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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6136
VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20 (https://dejure.org/2021,6136)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.03.2021 - 2 S 3955/20 (https://dejure.org/2021,6136)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. März 2021 - 2 S 3955/20 (https://dejure.org/2021,6136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 504
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (48)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20
    Rn. 24 Diese zum Anschlussbeitragsrecht ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt für alle Fallkonstellationen, in denen eine abzugeltende Vorteilslage eintritt, und folglich im Grundsatz auch für das Erschließungsbeitragsrecht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 06.09.2018 - 9 C 5.17 - BVerwGE 163, 58, juris Rn. 14 mwN; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 129 , Urteil vom 19.09.2018 - 2 S 1116/18 - juris; Driehaus, KStZ 2014, 181 ).

    Mit diesem Begriff knüpft der Landesgesetzgeber für das Erschließungsbeitragsrecht, wie sich aus der Begründung des Gesetzentwurfs ausdrücklich ergibt (vgl. LT-Drucks. 16/9087 S. 34 f.), an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in den Urteilen vom 19.09.2018 - 2 S 1116/18 - und vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - an.

    Rn. 29 Im nachfolgenden Urteil vom 29.10.2019 (aaO juris Rn. 129) hat sich der Verwaltungsgerichtshof den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 06.09.2018 (…aaO Rn. 55;… vgl. auch Beschluss vom 12.12.2019 - 9 B 53.18 - juris Rn. 7) angeschlossen, ohne dass damit allerdings eine inhaltliche Neubewertung verbunden war.

    Auch nach den Grundsätzen des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 29.10.2019 (aaO Rn. 129) ist ein Vergleich zwischen dem gemeindlichen Ausbauprogramm und der tatsächlichen - bautechnischen - Ausführung der jeweiligen Erschließungsmaßnahme durchzuführen.

    Rn. 34 Mit diesem Zulassungsvorbringen verkennt die Klägerin, dass das Bundesverfassungsgericht und dem folgend das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12.12.2019, aaO Rn. 7…, Beschluss vom 06.09.2018, aaO Rn. 55) und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 29.10.2019, aaO Rn. 129) für die Vorteilslage mehr verlangen als nur die durch eine Straße - ungeachtet ihres Ausbauzustandes - bewirkte Erreichbarkeit des Grundstücks und dessen hierdurch bedingte bauliche oder gewerbliche Ausnutzbarkeit.

    Rn. 35 Zu Unrecht beanstandet die Klägerin in der Begründung des Zulassungsantrags des Weiteren, dass die Frage, ob eine Straße ein "Provisorium" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschluss vom 12.12.2019, aaO Rn. 7;… Beschluss vom 06.09.2018, aaO Rn. 55) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 29.10.2019, aaO Rn. 129) sei, wegen der Unbestimmtheit dieses Begriffs als Kriterium für die Vorteilslage untauglich sei.

    Rn. 38 Auf der Grundlage der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschlüsse vom 12.12.2019, aaO Rn. 7, …und vom 06.09.2018, aaO Rn. 55) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 29.10.2019, aaO Rn. 129) hat das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen, dass die Vorteilslage hier erst mit dem in den Jahren 2017 und 2018 erfolgten plangemäßen Ausbau der Straßen "A... (östlicher Teil)", "A... ..." und "D... Straße" entstanden ist.

  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20
    Rn. 24 Diese zum Anschlussbeitragsrecht ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt für alle Fallkonstellationen, in denen eine abzugeltende Vorteilslage eintritt, und folglich im Grundsatz auch für das Erschließungsbeitragsrecht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.09.2018 - 9 C 5.17 - BVerwGE 163, 58, juris Rn. 14 mwN; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 129 , Urteil vom 19.09.2018 - 2 S 1116/18 - juris; Driehaus, KStZ 2014, 181 ).

