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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4166
VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22 (https://dejure.org/2023,4166)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.02.2023 - 2 S 2691/22 (https://dejure.org/2023,4166)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Februar 2023 - 2 S 2691/22 (https://dejure.org/2023,4166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Erschließungsbeitragspflicht des Hinterliegergrundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschliessung eines durch ein baulich genutztes oder nutzbares Anliegergrundstück von der abzurechnenden Anbaustraße getrenntes Hinterliegergrundstück durch diese Erschließungsanlage; Teilnahme eines Hinterliegergrundstücks an der Verteilung des für die abzurechnende ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Erschließung eines durch ein baulich genutztes oder nutzbares Anliegergrundstück von der abzurechnenden Anbaustraße getrenntes sog. Hinterliegergrundstück

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11

    Heranziehung eines Hinterliegergrundstücks zu Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Hinterliegergrundstück durch eine dauerhafte, rechtlich gesicherte Zufahrt mit der Erschließungsanlage verbunden ist (im Anschluss an VGH Mannheim, Urteil vom 19.06.20212 - 2 S 3312/11 - juris).

    In der sog. Heranziehungsphase, auf die sich § 40 KAG bezieht, ist - weitergehend - die Frage zu beantworten, ob einem im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG erschlossenen Grundstück ein aktueller Erschließungsvorteil vermittelt wird, der es rechtfertigt, von dessen Eigentümer schon jetzt einen Beitrag zu verlangen (vgl. zum Ganzen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 24;… vgl. auch Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl., § 23 Rn. 23).

    Erschlossen im Sinne des § 40 KAG ist demnach ein Grundstück grundsätzlich erst dann, wenn ein entgegenstehendes rechtliches oder tatsächliches Hindernis nicht nur - wie für § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG ausreichend - ausräumbar, sondern ausgeräumt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 - juris Rn. 44 ; Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 25; für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris RdNr. 27).

    Rn. 15 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. etwa Urteil vom 12.11.2014 - 9 C 4.13 - juris Rn. 12) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. etwa Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 33) wird ein durch ein baulich genutztes oder nutzbares Anliegergrundstück von der abzurechnenden Anbaustraße getrenntes Hinterliegergrundstück grundsätzlich nicht durch diese Erschließungsanlage im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB bzw. § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG erschlossen.

    Dies trifft etwa auf den hier nicht gegebenen Fall zu, wenn Anlieger- und Hinterliegergrundstück, die derselben Person gehören, über ihre gemeinsame Grenze hinaus einheitlich genutzt werden (vgl. dazu etwa BVerwG…, Urteil vom 15.01.1988 - 8 C 111.86 - juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 33).

    Eine schutzwürdige Erwartung der übrigen erschlossenen Grundstückseigentümer ist aber auch dann zu bejahen, wenn das Hinterliegergrundstück (hier des Klägers) durch eine dauerhafte, rechtlich gesicherte Zufahrt mit der Erschließungsanlage verbunden ist (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 18.09.2019 - 9 B 51.18 - juris Rn. 5;… Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris Rn. 13;… Urteil vom 03.02.1989 - 8 C 78.88 - juris Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 33 und 44).

    Rn. 17 Für eine gesicherte Erschließung im Sinne des Bauplanungsrechts ist nicht erforderlich, dass die Zufahrt zum öffentlichen Straßennetz öffentlich-rechtlich durch Baulast gesichert ist, sondern es genügt, wenn sie dinglich - wie hier - durch eine Grunddienstbarkeit gesichert ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 - juris Rn. 19;… Urteil vom 03.05.1988 - 4 C 54.85 - juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 44).

