Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Erschließungsbeitrag für die Zweiterschließung eines Grundstücks; Erschließungsvorteil; Brandschutz; Stellplatzverpflichtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erschließungsbeitrag; Zweiterschließung; Erschlossenes Grundstück; Erschließung; Zugang für Fußgänger; Treppenweg; Wohnweg; Unbeplanter Innenbereich; Brandschutz; Stellplatzverpflichtung
- rechtsportal.de
Erschließungsbeitrag; Zweiterschließung; Erschlossenes Grundstück; Erschließung; Zugang für Fußgänger; Treppenweg; Wohnweg; Unbeplanter Innenbereich; Brandschutz; Stellplatzverpflichtung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erschließung eines Grundstückes bei trennendem Anliegergrundstück
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.10.2021 - 15 K 3730/19
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (46)
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13
Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22
Damit knüpft § 40 KAG wie zuvor bereits die bundesrechtliche Vorschrift in § 133 Abs. 1 BauGB an das geltende Baurecht an und macht die Entstehung der sachlichen Beitragsschulden abhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen das (bundesrechtliche) Bebauungsrecht und das (landesrechtliche) Bauordnungsrecht die zur Beitragspflicht führende bauliche, gewerbliche oder vergleichbare - beitragsrechtlich relevante - Grundstücksnutzung gestatten (st. Rspr., vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 57 mwN; vgl. zu der entsprechenden Regelung in § 133 Abs. 1 BBauG/BauGB: BVerwG…, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris Rn. 22;… Urteil vom 14.01.1983 - 8 C 81.81 - juris Rn. 16).Fehlt eine solche Widmung, ist § 4 Abs. 1 2. Halbsatz LBO nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. etwa Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 58 ;… Urteil vom 12.09.1996 - 8 S 1844/96 - juris Rn. 21) jedoch entsprechend anzuwenden, wenn der Weg - wie hier - "faktisch" als Zugang genutzt werden kann (…vgl. auch Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, § 4 Rn. 22).
Im Hinblick auf eine wirkungsvolle Gewährleistung der Feuerlösch- und Rettungsarbeiten dürfte diese Länge bei ca. 80 m (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 58 ) bzw. bei ca. 50 m liegen (…so Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, § 3 Rn. 23).
Bei zweigeschossigen Gebäuden - wie sie auf dem Grundstück der Klägerin vorhanden sind - ist ein unmittelbares Heranfahrenkönnen mit Lösch- oder Rettungsfahrzeugen an das Gebäude entbehrlich; es genügt, wenn - wie hier - die Entfernung zu einem möglichen Haltepunkt auf der Erschließungsanlage für ein Löschfahrzeug noch so bemessen ist, dass Löscharbeiten mit dem Schlauch möglich sind (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 58 ).
Rn. 82 Das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts weicht auch nicht von den Maßstäben im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10.07.2014 ( 2 S 2228/13 - juris Rn. 55 ) ab.
Rn. 83 Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10.07.2014 (aaO juris Rn. 55) ausgeführt, dass für die verkehrliche Erschließung eines Grundstücks eine bloße Zugangsmöglichkeit ausreichend sei, wenn der Bebauungsplan ein nach seinen Festsetzungen lediglich zugängliches Grundstück als bebaubar ausweise.
Rn. 84 Dass das Verwaltungsgericht auch hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung - insbesondere hinsichtlich des erforderlichen Brandschutzes - nicht von den Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 10.07.2014 ( 2 S 2228/13 - juris Rn. 58 ) abgewichen ist, ergibt sich aus den Ausführungen unter I. 1. b) bb).
- BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19
Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22
Rn. 46 Dieses schützt davor, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden können (BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 61;… Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 41).Der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet vielmehr, dass Vorteilsempfänger in zumutbarer Zeit Klarheit darüber gewinnen können, ob und in welchem Umfang sie die erlangten Vorteile durch Beiträge ausgleichen müssen (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 62;… Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 45).
Der Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet es dem Gesetzgeber jedoch, die berechtigten Interessen des Bürgers völlig unberücksichtigt zu lassen und ganz von einer Regelung abzusehen, die der Erhebung der Abgabe eine bestimmte auf den Eintritt der Vorteilslage bezogene zeitliche Grenze setzt (BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 63;… Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 46, 50).
Diese Grundsätze gelten nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.11.2021 (- 1 BvL 1/19 - juris Rn. 65 f.) auch für das Erschließungsbeitragsrecht.
