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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14451
VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18 (https://dejure.org/2021,14451)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.04.2021 - 2 S 2628/18 (https://dejure.org/2021,14451)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. April 2021 - 2 S 2628/18 (https://dejure.org/2021,14451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 8 EGV 1069/2009, Art 9 EGV 1069/2009
    Erhebung einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht eines Fleischkonzerns zur Herausgabe tierischer Nebenprodukte und zur Zahlung der Gebühren

  • rechtsportal.de

    Pflicht eines Fleischkonzerns zur Herausgabe tierischer Nebenprodukte und zur Zahlung der Gebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    V. gegen Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken wegen Gültigkeit des § 3 Abs. 1 bis 3, § 4, § 5 Abs. 1 b) sowie § 6 Abs. 1 c) der Gebührensatzung des Antragsgegners vom 10.11.2017

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 776
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (27)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 2 S 550/09

    Abfallgrundgebühr für Gewerbegrundstück

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18
    Die Erhebung einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (juris: EGV 1069/2009) (für den Bereich der Tierkörperbeseitigung) ist - trotz Fehlens einer speziellen gesetzlichen Regelung - nach baden-württembergischem Landesrecht zulässig (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2011 - 2 S 550/09 - juris).

    Eine auf Kostendeckung abzielende Gebühr - wie die hier zu beurteilende Grundgebühr für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte (Schlachtnebenprodukte) der Schlachtbetriebe - ist mit dem Äquivalenzprinzip vereinbar, solange der Verteilungsmaßstab dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung trägt (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2011 - 2 S 550/09 - juris Rn. 110).

    Die Erhebung einer solchen Gebühr - insbesondere auch auf dem Gebiet der Abfallentsorgung - ist jedoch trotz des Fehlens einer speziellen gesetzlichen Regelung allgemein anerkannt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2011 - 2 S 550/09 - juris Rn. 55;… Normenkontrollbeschluss vom 11.10.2004 - 2 S 1998/02 - BWGZ 2005, 67, juris Rn. 45;… Normenkontrollbeschluss vom 29.10.2003 - 2 S 2407/02 - DÖV 2004, 713, juris Rn. 105;… Urteil vom 02.03.2004 - 10 S 15/03 - ZUR 2004, 358, juris Rn. 201).

    Mit ihr sollen die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (sogenannte Fixkosten wie z.B. Abschreibungsbeträge und Zinsen) ganz oder teilweise abgegolten werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2011, aaO juris Rn. 55;… vgl. auch Rieger in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 595).

    Rn. 135 Die Grundgebühr wird deshalb nicht - verbrauchsabhängig - nach dem Maß der Benutzung, sondern - verbrauchsunabhängig - nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab bemessen, der sich an der Vorhalteleistung und der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität zu orientieren hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 01.08.1986 - NVwZ 1987, 231, juris Rn. 15; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2011, aaO juris Rn. 56;… Rieger, aaO).

    Neben der Grundgebühr ist zusätzlich eine sich nach dem Maß der jeweiligen Inanspruchnahme richtende Verbrauchsgebühr (Leistungs- oder Arbeitsgebühr) zu erheben, mit der die laufenden verbrauchsabhängigen Kosten sowie gegebenenfalls der mit der Grundgebühr nicht abgedeckte Teil der Vorhaltekosten (Fixkosten) gedeckt werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 01.08.1986, aaO;… Beschluss vom 12.08.1981 - 8 B 20.81 - KStZ 1982, 31, juris Rn. 4; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2011, aaO juris Rn. 55).

    Rn. 136 Für den Bereich der kommunalen Abfallentsorgung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 01.02.2011, aaO juris Rn. 56 und 57;… Urteil vom 02.03.2004, aaO juris Rn. 201) angenommen, die Heranziehung der Gebührenschuldner zur Abgeltung der Vorhalteleistungen der kommunalen Abfallentsorgung durch Zahlung einer Grundgebühr rechtfertige sich durch die Erwägung, dass die Betroffenen die Abfallentsorgungseinrichtung jederzeit in Anspruch nehmen können.

    Dabei kann das Entscheidungsermessen des Satzungsgebers zusätzlich insbesondere vom Gesichtspunkt der Praktikabilität geleitet werden (vgl. zum Ganzen BVerwG…, Beschluss vom 19.12.2007 - 7 BN 6.07 - juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2011, aaO juris Rn. 63;… Urteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - VBlBW 2009, 472, juris Rn. 19).

