Rechtsprechung
| OVG Berlin, 02.06.1987 - 2 S 38.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Asylbewerberwohnheims im allgemeinen Wohngebiet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Planungsrechtliche Zulässigkeit eines Asylbewerberheims in allgemeinem Wohngebiet; Gebot der Rücksichtnahme
Verfahrensgang
- VG Berlin, 23.01.1987 - 13 A 671.86
- OVG Berlin, 02.06.1987 - 2 S 38.87
Papierfundstellen
- NJW 1988, 1164 (Ls.)
- NVwZ 1988, 264
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 85.77
Antrag auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung eines zerstörten Wohngebäudes - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1985 - 11 B 1911/85
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Wohnheims für geistig Behindert im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 9.82
Unfallfürsorgeansprüche nach einem Dienstunfall
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Hamburg, 08.10.1964 - Bf II 141/63
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Kindertagesheims im Wohngebiet
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.1995 - 11 A 850/92
Bauaufsichtliches Einschreiten; Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Schwer …
OVG Berlin, Beschluß vom 2.6.1987 - 2 S 38.87 -, BRS 47 Nr. 41 m.w.N.OVG NW, Beschluß vom 9.6.1993 - 11 B 1359/93 -, Abdruck S. 4; HessVGH, Beschluß vom 28.10.1969 - IV TH 49/69 - BRS 22 Nr. 44; OVG Lüneburg, Urteil vom 29.6.1989 - 1 A 61/87 -, BRS 59; OVG Berlin, Beschluß vom 2.6.1987 - 2 S 38.87 -, BRS 47 Nr. 41; Gelzer-Birk, Bauplanungsrecht, 5. Aufl., Rdn. 659 m.w.N.
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 2 N 249.05
Islamisches Kulturhaus mit Gebetsraum im allgemeinen Wohngebiet zulässig
Unzumutbar sind solche von einer baulichen Anlage und ihrer Nutzung ausgehenden Einwirkungen, die spürbar über das Maß dessen hinausgehen, womit ein nicht überdurchschnittlich empfindlicher Bewohner der näheren Umgebung aufgrund der in diesem Baugebiet planungsrechtlich zulässigen Nutzungsart üblicherweise rechnen muss (vgl. u.a. OVG Berlin, Beschluss vom 2. Juni 1987, NVwZ 1988, S. 264 (265)). - VG München, 17.11.2015 - M 1 K 15.3452
Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderung eines ehemaligen Gasthofs in …
Rn. 28 1. Der Kläger trägt vor, dass eine im Vergleich zur näheren Umgebung viel zu hohe und intensive Nutzung des Gebäudes vorliege, und zitiert eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 2. Juni 1987 (2 S 38/87), in der die Umnutzung eines Altenheims mit 39 Plätzen in ein Asylbewerberheim mit 71 Plätzen als unzumutbar angesehen wurde.Anders als in der zitierten Entscheidung (OVG Berlin, B. v. 2.6.1987 - 2 S 38/87 - NVwZ 1988, 264) ist dies vorliegend nicht der Fall.
Er kann sich nicht mit städtebaulichen Mitteln gegen von ihm als störend empfundene Verhaltensweisen der Asylsuchenden wehren, gegen die er nur im jeweiligen Einzelfall mit Hilfe des zivilen Nachbarrechts oder mit Maßnahmen des öffentlichen Polizei- und Ordnungsrechts vorgehen könnte (vgl. hierzu OVG Berlin, B. v. 2.6.1987 - 2 S 38/87 - NVwZ 1988, 264, 265).
- VGH Hessen, 29.11.1989 - 4 TG 3185/89
Wohnheim für Aussiedler in allgemeinem Wohngebiet
Kennzeichen dieser Betriebsform ist der Abschluß eines Beherbergungsvertrages (OVG Berlin, B. v. 02.06.1987 -- 2 S 38.87 -- BRS 47 Nr. 41).Freigängerhaus; OVG Berlin, B. v. 02.06.1987 -- 2 S 38.87 -- BRS 47 Nr. 41; VGH Baden-Württemberg, B. v. 19.05.1989 -- 8 S 555/89 -- BauR 1989, 586 betr.
