Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 15.02.1993 - 2 S 2674/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Freistellungsanspruch gegen einen eine Gebühr festsetzenden Verwaltungsakt; Geltendmachung; Auslegung öffentlich-rechtlicher Verträge zwischen Hoheitsträgern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 12.10.1992 - 4 K 404/92
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.1993 - 2 S 2674/92
Papierfundstellen
- VBlBW 1993, 257
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.1985 - 2 S 1377/83
Abwassergebührenforderung - Auslegung eines Abgabenbescheides - Verwirkung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1993 - 2 S 2674/92
Indes ist ein dahingehender Verwaltungsakt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (dazu Urteil vom 4.6.1982, NJW 1982, 2672) und des Senats (dazu Urteil vom 5.6.1985 - 2 S 1377/83 - vgl. dazu auch Scholz in: Driehaus, KAG, § 6 Rdnr. 624 m.w.N.).gegenüber der Gebührenfestsetzung ein selbständiger Verwaltungsakt, der zwar mit der Festsetzung der Abgabe verbunden werden kann, nicht jedoch verbunden werden muß (vgl. § 163 Abs. 1 S. 3 AO; BVerwG, Urteil vom 5.6.1985, aaO).
- BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1993 - 2 S 2674/92
Der allein die Abgabe festsetzende Bescheid ist als solcher auch dann rechtmäßig, wenn es sich bei dem von der Gemeinde unberücksichtigt gelassenen Billigkeitsgrund um einen solchen sachlicher Art handelt, den sie von Amts wegen hätte berücksichtigen müssen (zur Prüfung von Amts wegen vgl. BVerwG, Urteil vom 12.9.1984, BVerwGE 70, 96; ferner Beschluß des Senats vom 11.4.1986, VBlBW 1987, 141) mit der Folge, daß ein Gebührenschuldner sein Interesse an einem Billigkeitserlaß nicht mit einer Anfechtungsklage gegen den Gebührenbescheid, sondern nur mit einer auf Zulassung der Billigkeitsmaßnahme gerichteten Verpflichtungsklage verfolgen kann (…dazu Scholz, aaO, m.w.N. aus der Rechtspr.). - OLG Schleswig, 25.06.1982 - 6 REMiet 1/82
Räumungsklage; Gesamtschuldnerisch haftende Mieter; Rechtsschutzbedürfnis ; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1993 - 2 S 2674/92
Indes ist ein dahingehender Verwaltungsakt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (dazu Urteil vom 4.6.1982, NJW 1982, 2672) und des Senats (…dazu Urteil vom 5.6.1985 - 2 S 1377/83 - vgl. dazu auch Scholz in: Driehaus, KAG, § 6 Rdnr. 624 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 11.04.1986 - 2 S 2061/85
Erschließungsbeitrag - Suspensiveffekt und Änderungsbescheid - Beitragsverzicht - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1993 - 2 S 2674/92
Der allein die Abgabe festsetzende Bescheid ist als solcher auch dann rechtmäßig, wenn es sich bei dem von der Gemeinde unberücksichtigt gelassenen Billigkeitsgrund um einen solchen sachlicher Art handelt, den sie von Amts wegen hätte berücksichtigen müssen (zur Prüfung von Amts wegen vgl. BVerwG, Urteil vom 12.9.1984, BVerwGE 70, 96; ferner Beschluß des Senats vom 11.4.1986, VBlBW 1987, 141) mit der Folge, daß ein Gebührenschuldner sein Interesse an einem Billigkeitserlaß nicht mit einer Anfechtungsklage gegen den Gebührenbescheid, sondern nur mit einer auf Zulassung der Billigkeitsmaßnahme gerichteten Verpflichtungsklage verfolgen kann (…dazu Scholz, aaO, m.w.N. aus der Rechtspr.). - VGH Baden-Württemberg, 15.11.1990 - 2 S 2042/89
Erschließungsbeitrag: Beitragsverzicht in Ansiedlungsvertrag; Geltendmachung des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1993 - 2 S 2674/92
Dies nötigt bei einem gegenseitigen Vertrag mit teilweise mehrdeutigem Inhalt, wie hier, zu einer solchen Auslegung, bei der die schutzwürdigen Interessen eines jeden Vertragspartners hinreichend gewahrt bleiben (dazu grundsätzlich Urteil des Senats vom 15.11.1990 - 2 S 2042/89 - m.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 2 S 1750/15