    Maßgeblich ist mit anderen Worten das Potential an Schlachtnebenprodukten bzw. das "Abfallpotential" des jeweiligen Schlachtbetriebs (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2011, aaO juris Rn. 68 für die vergleichbare Konstellation bei der gewerblichen Abfallentsorgung).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18
    Dieser Nachweis kann als geführt angesehen werden, wenn der geschlossene Vertrag den Vorschriften des öffentlichen Preisrechts entspricht (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2010 - 2 S 2423/08 - juris Rn. 41, 42).

    Rn. 219 Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 31.05.2010 - 2 S 2423/08 - juris Rn. 41;… vgl. auch Brüning in Driehaus, aaO § 6 Rn. 196 und Driehaus in Driehaus, aaO § 8 Rn. 350a) kann aus einem Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften für sich allein nicht auf die fehlende Erforderlichkeit des aus dem Auftrag resultierenden finanziellen Aufwands geschlossen werden, da mit den vergaberechtlichen Bestimmungen ein Schutz der eventuellen Gebührenzahler nicht bezweckt ist.

    Ist danach die Fremdleistung, deren Entgelt in die Gebührenkalkulation eingestellt wird, nicht aufgrund einer Ausschreibung nach Vergaberecht vergeben worden, so ist der Nachweis der Erforderlichkeit der Höhe des Entgelts in der Regel dann erbracht, wenn der geschlossene Vertrag den Vorschriften des öffentlichen Preisrechts entspricht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2010, aaO juris Rn. 42; vgl. auch Hessischer VGH…, Urteil vom 11.12.2018 - 5 A 1305/17 - juris Rn. 30;… Lichtenfeld in Driehaus, aaO § 6 Rn. 738a;… Brüning in Driehaus, aaO § 6 Rn. 197).

    Rn. 220 Der Antragsgegner hat davon ausgehend plausibel und nachvollziehbar im Einzelnen dargelegt, dass das für die Entsorgung des Risikomaterials der Kategorie K 1 zugrunde gelegte Entgelt den Vorgaben der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21.11.1953, BAnz 1953 Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 289 VO vom 25.11.2003, BGBl. I S. 2304) - LSP - genügt und damit die entsprechenden Kosten gebührenrechtlich erforderlich sind (vgl. zur Anwendbarkeit der Leitsätze für die Preisermittlung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2010, aaO juris Rn. 43 f.; Hessischer VGH…, Urteil vom 11.12.2018, aaO juris Rn. 30).

  • OVG Niedersachsen, 24.02.1997 - 3 K 2811/94

    Schlachtung; Tierkörper; Abholung und Beseitigung; Gebühren; Bemessung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18
    Rn. 60 Dass der Schlachtzahlenmaßstab nicht einmal als grober Anhaltspunkt für die Inanspruchnahme der Arbeitsbereitschaft und zur Bestimmung des Höchstmaßes des bei Gebührenschuldnern anfallenden entsorgungspflichtigen Materials geeignet sei, werde auch durch die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24.02.1997 (- 3 K 2811/94 - juris) bestätigt.

    Rn. 94 In einem vom Niedersächsischen Oberveraltungsgericht (Urteil vom 24.02.1997 - 3 K 2811/94 - juris) behandelten Fall seien die Gebühren für die Entsorgung der Tierkörperteile leistungsunabhängig nur nach den amtlichen Schlachtzahlen erhoben worden, ohne die tatsächlich entsorgten Mengen in der Gebührenstruktur zu berücksichtigen.

    Rn. 164 Ohne Erfolg beruft sich die Antragstellerin schließlich auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24.02.1997 (- 3 K 2811/94 - juris), wonach die Bemessung von Gebühren für die Abholung und Beseitigung von Tierkörperteilen aus Schlachtungen anhand der amtlichen Schlachtzahlen mit dem Äquivalenzprinzip nicht vereinbar sei.

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18
    Die Ungleichbehandlung, die darin liegt, dass von jedem Schlachtbetrieb je Schlachteinheit derselbe Grundgebührensatz erhoben wird, obwohl die Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung je Schlachteinheit durchaus unterschiedlich sein wird, ist mit Blick auf den Gleichheitssatz dadurch gerechtfertigt, dass die Bereitstellung einer betriebsbereiten Entsorgungseinrichtung Vorhaltekosten verursacht, die bei einer geringeren Inanspruchnahme durch einzelne Gebührenpflichtige nicht in gleichem Maße abnehmen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 - juris Rn. 37).

    Denn dem Gebührenschuldner wird auf Grundlage von § 3 Abs. 1 TierNebG garantiert, dass ihm das - leichtverderbliche und nur geringe Zeit lagerbare - Risikomaterial der Kategorien 1 und 2 jederzeit von der beseitigungspflichtigen Behörde abgenommen wird (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 - juris Rn. 37 zur kommunalen Müllabfuhr; vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 01.02.2011, aaO juris Rn. 110 für die gewerbliche kommunale Müllentsorgung).