    Rn. 29 Im nachfolgenden Urteil vom 29.10.2019 (…aaO juris Rn. 129) hat sich der Verwaltungsgerichtshof den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 06.09.2018 (aaO Rn. 55;… vgl. auch Beschluss vom 12.12.2019 - 9 B 53.18 - juris Rn. 7) angeschlossen, ohne dass damit allerdings eine inhaltliche Neubewertung verbunden war.

    Rn. 32 Erfolglos macht die Klägerin in der Begründung des Zulassungsantrags geltend, das Bundesverwaltungsgericht habe im Beschluss vom 06.09.2018 (aaO Rn. 15) die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zum Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit im Erschließungsbeitragsrecht kritisch beurteilt.

    Rn. 34 Mit diesem Zulassungsvorbringen verkennt die Klägerin, dass das Bundesverfassungsgericht und dem folgend das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12.12.2019, aaO Rn. 7, Beschluss vom 06.09.2018, aaO Rn. 55) und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (…Urteil vom 29.10.2019, aaO Rn. 129) für die Vorteilslage mehr verlangen als nur die durch eine Straße - ungeachtet ihres Ausbauzustandes - bewirkte Erreichbarkeit des Grundstücks und dessen hierdurch bedingte bauliche oder gewerbliche Ausnutzbarkeit.

    Rn. 35 Zu Unrecht beanstandet die Klägerin in der Begründung des Zulassungsantrags des Weiteren, dass die Frage, ob eine Straße ein "Provisorium" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschluss vom 12.12.2019, aaO Rn. 7; Beschluss vom 06.09.2018, aaO Rn. 55) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (…Urteil vom 29.10.2019, aaO Rn. 129) sei, wegen der Unbestimmtheit dieses Begriffs als Kriterium für die Vorteilslage untauglich sei.

    Rn. 38 Auf der Grundlage der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschlüsse vom 12.12.2019, aaO Rn. 7, und vom 06.09.2018, aaO Rn. 55) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (…Urteil vom 29.10.2019, aaO Rn. 129) hat das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen, dass die Vorteilslage hier erst mit dem in den Jahren 2017 und 2018 erfolgten plangemäßen Ausbau der Straßen "A... (östlicher Teil)", "A... ..." und "D... Straße" entstanden ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 2 S 1116/18

    Heranziehung zu Vorausleistungen; Hineinwachsen in die Eigenschaft einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20
    Rn. 24 Diese zum Anschlussbeitragsrecht ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt für alle Fallkonstellationen, in denen eine abzugeltende Vorteilslage eintritt, und folglich im Grundsatz auch für das Erschließungsbeitragsrecht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 06.09.2018 - 9 C 5.17 - BVerwGE 163, 58, juris Rn. 14 mwN; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 129 , Urteil vom 19.09.2018 - 2 S 1116/18 - juris; Driehaus, KStZ 2014, 181 ).

    Mit diesem Begriff knüpft der Landesgesetzgeber für das Erschließungsbeitragsrecht, wie sich aus der Begründung des Gesetzentwurfs ausdrücklich ergibt (vgl. LT-Drucks. 16/9087 S. 34 f.), an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in den Urteilen vom 19.09.2018 - 2 S 1116/18 - und vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - an.

    Rn. 28 Im Urteil vom 19.09.2018 (aaO juris Rn. 50) hatte der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der Begriff der Vorteilslage aus der Perspektive des objektiven Empfängerhorizonts des Beitragspflichtigen zu bestimmen sei, welcher den Eintritt der Vorteilslage erkennen können müsse.

    Rn. 30 Entgegen der Auffassung der Klägerin entsprechen die letztgenannten Maßstäbe inhaltlich denen im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 19.09.2018 (aaO Rn. 50) und unterscheiden sich von diesen nur in der Formulierung.