    Dies entspricht aber grundsätzlich nicht der Interessenlage, die nach dem Willen des Gesetzgebers im Regelfall dadurch gekennzeichnet ist, dass die Gemeinde die ihr durch die Herstellung von beitragsfähigen Erschließungsanlagen entstandenen Kosten möglichst uneingeschränkt - soweit im Gesetz nicht ausnahmsweise etwas anderes geregelt ist - umzulegen hat (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 45;… Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 39 Rn. 2.1.1).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. dazu Urteile vom 22.10.2021 - V ZR 92/20 - juris Rn. 5…, vom 30.09.1994 - V ZR 1/94 - juris Rn. 5…, vom 06.10.1989 - V ZR 127/88 - juris Rn. 13 …und vom 03.02.1989 - V ZR 224/87 - juris Rn. 16) ist anerkannt, dass der Eigentümer eines durch Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks - als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit geschaffenen gesetzlichen Schuldverhältnis - verpflichtet ist, eine deckungsgleiche Baulast zu übernehmen, wenn die vorzunehmende beiderseitige Interessenabwägung einen Vorrang des Grunddienstbarkeitsberechtigten ergibt (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 46;… Urteil vom 13.12.1994 - 2 S 3003/93 - juris Rn. 18).

    Es reicht danach aus, dass es auf Grundlage einer bestellten Grundschuld in der Verfügungsmacht des Grundstückseigentümers steht, die für eine aktuelle Bebaubarkeit des Grundstücks aufgestellten - bundesrechtlichen wie landesrechtlichen - Voraussetzungen zu erfüllen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 38; vgl. zur entsprechenden Regelung in § 133 Abs. 1 BauGB BVerwG…, Urteil vom 26.02.1993 - 8 C 35.92 - juris Rn. 11 und 12;… so auch Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 40 Rn. 4.3.2.2.2).

  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22
    Erschlossen im Sinne des § 40 KAG ist demnach ein Grundstück grundsätzlich erst dann, wenn ein entgegenstehendes rechtliches oder tatsächliches Hindernis nicht nur - wie für § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG ausreichend - ausräumbar, sondern ausgeräumt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 - juris Rn. 44 ;… Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 25; für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris RdNr. 27).

    Eine schutzwürdige Erwartung der übrigen erschlossenen Grundstückseigentümer ist aber auch dann zu bejahen, wenn das Hinterliegergrundstück (hier des Klägers) durch eine dauerhafte, rechtlich gesicherte Zufahrt mit der Erschließungsanlage verbunden ist (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 18.09.2019 - 9 B 51.18 - juris Rn. 5; Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris Rn. 13;… Urteil vom 03.02.1989 - 8 C 78.88 - juris Rn. 24; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 33 und 44).

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass das Erschlossensein eines Grundstücks sowohl im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG als auch des § 40 Abs. 1 KAG nicht davon abhängt, ob ein ausräumbares Hindernis der erforderlichen Erreichbarkeit, dessen Beseitigung allein in der Verfügungsmacht des jeweiligen Eigentümers steht, von diesem bereits beseitigt worden ist (vgl. zuletzt VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 - juris Rn. 36 ; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht des Bundes etwa BVerwG, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22
    Rn. 15 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 12.11.2014 - 9 C 4.13 - juris Rn. 12) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (…vgl. etwa Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 33) wird ein durch ein baulich genutztes oder nutzbares Anliegergrundstück von der abzurechnenden Anbaustraße getrenntes Hinterliegergrundstück grundsätzlich nicht durch diese Erschließungsanlage im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB bzw. § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG erschlossen.

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 12.11.2014 - 9 C 4.13 - juris Rn. 15) steht der Annahme der Erschließung eines Hinterliegergrundstücks nicht entgegen, dass dieses gleichzeitig eine Zufahrt zu einer anderen Erschließungsanlage besitzt; eine derartige bereits vorhandene Erschließung ist vielmehr hinwegzudenken.

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92

    Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22
    Ein Hinterliegergrundstück ist bebaubar im Sinne des § 40 KAG (juris: KAG BW 2005) und damit beitragspflichtig, wenn es in der Verfügungsmacht des Grundstückseigentümers steht, die für eine aktuelle Bebaubarkeit des Grundstücks aufgestellten - bundesrechtlichen wie landesrechtlichen - Voraussetzungen zu erfüllen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26.02.1993 - 8 C 35/92 - zu § 133 Abs. 1 BauGB).