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18
    Rn. 135 Die Grundgebühr wird deshalb nicht - verbrauchsabhängig - nach dem Maß der Benutzung, sondern - verbrauchsunabhängig - nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab bemessen, der sich an der Vorhalteleistung und der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität zu orientieren hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.08.1986 - NVwZ 1987, 231, juris Rn. 15; vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 01.02.2011, aaO juris Rn. 56;… Rieger, aaO).

    Neben der Grundgebühr ist zusätzlich eine sich nach dem Maß der jeweiligen Inanspruchnahme richtende Verbrauchsgebühr (Leistungs- oder Arbeitsgebühr) zu erheben, mit der die laufenden verbrauchsabhängigen Kosten sowie gegebenenfalls der mit der Grundgebühr nicht abgedeckte Teil der Vorhaltekosten (Fixkosten) gedeckt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.08.1986, aaO;… Beschluss vom 12.08.1981 - 8 B 20.81 - KStZ 1982, 31, juris Rn. 4; vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 01.02.2011, aaO juris Rn. 55).

  • VGH Hessen, 11.12.2018 - 5 A 1305/17

    Wassergebühr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18
    Ist danach die Fremdleistung, deren Entgelt in die Gebührenkalkulation eingestellt wird, nicht aufgrund einer Ausschreibung nach Vergaberecht vergeben worden, so ist der Nachweis der Erforderlichkeit der Höhe des Entgelts in der Regel dann erbracht, wenn der geschlossene Vertrag den Vorschriften des öffentlichen Preisrechts entspricht (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 31.05.2010, aaO juris Rn. 42; vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 11.12.2018 - 5 A 1305/17 - juris Rn. 30;… Lichtenfeld in Driehaus, aaO § 6 Rn. 738a;… Brüning in Driehaus, aaO § 6 Rn. 197).

    Rn. 220 Der Antragsgegner hat davon ausgehend plausibel und nachvollziehbar im Einzelnen dargelegt, dass das für die Entsorgung des Risikomaterials der Kategorie K 1 zugrunde gelegte Entgelt den Vorgaben der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21.11.1953, BAnz 1953 Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 289 VO vom 25.11.2003, BGBl. I S. 2304) - LSP - genügt und damit die entsprechenden Kosten gebührenrechtlich erforderlich sind (vgl. zur Anwendbarkeit der Leitsätze für die Preisermittlung VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 31.05.2010, aaO juris Rn. 43 f.; Hessischer VGH, Urteil vom 11.12.2018, aaO juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2004 - 10 S 15/03

    Kommunale Satzung für Überlassung von Abfällen aus nicht privaten Haushaltungen: …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18
    Die Erhebung einer solchen Gebühr - insbesondere auch auf dem Gebiet der Abfallentsorgung - ist jedoch trotz des Fehlens einer speziellen gesetzlichen Regelung allgemein anerkannt (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 01.02.2011 - 2 S 550/09 - juris Rn. 55;… Normenkontrollbeschluss vom 11.10.2004 - 2 S 1998/02 - BWGZ 2005, 67, juris Rn. 45;… Normenkontrollbeschluss vom 29.10.2003 - 2 S 2407/02 - DÖV 2004, 713, juris Rn. 105; Urteil vom 02.03.2004 - 10 S 15/03 - ZUR 2004, 358, juris Rn. 201).

    Rn. 136 Für den Bereich der kommunalen Abfallentsorgung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (…Urteil vom 01.02.2011, aaO juris Rn. 56 und 57; Urteil vom 02.03.2004, aaO juris Rn. 201) angenommen, die Heranziehung der Gebührenschuldner zur Abgeltung der Vorhalteleistungen der kommunalen Abfallentsorgung durch Zahlung einer Grundgebühr rechtfertige sich durch die Erwägung, dass die Betroffenen die Abfallentsorgungseinrichtung jederzeit in Anspruch nehmen können.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10063/01

    Rechtsstreit wegen der Heranziehung zur Zahlung von Abfallentsorgungsgebühren; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18
    Rn. 191 Nach dem Prinzip der Erforderlichkeit ist im Regelfall der Ansatz von sogenannten Leerkosten in der Gebührenkalkulation ausgeschlossen, die allein durch die Überkapazität einer Anlage bedingt sind (vgl. zum Prinzip der Erforderlichkeit bei Überkapazitäten: Hessischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 27.09.2006 - 5 N 358/04 - juris Rn. 39; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.09.2001 - 12 A 10063/01 - juris Rn. 22 ff.;… OVG Schleswig-Holstein, aaO juris Rn. 30 ff.).