    Denn diese Kritik bezog sich nicht auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs seit dem - erst zeitlich danach ergangenen - Urteil vom 19.09.2018 (aaO), sondern auf die vorangegangene Rechtsprechung (… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 53 , vom 27.01.2015 - 2 S 1840/14 - juris Rn. 45 , vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 - juris Rn. 52 …und vom 21.06.2017 - 2 S 1946/16 - juris Rn. 52 ), an der der Verwaltungsgerichtshof seit dem Urteil vom 19.09.2018 (aaO) nicht länger festhält und die auch das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt hat.

    Es kommt hierfür nicht subjektiv auf die "Laiensicht" des einzelnen beitragspflichtigen Bürgers an, sondern auf eine Erkennbarkeit nach dem objektiven Empfängerhorizont eines Beitragspflichtigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2018, aaO Rn. 50).

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20
    Dieses schützt davor, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden können (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.07.2020 - 1 BvR 2838/19 - juris Rn. 24;… Kammerbeschluss vom 21.07.2016 - 1 BvR 3092/15 - juris Rn. 6; Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 41).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet vielmehr, dass ein Vorteilsempfänger in zumutbarer Zeit Klarheit darüber gewinnen kann, ob und in welchem Umfang er die erlangten Vorteile durch Beiträge ausgleichen muss (…zum Ganzen BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.07.2020, aaO Rn. 25; Beschluss vom 05.03.2013, aaO Rn. 45).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet es dem Gesetzgeber jedoch, die berechtigten Interessen des Bürgers völlig unberücksichtigt zu lassen und ganz von einer Regelung abzusehen, die der Erhebung der Abgabe eine bestimmte auf den Eintritt der Vorteilslage bezogene zeitliche Grenze setzt (…zum Ganzen BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.07.2020, aaO Rn. 26 f.; Beschluss vom 05.03.2013, aaO Rn. 46, 50).

    Das Bundesverfassungsgericht fordert, wie die Klägerin selbst ausführt, für die Vorteilslage "eine insgesamt betriebsfertige Einrichtung" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013, aaO Rn. 2).

    Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 05.03.2013 (aaO Rn. 44) aus dem objektiven Grundsatz der Rechtssicherheit die Anforderung hergeleitet, "dass ein Vorteilsempfänger in zumutbarer Weise Klarheit darüber gewinnen kann, ob und in welchem Umfang er die erlangten Vorteile durch Beiträge ausgleichen muss" (Hervorhebung durch den Senat).

    Denn - anders als die Klägerin meint - hat der Gesetzgeber hiermit keine "Neubewertung des Erschließungsbeitragsrechts" vorgenommen, sondern er hat die Maßgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 05.03.2013 (aaO) umgesetzt und mit dem Begriff der Vorteilslage für das Erschließungsbeitragsrecht ausdrücklich an die bestehende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in den Urteilen vom 19.09.2018 und vom 29.10.2019 (…jeweils aaO) angeknüpft (…vgl. LT-Drucks. 16/9087, S. 34 f.).

  • BVerwG, 12.12.2019 - 9 B 53.18

    Maßgeblichkeit der tatsächlichen - bautechnischen - Durchführung der jeweiligen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20
    Rn. 29 Im nachfolgenden Urteil vom 29.10.2019 (…aaO juris Rn. 129) hat sich der Verwaltungsgerichtshof den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 06.09.2018 (…aaO Rn. 55; vgl. auch Beschluss vom 12.12.2019 - 9 B 53.18 - juris Rn. 7) angeschlossen, ohne dass damit allerdings eine inhaltliche Neubewertung verbunden war.

    Rn. 34 Mit diesem Zulassungsvorbringen verkennt die Klägerin, dass das Bundesverfassungsgericht und dem folgend das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.12.2019, aaO Rn. 7…, Beschluss vom 06.09.2018, aaO Rn. 55) und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (…Urteil vom 29.10.2019, aaO Rn. 129) für die Vorteilslage mehr verlangen als nur die durch eine Straße - ungeachtet ihres Ausbauzustandes - bewirkte Erreichbarkeit des Grundstücks und dessen hierdurch bedingte bauliche oder gewerbliche Ausnutzbarkeit.