    Es reicht danach aus, dass es auf Grundlage einer bestellten Grundschuld in der Verfügungsmacht des Grundstückseigentümers steht, die für eine aktuelle Bebaubarkeit des Grundstücks aufgestellten - bundesrechtlichen wie landesrechtlichen - Voraussetzungen zu erfüllen (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 38; vgl. zur entsprechenden Regelung in § 133 Abs. 1 BauGB BVerwG, Urteil vom 26.02.1993 - 8 C 35.92 - juris Rn. 11 und 12;… so auch Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 40 Rn. 4.3.2.2.2).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22

    Erschließungsbeitrag für die Zweiterschließung eines Grundstücks; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22
    Erschlossen im Sinne des § 40 KAG ist demnach ein Grundstück grundsätzlich erst dann, wenn ein entgegenstehendes rechtliches oder tatsächliches Hindernis nicht nur - wie für § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG ausreichend - ausräumbar, sondern ausgeräumt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 - juris Rn. 44 ;… Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 25; für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris RdNr. 27).

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass das Erschlossensein eines Grundstücks sowohl im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG als auch des § 40 Abs. 1 KAG nicht davon abhängt, ob ein ausräumbares Hindernis der erforderlichen Erreichbarkeit, dessen Beseitigung allein in der Verfügungsmacht des jeweiligen Eigentümers steht, von diesem bereits beseitigt worden ist (vgl. zuletzt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 - juris Rn. 36 ; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht des Bundes etwa BVerwG…, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris Rn. 28).

  • BGH, 17.02.2006 - V ZR 49/05

    Begriff der Anlage; Kosten der Instandsetzung und -haltung eines Weges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22
    Gemäß § 1020 Satz 2 BGB ist der Kläger als Grunddienstbarkeitsberechtigter zur Unterhaltung und Instandsetzung einer der Ausübung der Dienstbarkeit dienenden Anlage - hier des Zufahrtswegs - selbst verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.2006 - V ZR 49/05 - juris Rn. 7).
  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. dazu Urteile vom 22.10.2021 - V ZR 92/20 - juris Rn. 5…, vom 30.09.1994 - V ZR 1/94 - juris Rn. 5…, vom 06.10.1989 - V ZR 127/88 - juris Rn. 13 und vom 03.02.1989 - V ZR 224/87 - juris Rn. 16) ist anerkannt, dass der Eigentümer eines durch Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks - als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit geschaffenen gesetzlichen Schuldverhältnis - verpflichtet ist, eine deckungsgleiche Baulast zu übernehmen, wenn die vorzunehmende beiderseitige Interessenabwägung einen Vorrang des Grunddienstbarkeitsberechtigten ergibt (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 46;… Urteil vom 13.12.1994 - 2 S 3003/93 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22
    Rn. 17 Für eine gesicherte Erschließung im Sinne des Bauplanungsrechts ist nicht erforderlich, dass die Zufahrt zum öffentlichen Straßennetz öffentlich-rechtlich durch Baulast gesichert ist, sondern es genügt, wenn sie dinglich - wie hier - durch eine Grunddienstbarkeit gesichert ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 - juris Rn. 19; Urteil vom 03.05.1988 - 4 C 54.85 - juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 44).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22
    Rn. 17 Für eine gesicherte Erschließung im Sinne des Bauplanungsrechts ist nicht erforderlich, dass die Zufahrt zum öffentlichen Straßennetz öffentlich-rechtlich durch Baulast gesichert ist, sondern es genügt, wenn sie dinglich - wie hier - durch eine Grunddienstbarkeit gesichert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 - juris Rn. 19;… Urteil vom 03.05.1988 - 4 C 54.85 - juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 44).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22
    Dies trifft etwa auf den hier nicht gegebenen Fall zu, wenn Anlieger- und Hinterliegergrundstück, die derselben Person gehören, über ihre gemeinsame Grenze hinaus einheitlich genutzt werden (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 15.01.1988 - 8 C 111.86 - juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 33).
  • BGH, 30.09.1994 - V ZR 1/94

    Pflicht des Grundstückseigentümers zur Übernahme von Baulasten

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88

    Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines …

  • BGH, 22.10.2021 - V ZR 92/20

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Bestellung einer mit einer Grunddienstbarkeit …