    Es kommt vielmehr maßgeblich darauf an, ob Planungsfehler im Planungszeitpunkt bzw. Planungszeitraum (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.09.2001, aaO juris Rn. 27;… Brüning in Driehaus, aaO § 6 Rn. 74) gemacht worden sind.

  • EuGH, 04.06.2020 - C-429/19

    Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18
    Rn. 218 Die Rechtsfrage, ob der Liefer- und Behandlungsvertrag zwischen dem Antragsgegner und dem Zweckverband Gunzenhausen vom 11.02.2010 als interkommunale Kooperation im Sinne von § 108 Abs. 6 GWB, für die das Vergaberecht und damit die vergaberechtlichen Ausschreibungspflichten keine Anwendung findet, zu werten ist, kann hier dahinstehen; es bedarf insbesondere keiner abschließenden Beurteilung, ob es sich bei der Zusammenarbeit der beiden Zweckverbände um eine "echte Zusammenarbeit" auf Grundlage eines kooperativen Konzepts im Sinne des Art. 12 Abs. 4 Buchstabe a der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 "über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG" handelt (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 04.06.2020 - C-429/19 - juris Rn. 22 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 2 S 2650/08

    Zur Bemessung der Abwassergebühren in einer Abwassersatzung nach dem …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18
    Dabei kann das Entscheidungsermessen des Satzungsgebers zusätzlich insbesondere vom Gesichtspunkt der Praktikabilität geleitet werden (vgl. zum Ganzen BVerwG…, Beschluss vom 19.12.2007 - 7 BN 6.07 - juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 01.02.2011, aaO juris Rn. 63; Urteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - VBlBW 2009, 472, juris Rn. 19).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund- …

  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Klärschlamm

  • BVerfG, 30.05.2018 - 1 BvR 45/15

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht hinreichend …

  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer; …

  • BVerwG, 19.12.2007 - 7 BN 6.07

    Gleichbehandlungsgebot bei der Bemessung der Behältervolumina für Abfälle nach …

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99

    Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen; …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 2 S 1948/19

    Wettbürosteuer, die nach den im Wettbüro getätigten Brutto-Wetteinsätzen bemessen …

  • BVerwG, 12.08.1981 - 8 B 20.81

    Wasserbezugsgebühren - Verbrauchsunabhängige Grundgebühr - Verbrauchsabhängige …

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 128/94

    Leerkosten; Überkapazität; Gebührenfahigkeit; Abschreibungserlös; …

  • VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04

    Abwassergebühr

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2004 - 2 S 1998/02

    Verpflichtung, die Gebührentatbestände in der Abfallgebührensatzung so …

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 L 2396/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallvermeidung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Vereinbarkeit einer Grundgebühr mit …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1996 - 9 A 160/94

    Bemessung der Benutzungsgebühr; Schlachteinheiten pro Jahr; Schlachtstätte; …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1986 - 2 S 472/84

    Gültigkeit einer kommunalen Gebührensatzung für die Beseitigung von Tierkörpern

  • VG Karlsruhe, 02.09.1997 - 11 K 3642/96
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 2 S 3968/20

    Außerkrafttreten einer Norm während des Normenkontrollverfahrens; …

    Rn. 131 Das Prinzip der Erforderlichkeit wäre nur verletzt, wenn die für die Jahre 2021 und 2022 angesetzten Nebenkosten durch eine Überkapazität der Einrichtung bedingt wären (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2021 - 2 S 2628/18 - juris Rn. 191 ;… Brüning in Driehaus Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 73 mwN).

    Auch insoweit steht dem Einrichtungsträger ein Planungs- und Prognosespielraum zu (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2021 - 2 S 2628/18 - juris Rn. 191 ; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 14 Erl.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2021 - 2 S 2801/19

    Kurtaxenpflicht für Bootsliegeplätze in einer Hafenanlage am Bodensee

    Dabei kann das Entscheidungsermessen des Satzungsgebers zusätzlich insbesondere vom Gesichtspunkt der Praktikabilität geleitet werden (vgl. zum Ganzen: BVerwG…, Beschluss vom 19.12.2007 - 7 BN 6.07 - juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2021 - 2 S 2628/18 - juris Rn. 142 ;… Urteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 2 S 1/22

    Normenkontrollantrag gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Erhebung eines …

    Dennoch sind die infolge der fehlenden Auslastung entstehenden Kosten entsprechend den aktuellen Benutzungsverhältnissen auf die Benutzergruppen bzw. Teilleistungsbereiche zu verteilen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2021 - 2 S 2628/18 - juris Rn. 191 ; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 20.09.2001 - 12 A 10063/01 - juris Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2026 - 2 S 1923/24

