Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2015 - 2 S 29.15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 29 BauGB, § 34 BauGB, § 22 BauNVO
Bestehen einer Doppelhausbebauung bei nachbarlichem Gebäudekomplex; Vorliegen eines Gebäudekomplexes; Voraussetzungen für ein Doppelhaus - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 29 BauGB, § 34 BauGB, § 22 BauNVO, § 6 BauO BE
Baugenehmigung; Drittanfechtung; Baustopp; grenzständiger Anbau; freistehendes Einfamilienhaus; Verbindungsbau; Abstandsflächen; Planungsrecht; unbeplanter Innenbereich; Gebot des Einfügens; Bauweise; offene Bauweise; Doppelhaus; Begriff des Vorhabens; Gebäudekomplex; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 29.04.2015 - 19 L 115.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2015 - 2 S 29.15
- VG Berlin, 08.11.2017 - 19 L 550.17
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2018 - 2 S 48.17
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12
Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2015 - 2 S 29.15
Rn. 10 Zwar ist dem Antragsgegner darin zuzustimmen, dass nach der Rechtsprechung für das Vorliegen eines Doppelhauses ein Mindestmaß an Übereinstimmung verlangt wird, aber auch als ausreichend angesehen werden kann (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. April 2012 - 4 B 42.11 -, juris Rn. 13; Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5/12 -, juris Rn. 16).Rn. 13 Der Antragsgegner weist zwar zutreffend darauf hin, dass sich die Zulässigkeit des Vorhabens der Beigeladenen hinsichtlich der Bauweise trotz der in der näheren Umgebung nach den erstinstanzlichen Feststellungen maßgeblichen offenen Bauweise nicht nach § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO, sondern allein danach richtet, ob sich das Vorhaben nach § 34 Absatz 1 Satz 1 BauGB nach seiner Bauweise in die nähere Umgebung einfügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5/12 -, juris Rn. 15, 17).
- BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98
Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2015 - 2 S 29.15
Rn. 8 bb) Die Beurteilung des Gesamtbaukörpers ergibt, dass das Wohnhaus der Antragsteller und der auf dem Grundstück der Beigeladenen entstehende Gebäudekomplex als die beiden potentiellen "Haushälften" eines Doppelhauses nicht im Sinn der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinander gebaut werden (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12/98 -, juris LS 2). - BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91
Anspruch auf Erhalt eines Bauvorbescheids für einen Verbrauchermarkt - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2015 - 2 S 29.15
Die Gesamtanlage ist Gegenstand der bauplanungsrechtlichen Prüfung nach § 29 BauGB, da diese sich nicht (nur) auf die Durchführung der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage, sondern das vom Bauherrn angestrebte Ergebnis seiner Baumaßnahme richtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 17/91 -, NVwZ 1994, 294, 295). - BVerwG, 10.04.2012 - 4 B 42.11
Zum Begriff des Doppelhauses im System der offenen Bauweise
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2015 - 2 S 29.15
Rn. 10 Zwar ist dem Antragsgegner darin zuzustimmen, dass nach der Rechtsprechung für das Vorliegen eines Doppelhauses ein Mindestmaß an Übereinstimmung verlangt wird, aber auch als ausreichend angesehen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2012 - 4 B 42.11 -, juris Rn. 13;… Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5/12 -, juris Rn. 16). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2011 - 10 A 1224/09
Einhaltung der Abstandflächen in Bezug auf das gesamte Wohnhaus im Rahmen des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2015 - 2 S 29.15
Selbst eine etwaige Einheitlichkeit der straßenseitigen Front des Gesamtbaukörpers würde die Annahme eines Doppelhauses nicht rechtfertigen, da das nunmehr durch die Einhausung des Eingangs verbundene Einfamilienhaus der Beigeladenen als ein eigenständiger Baukörper vor die rückwärtige Außenwand des Gesamtbaukörpers treten und dadurch ein disproportionales Ungleichgewicht entstehen würde (vgl. zum umgekehrten Fall eines Anbaus an ein bestehendes Doppelhaus: OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 16. August 2011 - 10 A 1224/09 -, juris Rn.39).
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2018 - 2 S 48.17
Nachbarklage gegen den Anbau einer Doppelhaushälfte; Verletzung des Gebots des …
Rn. 6 Das Verwaltungsgericht hat übereinstimmend mit der Beurteilung im vorangegangenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 29. April 2015 - VG 19 L 115.15 - Beschluss des Senats vom 31. Juli 2015 - OVG 2 S 29.15 -, juris) angenommen, dass die nach § 34 Abs. 1 BauGB maßgebliche Umgebung in offener Bauweise bebaut ist.Rn. 13 vgl. zum vorangegangenen Rechtsschutzverfahren Beschluss des Senats vom 31. Juli 2015 OVG 2 S 29.15, juris.
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 2 N 15.16
Baurecht: Baugenehmigung für den Anbau eines Windfangs/Geräteraumes an ein …
Dieser Bestimmungsbefugnis sind allerdings objektiv-rechtliche Grenzen gesetzt (vgl. Beschluss des Senats vom 31. Juli 2015 - OVG 2 S 29/15 -, juris Rn. 7). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2021 - 10 S 72.20
Prüfung von nicht zum Prüfprogramm im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren …
- VG Köln, 06.10.2020 - 8 L 1382/20 Rn. 51 A.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2015 - 2 S 29.15 -, juris, Rn. 8.
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