  • BGH, 06.10.1989 - V ZR 127/88

    Anspruch auf Bestellung einer Baulast

  • BVerwG, 18.09.2019 - 9 B 51.18

    Erschließungsvorteil eines Hinterliegergrundstücks

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 2 S 3003/93

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks durch …

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2025 - 2 S 3/25

    Anforderungen an eine sogenannte Eckermäßigung im Erschließungsbeitragsrecht

    In der sog. Heranziehungsphase, auf die sich § 40 KAG bezieht, ist - weitergehend - die Frage zu beantworten, ob einem im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG erschlossenen Grundstück ein aktueller Erschließungsvorteil vermittelt wird, der es rechtfertigt, von dessen Eigentümer jetzt einen Beitrag zu verlangen (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2023 - 2 S 2691/22 - juris Rn. 12 ;… Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 24;… Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl., § 23 Rn. 23).

    Erschlossen im Sinne des § 40 KAG ist demnach ein Grundstück grundsätzlich erst dann, wenn ein entgegenstehendes rechtliches oder tatsächliches Hindernis nicht nur - wie für § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG ausreichend - ausräumbar, sondern ausgeräumt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.02.2023 - 2 S 2691/22 - juris Rn. 13 …und vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 - juris Rn. 44 ;… Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 25; für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris Rn. 27).

    Eine schutzwürdige Erwartung der übrigen erschlossenen Grundstückseigentümer ist aber auch dann zu bejahen, wenn das Hinterliegergrundstück durch eine dauerhafte, rechtlich gesicherte Zufahrt mit der Erschließungsanlage verbunden ist (vgl. zum bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht BVerwG…, Beschluss vom 18.09.2019 - 9 B 51.18 - juris Rn. 5;… Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris Rn. 13;… Urteil vom 03.02.1989 - 8 C 78.88 - juris Rn. 24; vgl. zum Landesrecht VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2023 - 2 S 2691/22 - juris Rn. 16 ff;… Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 33 und 44).

    Denn im Gegensatz zum Bauordnungsrecht der Länder regelt das Bauplanungsrecht nicht, auf welche Weise die Sicherstellung der Zufahrt zu erfolgen hat (vgl. zuletzt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2023 - 2 S 2691/22 - juris Rn. 17 mwN).

    Dies entspricht aber grundsätzlich nicht der Interessenlage, die nach dem Willen des Gesetzgebers in aller Regel dadurch gekennzeichnet ist, dass die Gemeinde die ihr durch die Herstellung von beitragsfähigen Erschließungsanlagen entstandenen Kosten möglichst uneingeschränkt - soweit im Gesetz nicht ausnahmsweise etwas anderes geregelt ist - umzulegen hat (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2023 - 2 S 2691/22 - juris Rn. 18 ;… Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 45; Reif in Gössl/Reif u.a., Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg (KAG), § 39 Anmerkung 2.1.1).

  • VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün

    Mit anderen Worten: Erschlossen im Sinne von § 40 KAG ist ein Grundstück in der Regel erst, wenn ein entgegenstehendes rechtliches oder tatsächliches Hindernis nicht nur - wie für § 39 KAG ausreichend - ausräumbar, sondern ausgeräumt ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. September 2006 - 9 C 4.05 - juris, Rn. 27, m. w. N. zu § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23. Februar 2023 - 2 S 2691/22 - juris, Rn. 13 , …und vom 17. November 2022 - 2 S 290/22 - juris, Rn. 44 , juris, …sowie Urteil vom 19. Juni 2012 - 2 S 3312/11 - juris, Rn. 25).
  • VG Karlsruhe, 10.03.2026 - 12 K 8337/25

    Vorteilslage; Belastungsklarheit; Belastungsvorhersehbarkeit; Planabweichung; …

    Entgegen der Auffassung der Beklagten folgt dies zwar nicht bereits daraus, dass das Flurstück xx bereits durch die "xx" erschlossen ist, da diese zweite Erschließungsanlage hinwegzudenken ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Februar 2023 - 2 S 2691/22 - juris, Rn. 21 ).
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