    Rundfunkbeitragserhebung und Glaubens- und Gewissensfreiheit; Befreiungsantrag; …

    Das Äquivalenzprinzip besagt danach im Beitragsrecht lediglich, dass zwischen dem Beitrag und dem mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Leistung eröffneten Vorteil kein grobes Missverhältnis bestehen darf (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14.04.1967 - 4 C 179.65 - juris Rn. 20; zum Benutzungsgebührenrecht VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2021 - 2 S 2628/18 - juris Rn. 167 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2026 - 2 S 2529/25

    Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags; kein Verstoß gegen das …

    Das Äquivalenzprinzip besagt danach im Beitragsrecht lediglich, dass zwischen dem Beitrag und dem mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Leistung eröffneten Vorteil kein grobes Missverhältnis bestehen darf (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14.04.1967 - 4 C 179.65 - juris Rn. 20; zum Benutzungsgebührenrecht VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2021 - 2 S 2628/18 - juris Rn. 167 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2023 - 6 A 10646/22

    Tierkörperbeseitigung; Genehmigung einer Entgeltliste; Gebührenbemessung anhand …

    Der einzelne Betrieb hat es nämlich selbst in Hand, zu entscheiden, ob und inwieweit er andienungspflichtiges Material separiert und nur dieses der Beigeladenen zur Entsorgung überlässt (VGH BW, Urteil vom 23. April 2021 - 2 S 2628/18 -, juris Rn 149); insoweit können auch die technischen Möglichkeiten zur Minimierung des tatsächlich zu überlassenden Aufwands - trotz annähernd identischer Schlachtzahlen - stark voneinander abweichen.

    Insoweit ist ihm zwar zuzugestehen, dass bei einem Grundentgelt eine Bemessung über einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab anerkannt ist, der das vom jeweiligen Benutzer ausgehende höchstmögliche Abfallpotenzial abbildet; hierfür können die amtlichen Schlachtzahlen grundsätzlich herangezogen werden (vgl. VGH BW, Urteil vom 23. April 2021, a.a.O., juris Rn 141 ff., 155).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22

    Heranziehung zu einer pauschalierten Jahreskurtaxe für Inhaber eines …

    Dabei kann das Entscheidungsermessen des Satzungsgebers zusätzlich insbesondere vom Gesichtspunkt der Praktikabilität geleitet werden (vgl. zum Ganzen: BVerwG…, Beschluss vom 19.12.2007 - 7 BN 6.07 - juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 13.07.2021, aaO Rn. 97; Urteil vom 23.04.2021 - 2 S 2628/18 - juris Rn. 142 ;… Urteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2026 - 2 S 2529/26

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkfreiheit; Rundfunkfinanzierung; Äquivalenzprinzip; …

    Das Äquivalenzprinzip besagt danach im Beitragsrecht lediglich, dass zwischen dem Beitrag und dem mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Leistung eröffneten Vorteil kein grobes Missverhältnis bestehen darf (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14.04.1967 - 4 C 179.65 - juris Rn. 20; zum Benutzungsgebührenrecht VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2021 - 2 S 2628/18 - juris Rn. 167 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2025 - 2 S 112/25

    Heranziehung zu einer Jahreskurtaxe für Inhaber eines Bootsliegeplatzes; …

    Dabei kann das Entscheidungsermessen des Satzungsgebers zusätzlich insbesondere vom Gesichtspunkt der Praktikabilität geleitet werden (vgl. zum Ganzen BVerwG…, Beschluss vom 19.12.2007 - 7 BN 6.07 - juris Rn. 8;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 13.10.2022 - 2 S 407/22 - juris Rn. 91, vom 23.04.2021 - 2 S 2628/18 - juris Rn. 142 …und vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08 - juris Rn. 19).
  • VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20

    Vergnügungssteuer in Form der Spielgerätesteuer: keine Verlängerung der Dauer der …

    Auch wenn der Normgeber nicht alle Einzelheiten entscheiden kann und muss und deshalb die Notwendigkeit, Zweifelsfragen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsmethoden zu beantworten eine Norm nicht unbestimmt macht, so müssen die Betroffenen dennoch in der Lage sein, die Rechtslage zu erkennen und ihr Verhalten daran auszurichten (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 23. April 2021 - 2 S 2628/18 - juris Rn. 211).
  • OVG Bremen, 29.05.2024 - 2 LB 306/23

    Klage gegen die Höhe von Gebühren für die Entsorgung eines Benzin- bzw. …

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