Erlöschen von Abgabenrückerstattungsforderungen durch Aufrechnung mit gegen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 04.06.1982 - 8 C 106.81 -, juris) und des Senats (vgl. Beschluss vom 15.02.1993 - 2 S 2674/92 -, juris; Beschluss vom 29.06.1992 - 9 S 1346/92 -, juris) ist die Entscheidung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 c, 5 a KAG i.V.m. §§ 163, 227 AO gegenüber der Abgabenfestsetzung ein selbständiger Verwaltungsakt, der zwar mit der Festsetzung der Abgabe verbunden werden kann, nicht jedoch verbunden werden muss (vgl. § 163 Abs. 1 Satz 3 AO; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.02.1993, a.a.O.).Der lediglich die Abgabe festsetzende Bescheid ist als solcher auch dann rechtmäßig, wenn es sich bei dem von der Gemeinde unberücksichtigt gelassenen Billigkeitsgrund um einen solchen sachlicher Art handelt, den sie von Amts wegen hätte berücksichtigen müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.02.1993, a.a.O.; zur Prüfung von Amts wegen vgl. BVerwG, Urteil vom 01.08.1986 - 8 C 54.85 -, juris; Urteil vom 12.09.1984 - 8 C 124.82 -, BVerwGE 70, 96).
- VG Sigmaringen, 14.11.2002 - 6 K 2049/00
Zur Ausübung des Vorkaufsrechts aus einem Werbenutzungsvertrag
Auch für öffentlich-rechtliche Verträge gilt in entsprechender Anwendung der §§ 153, 157 BGB, dass sie so auszulegen sind, wie es Trau und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.02.1993 - 2 S 2674/92 - Urteil vom 15.11.1990 - 2 S 2041/89 - VG Sigmaringen…, Urteil vom 27.11.1995 - 9 K 1110/95 - Stelkens/Bonk/Leonhardt/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 54 RdNr. 34). - VG Sigmaringen, 24.11.2009 - 6 K 2494/09
Vergnügungssteuer; Mindeststeuersatz; Wirklichkeitsmaßstab; Anforderungen an …
Ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bescheides in diesem Sinne bestehen nach der ständigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg erst dann, wenn eine summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage ergibt, dass ein Erfolg eines Rechtsmittels gegen den Abgabenbescheid wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.01.1990 - 2 S 3193/89 -, vom 18.08.1997 - 2 S 1518/97 - und vom 29.06.1992 - 9 S 1346/92 -), wobei ein lediglich als offen zu bezeichnender Verfahrensausgang im Hinblick auf die gesetzlich angeordnete sofortige Vollziehbarkeit von Abgabenbescheiden (vgl. § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht ausreicht (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 15.02.1993 - 2 S 2674/92 -, VBlBW 1993, 257, und vom 10.12.1992 - 2 S 2253/92 -). - VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 501/06
Gebührenerhebung für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen
Ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bescheides in diesem Sinne bestehen nach der ständigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg erst dann, wenn eine summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage ergibt, dass ein Erfolg eines Rechtsmittels gegen den Abgabenbescheid wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.01.1990 - 2 S 3193/89 -, vom 18.08.1997 - 2 S 1518/97 - und vom 29.06.1992 - 9 S 1346/92 -), wobei ein lediglich als offen zu bezeichnender Verfahrensausgang im Hinblick auf die gesetzlich angeordnete sofortige Vollziehbarkeit von Abgabenbescheiden (vgl. § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht ausreicht (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 15.02.1993 - 2 S 2674/92 -, VBlBW 1993, 257, und vom 10.12.1992 - 2 S 2253/92).
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