Diese fachgerichtliche Rechtsprechung konkretisiert die Anforderungen an die Entstehung der erschließungsbeitragsrechtlichen Vorteilslage aus der Perspektive des Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 70 ff.).
Rn. 80 Zu Unrecht meint sie, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.11.2021 (1 BvL 1/19 - juris) bzw. von den in diesem Zusammenhang aufgestellten Maßstäben zum Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit ab.
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11
Erschlossensein eines Grundstücks und Entstehen der Beitragspflicht
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22
Bei der Prüfung, ob ein Grundstück tatsächlich und rechtlich, und zwar planungsrechtlich wie bauordnungsrechtlich, bebaubar im Sinne des § 40 KAG ist, ist eine etwa vorhandene (Erst-)Erschließung durch eine andere Erschließungsanlage hinwegzudenken (st. Rspr., vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 36; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 24.02.2010 - 9 C 1.09 - juris Rn. 25;… Urteil vom 01.03.1991 - 8 C 59.89 - juris Rn. 13 zu § 133 Abs. 1 BauGB).Diese verkehrliche Erschließung verlangt eine Erreichbarkeit dergestalt, dass an ein Grundstück herangefahren werden kann, sofern nicht das Bebauungsrecht ausnahmsweise - im Vergleich zu dieser Grundform der Erreichbarkeit - weniger, nämlich eine Erreichbarkeit lediglich für Fußgänger (Zugang), genügen lässt oder mehr, nämlich eine Erreichbarkeit in Form der Möglichkeit, mit Kraftfahrzeugen auf das Grundstück herauffahren zu dürfen, fordert (st. Rspr. vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 38 mwN; für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 01.03.1991 - 8 C 59.89 - juris Rn. 21; vgl. zur ausreichenden Erschließung durch einen nicht befahrbaren Treppenweg BVerwG…, Urteil vom 23.01.1992 - 4 NB 2.90 - juris Rn. 20).
Ausreichend ist danach eine verkehrliche Erreichbarkeit, bei der mit Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn der öffentlichen Straße bis in Höhe des jeweiligen Anliegergrundstücks gefahren und dieses von da aus ohne Weiteres betreten werden kann (st. Rspr., vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 44;… Urteil vom 01.09.1997 - 2 S 661/96 - juris Rn. 22;… vgl. auch die Nachweise bei Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 39 Rn. 2.1.2.1.1).
Voraussetzung ist allerdings, dass der zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze liegende Zwischenraum in zumutbarer Weise überwunden werden kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 45;… Urteil vom 01.09.1997 - 2 S 661/96 - juris Rn. 22; für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht BVerwG…, Urteil vom 01.03.1991 - 8 C 59.89 - juris Rn. 22).
Rn. 81 Das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts weicht auch nicht vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 26.06.2012 (2 S 3258/11 - juris) ab.
- BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05
Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22
Damit knüpft § 40 KAG wie zuvor bereits die bundesrechtliche Vorschrift in § 133 Abs. 1 BauGB an das geltende Baurecht an und macht die Entstehung der sachlichen Beitragsschulden abhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen das (bundesrechtliche) Bebauungsrecht und das (landesrechtliche) Bauordnungsrecht die zur Beitragspflicht führende bauliche, gewerbliche oder vergleichbare - beitragsrechtlich relevante - Grundstücksnutzung gestatten (st. Rspr., vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 57 mwN; vgl. zu der entsprechenden Regelung in § 133 Abs. 1 BBauG/BauGB: BVerwG, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris Rn. 22;… Urteil vom 14.01.1983 - 8 C 81.81 - juris Rn. 16).Denn der Erschließungsvorteil, den das Grundstück durch die Erschließungsanlage erfährt, besteht darin, dass es überhaupt erschließungsbeitragsrechtlich relevant bebaubar wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris Rn. 23 und 24;… vgl. auch Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 40 Rn. 4.3.2.1).
Zudem kann ein Eigentümer sein Grundstück nicht durch ein selbst errichtetes Hindernis mit der Folge "verschließen", dass es deshalb keiner Beitragspflicht unterliegt (so z.B. BVerwG, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris Rn. 25).