    Rn. 35 Zu Unrecht beanstandet die Klägerin in der Begründung des Zulassungsantrags des Weiteren, dass die Frage, ob eine Straße ein "Provisorium" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 12.12.2019, aaO Rn. 7;… Beschluss vom 06.09.2018, aaO Rn. 55) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (…Urteil vom 29.10.2019, aaO Rn. 129) sei, wegen der Unbestimmtheit dieses Begriffs als Kriterium für die Vorteilslage untauglich sei.

    Rn. 38 Auf der Grundlage der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 12.12.2019, aaO Rn. 7, …und vom 06.09.2018, aaO Rn. 55) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (…Urteil vom 29.10.2019, aaO Rn. 129) hat das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen, dass die Vorteilslage hier erst mit dem in den Jahren 2017 und 2018 erfolgten plangemäßen Ausbau der Straßen "A... (östlicher Teil)", "A... ..." und "D... Straße" entstanden ist.

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Urteil vom 20.03.2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211, juris Rn. 30; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 12.07.2018 - 2 S 143/18 - juris Rn. 61 ; jeweils mwN).

    Treuwidrig ist die Abgabenerhebung, wenn es aufgrund einer Pflichtverletzung der Gemeinde unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls nicht mehr zumutbar erscheint, den Bürger mit der Beitragserhebung zu konfrontieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.03.2014, aaO Rn. 31).

    Wann das der Fall ist, muss nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden, wobei ein enger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.03.2014, aaO Rn. 31 f.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 12.07.2018, aaO Rn. 64 mwN).

  • BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 2838/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines staats- und …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20
    Dieses schützt davor, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden können (BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.07.2020 - 1 BvR 2838/19 - juris Rn. 24;… Kammerbeschluss vom 21.07.2016 - 1 BvR 3092/15 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 41).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet vielmehr, dass ein Vorteilsempfänger in zumutbarer Zeit Klarheit darüber gewinnen kann, ob und in welchem Umfang er die erlangten Vorteile durch Beiträge ausgleichen muss (zum Ganzen BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.07.2020, aaO Rn. 25;… Beschluss vom 05.03.2013, aaO Rn. 45).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet es dem Gesetzgeber jedoch, die berechtigten Interessen des Bürgers völlig unberücksichtigt zu lassen und ganz von einer Regelung abzusehen, die der Erhebung der Abgabe eine bestimmte auf den Eintritt der Vorteilslage bezogene zeitliche Grenze setzt (zum Ganzen BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.07.2020, aaO Rn. 26 f.;… Beschluss vom 05.03.2013, aaO Rn. 46, 50).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 2 S 143/18

    Rechtswidrigkeit einer Beitragserhebung wegen Verstoß gegen das Gebot der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG…, Urteil vom 20.03.2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211, juris Rn. 30; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2018 - 2 S 143/18 - juris Rn. 61 ; jeweils mwN).

    Wann das der Fall ist, muss nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden, wobei ein enger Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.03.2014, aaO Rn. 31 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2018, aaO Rn. 64 mwN).

  • VGH Bayern, 24.02.2017 - 6 BV 15.1000

    Zum Eintritt der erschließungsbeitragsrechtlich abzugeltenden Vorteilslage bei …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20
    Abzustellen sei vielmehr auf die äußerlich erkennbaren tatsächlichen Voraussetzungen der sachlichen Beitragspflicht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 24.11.2017 - 15 A 1812/16 - juris Rn. 47; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 04.05.2017 - 6 ZB 17.546 - juris Rn. 10; Urteil vom 24.02.2017 - 6 BV 15.1000 - juris Rn. 30; Driehaus, KStZ 2014, 181 ).

    Maßgeblich für den Eintritt der Vorteilslage sei daher, ob eine beitragsfähige Erschließungsanlage, z.B. eine Anbaustraße ( § 33 Satz 1 Nr. 1 KAG ), technisch entsprechend dem (Aus-)Bauprogramm der Gemeinde vollständig und endgültig hergestellt sei (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 24.02.2017, aaO Rn. 31).

