • VG Köln, 03.02.2009 - 14 K 1190/08

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebührenbescheiden bei fehlerhafter Kalkulation der …

    Rn. 31 Vgl. VGH B.-W., Beschluss vom 27. Januar 2003 - 2 S 2587/00 - , VBlBW 2003, S. 322; Queitsch, in: Hamacher/Lenz/ Queitsch, KAG NRW, Stand November 2005, § 6 Rdnr. 64. A.A. wohl Meier/Dibbert, KStZ 2004, S. 201 ff. Zu der Intention des Gesetzgebers Mitt NW StGB 1999, S. 11 ff. Zu den Auswirkungen auf die Kalkulierbarkeit der kommunalen Gebührenhaushalte Naumann, KStZ 2004, S. 190.
  • VG Köln, 14.10.2008 - 14 K 3987/07

    Rechtsgrundlage für eine gemeindliche Satzung zur Erhebung von Abfallgebühren; …

    Rn. 31 Vgl. VGH B.-W., Beschluss vom 27. Januar 2003 - 2 S 2587/00 - , VBlBW 2003, S. 322; Queitsch, in: Hamacher/Lenz/ Queitsch, KAG NRW, Stand November 2005, § 6 Rdnr. 64. A.A. wohl Meier/Dibbert, KStZ 2004, S. 201 ff. Zu der Intention des Gesetzgebers Mitt NW StGB 1999, S. 11 ff. Zu den Auswirkungen auf die Kalkulierbarkeit der kommunalen Gebührenhaushalte Naumann, KStZ 2004, S. 190.
  • VG Köln, 19.08.2008 - 14 K 460/07

    Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden wegen fehlerhafter Kalkulation der …

    Rn. 34 Vgl. VGH B.-W., Beschluss vom 27. Januar 2003 - 2 S 2587/00 - , VBlBW 2003, S. 322; Queitsch, in: Hamacher/Lenz/ Queitsch, KAG NRW, Stand November 2005, § 6 Rdnr. 64. A.A. wohl Meier/Dibbert, KStZ 2004, S. 201 ff. Zu der Intention des Gesetzgebers Mitt NW StGB 1999, S. 11 ff. Zu den Auswirkungen auf die Kalkulierbarkeit der kommunalen Gebührenhaushalte Naumann, KStZ 2004, S. 190.
  • VG Köln, 18.10.2010 - 14 K 1133/09

    Heranziehung zu Abfallgebühren in einem Grundbesitzabgabenbescheid; Kalkulation …

    Rn. 44 - 2 S 2587/00 - , VBlBW 2003, S. 322; Queitsch, in: Hamacher/Lenz/ Queitsch, KAG NRW, Stand November 2005, § 6 Rdnr. 64. A.A. wohl Meier/Dibbert, KStZ 2004, S. 201 ff. Zu der Intention des Gesetzgebers Mitt NW StGB 1999, S. 11 ff. Zu den Auswirkungen auf die Kalkulierbarkeit der kommunalen Gebührenhaushalte Naumann, KStZ 2004, S. 190.
  • VG Köln, 03.02.2009 - 14 K 1188/08

    Umfang der Prüfungspflicht beim Ansatz eines Selbstkostenpreises wegen eines …

    Rn. 32 Vgl. VGH B.-W., Beschluss vom 27. Januar 2003 - 2 S 2587/00 - , VBlBW 2003, S. 322; Queitsch, in: Hamacher/Lenz/ Queitsch, KAG NRW, Stand November 2005, § 6 Rdnr. 64. A.A. wohl Meier/Dibbert, KStZ 2004, S. 201 ff. Zu der Intention des Gesetzgebers Mitt NW StGB 1999, S. 11 ff. Zu den Auswirkungen auf die Kalkulierbarkeit der kommunalen Gebührenhaushalte Naumann, KStZ 2004, S. 190.
  • VG Freiburg, 28.01.2004 - 7 K 2420/02

    Vor einer Gebührenerhebung muss dem Gemeinderat eine Kalkulation vorgelegt werden

    Wie die Beklagte mit Schriftsatz vom 30. September 2000 selbst vorträgt, beläuft sich das gebührenrechtlich relevante Ergebnis (zu Bedeutung und Umfang des insoweit vorzunehmenden "Abgleichs" der Einnahmen und Ausgaben vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 27. Januar 2003 - 2 S 2587/00 - und Beschluss vom 12. September 2000 - 2 S 1712/00 -) des Jahres 1996 auf 42.601,-- DM, d. h. die Beklagte erzielte nach eigenen Worten im Jahr 1996 eine gebührenrelevante Überdeckung in Höhe von 42.601,-- DM.
  • VG Köln, 01.04.2008 - 14 K 3986/07

    Kölner Müllgebühren sind für 2006 und 2007 rechtmäßig - Gebührenbescheid für das …

  • VG Köln, 01.04.2008 - 14 K 451/07

    Rechtmäßigkeit eines Abfallgebührenbescheids; Ermittlung der erhebungsfähigen …

  • VG Köln, 01.04.2008 - 14 K 791/07

    Kölner Müllgebühren sind für 2006 und 2007 rechtmäßig - Gebührenbescheid für das …

  • VG Köln, 01.04.2008 - 14 K 4213/07

    Widerspruch gegen einen Grundbesitzabgabenbescheid mit der Begründung einer …

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