In den seltenen Fällen, in denen - wie hier - ein Grundstück im Verteilungszeitpunkt mit einem ausräumbaren Erschließungshindernis belegt ist, wie es das Verwaltungsgericht Stuttgart in seinem rechtskräftigen Urteil vom 22.11.2017 festgestellt hat, entsteht aus der "latenten" Beitragsschuld die sachliche Beitragsschuld erst (später als bei den anderen Grundstücken), wenn dieses Hindernis konkret beseitigt ist (vgl. zu diesem "zeitlichen Fälligkeits-Hindernis" auch BVerwG, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris Rn. 27).
- BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22
Rn. 46 Dieses schützt davor, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden können (BVerfG…, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 61; Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 41).Der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet vielmehr, dass Vorteilsempfänger in zumutbarer Zeit Klarheit darüber gewinnen können, ob und in welchem Umfang sie die erlangten Vorteile durch Beiträge ausgleichen müssen (zum Ganzen BVerfG…, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 62; Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 45).
Der Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet es dem Gesetzgeber jedoch, die berechtigten Interessen des Bürgers völlig unberücksichtigt zu lassen und ganz von einer Regelung abzusehen, die der Erhebung der Abgabe eine bestimmte auf den Eintritt der Vorteilslage bezogene zeitliche Grenze setzt (BVerfG…, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 63; Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 46, 50).
- BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 67.89
Erschließungsbeitragsrecht: "Erschlossen-Sein" eines Grundstücks bei ausräumbarem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22
Eine Anbaustraße sichert auch bei Bestehen eines rechtlichen oder/und tatsächlichen Erschließungshindernisses - und damit auch bei einem Zufahrts- oder Zugangshindernis tatsächlicher Art - die Erschließung im baurechtlichen Sinne der §§ 30 ff. BauGB und vermittelt danach auch die beitragsrechtlich relevante Bebaubarkeit, sofern die Beseitigung des Hindernisses verlässlich in Aussicht steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.05.1991 - 8 C 67.89 - juris Rn. 19;… so auch Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 40 Rn. 4.3.2.1).Rn. 85 Schließlich rügt die Klägerin ohne Erfolg, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.05.1991 (8 C 67.89 - juris Rn. 18) ab, wonach das Bundesverwaltungsgericht von einer Pflicht der Gemeinde ausgehe, grundsätzlich eine Zufahrt zum beitragspflichtigen Grundstück zu errichten.
Diese Annahme trifft nicht zu, da das Bundesverwaltungsgericht in der angeführten Entscheidung die Frage, ob das Bebauungsrecht in dem von ihm zu entscheidenden Fall für die Bebaubarkeit des Grundstücks nur ein "Heranfahrenkönnen" verlange oder ob die Möglichkeit eröffnet sein müsse, mit Kraftwagen auf das Grundstück heraufzufahren, ausdrücklich offengelassen hat (BVerwG, Urteil vom 29.05.1991 - 8 C 67.89 - juris Rn. 14).
- BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 105.89
Erschließungsbeitragsrecht: Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22
Es darf jedoch das Bundesrecht lediglich "ergänzen", nicht hingegen derart unterlaufen, dass es ohne überzeugende Gründe die vom Bundesrecht gestellten Anforderungen - genauer: die vom Bundesrecht im Interesse der Bebaubarkeit von Grundstücken geübte Zurückhaltung - leerlaufen lässt (BVerwG, Urteil vom 29.11.1991 - 8 C 105.89 - juris Rn. 15;… vgl. zum Verhältnis zwischen Bebauungsrecht und Bauordnungsrecht auch Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 39 Rn. 2.1.2.2,).Nur bei Vorliegen eines solchen Ausnahmefalls, der hier ersichtlich nicht gegeben ist, ist es gerechtfertigt, das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein von der Möglichkeit des Herauffahrens mit Kraftfahrzeugen abhängig zu machen (vgl. zum bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 29.11.1991 - 8 C 105.89 - juris Rn. 17).
Rn. 39 Auf Grundlage dieser Systematik ist davon auszugehen, dass im Regelfall - jedenfalls bei einem Baugrundstück mit "normaler" Größe und Zulässigkeit von ein- bzw. zweigeschossiger Bebauung - auch die bauordnungsrechtliche Stellplatzverpflichtung der Annahme, das Grundstück sei erschlossen und damit bebaubar, nicht entgegensteht (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29.11.1991 - 8 C 105.89 - juris Rn. 15; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 21.07.2000 - 9 M 566/99 - juris Rn. 8; Saarländisches OVG, Urteil vom 24.02.1994 - 1 R 61/91 - NVwZ-RR 1995, 52, 54; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 31.05.1991 - 3 A 1593/90 - juris Rn. 13;… vgl. auch Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 39 Rn. 2.1.2.2.2).