- VGH Baden-Württemberg, 19.05.1989 - 8 S 555/89
Asylunterkunft im reinen Wohngebiet
Diese Erwägungen sprechen eher gegen Zulässigkeit des Vorhabens nach § 15 BauNVO als dafür, sollte man von einem Wohngebäude ausgehen (wie OVG Berlin, Beschl. v. 2.6.1987, BRS 47 Nr. 41). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.06.1989 - 1 A 61/87
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Jugendheims der Freiwilligen Erziehungshilfe …
Denn derartige durch persönliche Eigenschaften der Bewohner begründete Gefahren sind keine städtebaulichen Gesichtspunkte, die im Rahmen des § 15 Abs. 1 BauNVO (vgl. § 15 Abs. 3 BauNVO ) bedeutsam sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.1983 -- 4 C 21.83 --, BRS 40 Nr. 52; OVG Berlin, Beschl. v. 2.6.1987 -- 2 S 38.87 --, BRS 47 Nr. 41).Sollten die von der Berufungsführerin behaupteten Gefahren bestehen, so ist ihnen so weit wie möglich durch ordnungsbehördliche Maßnahmen zu begegnen; es ist nicht Aufgabe des Bauplanungsrechts, die Umgebung vor derartigen Auswirkungen zu schützen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1983, aaO; OVG Berlin, Beschl. v. 2.6.1987, aaO).
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.1990 - 8 S 220/90
Zulässigkeit von Wohnungen für mehrere Asylbewerber im reinen Wohngebiet
Mit dieser Kennzeichnung sollte weder ein vom "Wohnen" zu unterscheidendes "Unterbringen" noch eine sonstige heimmäßige Unterbringung, wie sie offensichtlich in dem vom OVG Berlin entschiedenen Fall (Beschl. v. 2.6.1987 - 2 S 38/87 --, NVwZ 1988, 264) vorlag, gemeint sein. - OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 6 M 1207/93
Städtische Gemeinschaftsunterkunft; Asylbewerber; Anlage für soziale Zwecke; …
Auch das OVG Berlin hat sich bereits in einem Beschluß vom 2.6.1987 (NVwZ 1988, 264 = NJW 1988, 1164 = BRS 47 Nr. 41; ebenso BRS 49 Nr. 50) dafür ausgesprochen, Gebäude zur Unterbringung von Asylbewerbern im Hinblick auf die begrenzte Dauer des Aufenthalts, den behelfsmäßigen Charakter der sehr beengten und deshalb stärker reglementierten Unterbringung sowie damit verfolgten humanitären Ziele als Anlagen für soziale Zwecke anzusehen, die ausnahmsweise im allgemeinen Wohngebiet oder im Gewerbegebiet zugelassen werden kann. - OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1991 - 1 M 49/91
Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnheimes für Asylanten; Zulässigkeit …
Der Senat folgt der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen, aus § 23 AsylVfG hergeleiteten Ansicht, daß Asylbewerber nicht "wohnen", sondern "untergebracht sind" und daher einem Gebäude, in welchem sich Asylbewerber aufhalten, die Wohnungseigenschaft von vornherein fehlt (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v 19.05.1989 - 8 S 555/89 - NJW 1989, 2282 ; OVG Berlin, Beschl. v. 02.06.1987, NVwZ 1988, 264; aA. - VG München, 17.05.2016 - M 1 SN 16.1025
Zulässigkeit einer Asylbewerberunterkunft im allgemeinen Wohngebiet
Sie können sich nicht mit städtebaulichen Mitteln gegen von ihnen als störend empfundene Verhaltensweisen der Asylsuchenden wehren, gegen die sie nur im jeweiligen Einzelfall mit Hilfe des zivilen Nachbarrechts oder mit Maßnahmen des öffentlichen Polizei- und Ordnungsrechts vorgehen könnten (…VG München, U. v. 17.11.2015 - M 1 K 15.3452 - juris Rn. 31; OVG Berlin, B. v. 2.6.1987 - 2 S 38/87 - NVwZ 1988, 264, 265). - VGH Baden-Württemberg, 16.12.1994 - 8 S 2645/94
Asylbewerberunterkünfte in einem Wohngebiet nach Ortsbaurecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1994 - 21 A 2884/92
Unterlassungsanspruch; Nächtliche Lärmstörungen; Bewohner einer gemeindlichen …
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 3 S 1227/93
Befristete Baugenehmigung für Asylbewerberunterkunft - Gebot der Rücksichtnahme
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1988 - 11 A 56/86
Gewerbegebiet; Asylbewerber; Übergangsheim
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.1992 - 3 S 3110/91
Auch ein privat betriebenes Aussiedler-Wohnheim ist eine Anlage für soziale …
- VG München, 17.05.2016 - M 1 SN 16.1023
Zulässigkeit einer Asylbewerberunterkunft in allgemeinem Wohngebiet
- OVG Saarland, 02.11.1990 - 2 W 28/90
Baugenehmigung; Antragsunterlagen; Genehmigungsverfahren; Zwecksetzung; …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.11.1989 - 1 M 88/89
Zulässigkeit einer Asylbewerberunterkunft kann nicht abstrakt und ohne Rücksicht …
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