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.1996 - 8 S 1844/96
Wegemäßige Erschließung eines Wohngrundstückes im unbeplanten Innenbereich - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22
Denn Sinn und Zweck der in allen die Zulässigkeit von Bauvorhaben betreffenden Vorschriften des Baugesetzbuches gleichlautend aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen der "gesicherten Erschließung" gebieten eine Differenzierung nach Plangebieten und rein faktischen Innenbereichslagen nicht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.1996 - 8 S 1844/96 - juris Rn. 20;… vgl. auch Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 39 Rn. 2.1.2.1.2).Fehlt eine solche Widmung, ist § 4 Abs. 1 2. Halbsatz LBO nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (…vgl. etwa Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 58 ; Urteil vom 12.09.1996 - 8 S 1844/96 - juris Rn. 21) jedoch entsprechend anzuwenden, wenn der Weg - wie hier - "faktisch" als Zugang genutzt werden kann (…vgl. auch Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, § 4 Rn. 22).
Bestehen keine Brandschutzbedenken, so ist ihr Ermessen auf Null reduziert (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.1996 - 8 S 1844/96 - juris Rn. 21;… Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, § 4 Rn. 24).
- BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22
Bei der Prüfung, ob ein Grundstück tatsächlich und rechtlich, und zwar planungsrechtlich wie bauordnungsrechtlich, bebaubar im Sinne des § 40 KAG ist, ist eine etwa vorhandene (Erst-)Erschließung durch eine andere Erschließungsanlage hinwegzudenken (st. Rspr., vgl. etwa VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.06.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 36; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 24.02.2010 - 9 C 1.09 - juris Rn. 25; Urteil vom 01.03.1991 - 8 C 59.89 - juris Rn. 13 zu § 133 Abs. 1 BauGB).Diese verkehrliche Erschließung verlangt eine Erreichbarkeit dergestalt, dass an ein Grundstück herangefahren werden kann, sofern nicht das Bebauungsrecht ausnahmsweise - im Vergleich zu dieser Grundform der Erreichbarkeit - weniger, nämlich eine Erreichbarkeit lediglich für Fußgänger (Zugang), genügen lässt oder mehr, nämlich eine Erreichbarkeit in Form der Möglichkeit, mit Kraftfahrzeugen auf das Grundstück herauffahren zu dürfen, fordert (st. Rspr. vgl. etwa VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.06.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 38 mwN; für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 01.03.1991 - 8 C 59.89 - juris Rn. 21; vgl. zur ausreichenden Erschließung durch einen nicht befahrbaren Treppenweg BVerwG…, Urteil vom 23.01.1992 - 4 NB 2.90 - juris Rn. 20).
Voraussetzung ist allerdings, dass der zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze liegende Zwischenraum in zumutbarer Weise überwunden werden kann (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.02.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 45;… Urteil vom 01.09.1997 - 2 S 661/96 - juris Rn. 22; für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 01.03.1991 - 8 C 59.89 - juris Rn. 22).
- VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96
Erschlossensein eines Grundstücks - Zuwegung - rechtliches Hindernis
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22
Ausreichend ist danach eine verkehrliche Erreichbarkeit, bei der mit Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn der öffentlichen Straße bis in Höhe des jeweiligen Anliegergrundstücks gefahren und dieses von da aus ohne Weiteres betreten werden kann (st. Rspr., vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.06.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 44; Urteil vom 01.09.1997 - 2 S 661/96 - juris Rn. 22;… vgl. auch die Nachweise bei Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 39 Rn. 2.1.2.1.1).Voraussetzung ist allerdings, dass der zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze liegende Zwischenraum in zumutbarer Weise überwunden werden kann (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.02.2012 - 2 S 3258/11 - juris Rn. 45; Urteil vom 01.09.1997 - 2 S 661/96 - juris Rn. 22; für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht BVerwG…, Urteil vom 01.03.1991 - 8 C 59.89 - juris Rn. 22).
Dies wird für einen Gehweg und/oder Radweg in ortsüblicher Breite, aber auch für einen entsprechenden zur öffentlichen Straße gehörenden Grünstreifen regelmäßig zutreffen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.1997 - 2 S 661/96 - juris Rn. 22;… vgl. auch Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl., § 17 Rn. 92).
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20
Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag; Umsetzung des Gebots der …
- BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17
Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
- VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18
Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung - …
- BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 53.11
Beweisantrag; Sitzungsprotokoll; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge
- BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der …
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch; …
- BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82
Beitragspflicht - Grundstück - Bebaubarkeit - Gemeinde
- BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99
Zulassung der Berufung; Altlasten nach Rüstungsproduktion des deutschen Reichs
- BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
- BVerfG, 07.04.2021 - 1 BvR 176/15
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit …
- BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08
Zur ausreichenden Darlegung des Zulassungsgrundes bei Verfahrensfehlern - hier: …
- BVerwG, 12.12.2019 - 9 B 53.18
Maßgeblichkeit der tatsächlichen - bautechnischen - Durchführung der jeweiligen …
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2021 - 2 S 656/19
Beginn der Ausschlussfrist des § 20 Abs 5 S 1 KAG BW 2005 mit Eintritt der …
- BVerwG, 12.11.2002 - 7 AV 4.02
Berücksichtigung von nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2010 - 15 A 646/07
Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs i.S.d. Abgabenordnung ( AO ) bei Teilung …
- BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung der Ladungsfrist; Verwirklichung den …
- BVerwG, 10.11.2011 - 5 B 29.11
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit Bestimmung des …
- VGH Baden-Württemberg, 18.01.2007 - 13 S 1576/06
Widerruf der Asylanerkennung und des Aufenthaltstitels
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 4 S 170/13
Wiederaufleben des Witwengeldes kein hergebrachter Grundsatz des …
- VGH Bayern, 04.11.2003 - 12 ZB 03.2223
Grundsicherung, Darlegungserfordernisse an die Zulassungsgründe der "ernstlichen …
- VGH Baden-Württemberg, 28.05.1997 - A 16 S 1388/97
Asylverfahren - Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der …
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.1999 - 7 S 2408/98
Unzulässige Umgehung des Anwaltszwangs durch Bezugnahme des Anwalts auf …
- OVG Niedersachsen, 21.07.2000 - 9 M 566/99
Beitrag; Brandschutz; Erschließung; Erschließungsbeitrag; Erschließungsfunktion; …
- VGH Baden-Württemberg, 20.08.2018 - A 12 S 1364/18
Asylverfahren; Anforderungen an die Einführung und Verwendung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1991 - 3 A 1593/90
Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein i.S. des § 133 Abs. 1 BauGB
- OVG Saarland, 24.02.1994 - 1 R 61/91
Wohngebiet; Grundstück; Bauordnungsrecht; Anbaustraße; Breite; Erschließung
- BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09
Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche …
- BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
- BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74
Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem …
- BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 81.81
"Erschlossensein" eines Grundstücks"
- BVerwG, 27.03.1995 - 8 B 29.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erschließung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 3762/98
Nacherhebung eines Erschließungsbeitrages ; Kosten der Herstellung eines …
- VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün
Diese verkehrliche Erschließung erfordert im Grundsatz, dass ein Grundstück über eine öffentliche Straße für Kraftfahrzeuge unter anderem der Polizei und des Rettungswesens sowie der Ver- und Entsorgung einschließlich privater Kraftwagen erreichbar ist, das heißt es verlangt eine Erreichbarkeit dergestalt, dass an ein Grundstück herangefahren werden und es von da ab betreten werden kann (…vgl. - allgemein - BVerwG, Urteile vom 20. August 1986 - 8 C 58.85 - juris, Rn. 14…, vom 26. September 1983 - 8 C 86.81 - juris, Rn. 11, und - präzisierend - vom 4. Juni 1993 - 8 C 33.91 - juris, Rn. 13, wonach das Heranfahrenkönnen durch Personen- und kleinere Versorgungsfahrzeuge genügt;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10. Juli 2014 - 2 S 2228/13 - juris, Rn. 55 , …und vom 26. Juni 2012 - 2 S 3258/11 - juris, Rn. 38, sowie Beschluss vom 17. November 2022 - 2 S 290/22 - juris, Rn. 16 ), es sei denn ausnahmsweise genügt ein "weniger", nämlich eine unmittelbare Erreichbarkeit lediglich für Fußgänger (Zugang), oder es ist ausnahmsweise "mehr" erforderlich, nämlich eine Erreichbarkeit in Form eines mit Kraftwagen auf das Grundstück "Herauffahrendürfens" (vgl. BVerwG…, Urteil vom 3. November 1987 - 8 C 77.86 - juris, Rn. 17, …und Beschluss vom 9. Januar 2013 - 9 B 33.12 - juris, Rn. 5).Eine für das bebauungs- und in der Folge das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein hinreichende Erreichbarkeit in Gestalt der Möglichkeit, an ein Anliegergrundstück heranzufahren, ist folglich auch dann gegeben, wenn dieses Grundstück von der Fahrbahn durch einen zu dieser öffentlichen Straße gehörenden Gehweg und/oder Radweg getrennt ist, es sei denn, die Überwindung des dadurch bedingten Zwischenraums stellt sich im Einzelfall als unzumutbar dar (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1. März 1991 - 8 C 59.89 - juris, Rn. 22;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 1. September 1997 - 2 S 661/96 - juris, Rn. 22, …und vom 26. Juni 2012 - 2 S 3258/11 - juris, Rn. 44, sowie Beschluss vom 17. November 2022 - 2 S 290/22 - juris, Rn. 18 ).
So wird in der Instanzrechtsprechung die Grenze, bis zu welcher ein Grünstreifen das Erschlossensein eines Grundstücks nicht unterbindet, mithin nicht mehr von ortsüblicher Breite ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. November 2022 - 2 S 290/22 - juris, Rn. 18 ), eher großzügig gezogen.
Mit anderen Worten: Erschlossen im Sinne von § 40 KAG ist ein Grundstück in der Regel erst, wenn ein entgegenstehendes rechtliches oder tatsächliches Hindernis nicht nur - wie für § 39 KAG ausreichend - ausräumbar, sondern ausgeräumt ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. September 2006 - 9 C 4.05 - juris, Rn. 27, m. w. N. zu § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB;… VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23. Februar 2023 - 2 S 2691/22 - juris, Rn. 13 , und vom 17. November 2022 - 2 S 290/22 - juris, Rn. 44 , juris, …sowie Urteil vom 19. Juni 2012 - 2 S 3312/11 - juris, Rn. 25).
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2024 - 2 S 1770/23
Festsetzung eines Erschließungsbeitrags für einen Abschnitt einer …
Entscheidend ist, ob diese sowohl im räumlichen Umfang als auch in der bautechnischen Ausführung nur provisorisch her- oder schon endgültig technisch fertiggestellt ist, d.h. dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (vgl. zum Ganzen BVerwG…, Urteil vom 15.11.2022 - 9 C 12.21 - BVerwGE 177, 48, juris Rn. 25; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 - juris Rn. 50 ; jeweils mwN).Rn. 109 Die Beurteilung der für die Vorteilslage entscheidenden Frage, ob die Erschließungsanlage aus der maßgeblichen Sicht eines objektiven Betroffenen sowohl in ihrem räumlichen Umfang als auch in der bautechnischen Ausführung nur provisorisch her- oder schon endgültig technisch fertiggestellt ist, d. h. dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.11.2022 - 9 C 12.21 - BVerwGE 177, 48, juris Rn. 25; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 - juris Rn. 50 ; jeweils mwN), kann jedoch nicht ohne Rücksicht auf die hierfür geltenden rechtlichen Kriterien und Bewertungen erfolgen.
Rn. 113 Die - hiervon abweichende - ständige Rechtsprechung des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es für die Vorteilslage entscheidend darauf ankommt, ob die Erschließungsanlage dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.11.2022 - 9 C 12.21 - BVerwGE 177, 48, juris Rn. 25, 33 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 - juris Rn. 50 ; jeweils mwN), hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ausdrücklich gebilligt.
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22
Erschließungsbeitragspflicht des Hinterliegergrundstücks
Erschlossen im Sinne des § 40 KAG ist demnach ein Grundstück grundsätzlich erst dann, wenn ein entgegenstehendes rechtliches oder tatsächliches Hindernis nicht nur - wie für § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG ausreichend - ausräumbar, sondern ausgeräumt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 - juris Rn. 44 ;… Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 25; für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris RdNr. 27).Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass das Erschlossensein eines Grundstücks sowohl im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG als auch des § 40 Abs. 1 KAG nicht davon abhängt, ob ein ausräumbares Hindernis der erforderlichen Erreichbarkeit, dessen Beseitigung allein in der Verfügungsmacht des jeweiligen Eigentümers steht, von diesem bereits beseitigt worden ist (vgl. zuletzt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 - juris Rn. 36 ; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht des Bundes etwa BVerwG…, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris Rn. 28).
- VGH Baden-Württemberg, 27.05.2026 - 6 S 983/25
Ausnahmsweise Entbehrlichkeit der Durchführung eines Vorverfahrens nach § 68 VwGO …
Der Beteiligte muss zum anderen auch darlegen, dass er alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten wahrgenommen hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2024 - 3 B 13.24 -, NVwZ 2025, 777 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 -, VBlBW 2023, 333 ). - VGH Baden-Württemberg, 27.05.2026 - 6 S 983/26
Ausnahmsweise Entbehrlichkeit des Vorverfahrens nach § 68 VwGO nur bei …
Der Beteiligte muss zum anderen auch darlegen, dass er alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten wahrgenommen hat, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2024 - 3 B 13.24 -, NVwZ 2025, 777 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 -, VBlBW 2023, 333 ). - VGH Baden-Württemberg, 26.08.2024 - 2 S 1745/23
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Herstellung eines Abschnitts; …
Entscheidend ist, ob diese sowohl im räumlichen Umfang als auch in der bautechnischen Ausführung nur provisorisch her- oder schon endgültig technisch fertiggestellt ist, d.h. dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht ( VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 25.04.2024 - 2 S 1770/23 - juris Rn. 98 , Urteil vom 10.11.2022 - 2 S 595/22 - juris Rn. 81 ; Beschluss vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 - juris Rn. 50 ; jeweils mwN). - VG Karlsruhe, 28.12.2023 - 2 K 2792/23
Öffentliches Baurecht: Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen die Vollziehung einer …
Im erschließungsrechtlichen Sinne ist in Bezug auf Wohngrundstücke lediglich ein "Heranfahren" und nicht auch ein "Herauffahren" hinreichende Bedingung für eine Erschließung (st. Rspr., vgl. nur VGH Baden.-Württemberg, Beschl. v. 17.11.2022 - 2 S 290/22 -, VBlBW 2023, VBlBW 2023, 333 = juris Rn. 16 f.;… Urt. v. 12.09.1996 - 8 S 1844/96 -, VBlBW 1997, 143 = juris Rn. 20, jeweils m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 06.06.2025 - 2 S 3/25
Anforderungen an eine sogenannte Eckermäßigung im Erschließungsbeitragsrecht
Erschlossen im Sinne des § 40 KAG ist demnach ein Grundstück grundsätzlich erst dann, wenn ein entgegenstehendes rechtliches oder tatsächliches Hindernis nicht nur - wie für § 39 Abs. 1 Satz 1 KAG ausreichend - ausräumbar, sondern ausgeräumt ist (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.02.2023 - 2 S 2691/22 - juris Rn. 13 und vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 - juris Rn. 44 ;… Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 25; für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - juris Rn. 27). - OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2025 - 2 L 26/25
Wiederaufgreifen des Verfahrens - Vermessungs- und Katasterrecht
Rn. 32 Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass die Erschließung eines Wohngrundstücks nur erfordert, dass an das Grundstück herangefahren werden kann: erforderlich ist hingegen nicht, dass auf das Grundstück mit Kraftfahrzeugen auch heraufgefahren werden kann, soweit nicht besondere Umstände vorliegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. November 1991 - 8 C 105.89 - juris Rn. 17; VGH BW, Beschluss vom 17. November 2022 - 2 S 290/22 - juris Rn. 25). - VG Frankfurt/Oder, 02.05.2024 - 3 K 270/22
Miterbenheranziehung Zahlung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen
Dem ist in der Regel auch dann genügt, wenn zwischen der Fahrbahn und dem Grundstück noch ein zur öffentlichen Straße gehörender Streifen von ortsüblicher Breite liegt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1. März 1991 - 8 C 59/89 -, juris Rn. 21; VGH Mannheim, Beschluss vom 17. November 2022 - 2 S 290/22 -, juris Rn. 18; VGH München…, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 6 CS 09.757 -, juris Rn. 4).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".