  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20
    Dieser Begriff umschreibt den Gedanken der Gegenleistung als den einen Beitrag im abgabenrechtlichen Sinn legitimierenden Gesichtspunkt (vgl. BVerfG…, Urteil vom 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16 - BVerfGE 149, 222, juris Rn. 55;… Beschluss vom 25.06.2014 - 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10 - BVerfGE 137, 1, juris Rn. 43, 52; Beschluss vom 20.05.1959 - 1 BvL 1/58 - BVerfGE 9, 291, juris Rn. 30).

    Beitragspflichtig sind nur diejenigen, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung, Einrichtung oder Anlage besondere wirtschaftliche Vorteile zukommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.05.1959, aaO Rn. 29).

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 52.88

    Angrenzung eines bebaubaren Grundstücks an eine Anbaustraße - Verlust der …

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

  • VG Stuttgart, 22.07.2020 - 15 K 6883/18
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11

    Heranziehung eines Hinterliegergrundstücks zu Erschließungsbeiträgen

  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 19.72

    Begriff "zum Anbau bestimmt"

  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.813

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anbaustraße; Anlagenbezogene …

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 1812/16

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Festsetzungsverjährung; Endgültige; …

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13

    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage; …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2017 - 2 S 1946/16

    Erschließungsbeitrag: Abwägungsentscheidung der Gemeinde - im Siedlungsverfahren …

  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis; …

  • BVerwG, 13.09.2018 - 9 B 29.17

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2015 - 2 S 1327/14

    Erschließungsbeitrag: Erstmalige endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage

  • BVerwG, 14.12.2010 - 9 B 58.10

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschließung; Erschließungsanlage; …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 2 S 1840/14

    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag; endgültige Herstellung einer Anlage; …

  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 ZB 17.546

    Ausschlussfrist für Erhebung von Erschließungsbeiträgen

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 473/05

    Notenverbesserungsklage; Neubewertung einer Prüfungsleistung; Zeitablauf

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit - …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2007 - 13 S 1576/06

    Widerruf der Asylanerkennung und des Aufenthaltstitels

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.1997 - A 16 S 1388/97

    Asylverfahren - Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der …

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der mit einer …

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar; Sozietät; Steuerberater; Kammerrechtsbeistand

  • BVerfG, 21.07.2016 - 1 BvR 3092/15

    Die Ausrichtung der Steuerfestsetzungsfrist am Zeitpunkt der Schlussbesprechung …

  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

  • BVerfG, 24.01.2018 - 2 BvR 2026/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

  • BVerwG, 14.08.2019 - 9 B 13.19

    Rechtmäßigkeit einer Pfändungsverfügung hinsichtlich Untersagung der DENIC eG …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09

    Landesrechtlicher Erschließungsbeitrag; Beteiligung der Gemeinde an den …

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97

    Zulassung der Berufung: zum Darlegungserfordernis hinsichtlich des …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des …

  • BVerwG, 23.04.1997 - 8 B 18.97

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Nachholung der Entscheidung zur …

  • BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der …

    Rn. 66 Das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit findet damit auch im Erschließungsbeitragsrecht Anwendung (so auch BVerwG…, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 9 B 53/18 -, Rn. 5; VGH Mannheim, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 S 3955/20 -, Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im …

    Danach kommt es für das Entstehen der Vorteilslage im Erschließungsbeitragsrecht maßgeblich auf die tatsächliche bautechnische Durchführung der jeweiligen Erschließungsmaßnahme und damit auf die Beendigung der technischen Arbeiten an, nicht jedoch darauf, ob darüber hinaus auch die weiteren, für den Betroffenen nicht erkennbaren rechtlichen Voraussetzungen für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht vorliegen, wie etwa die Widmung der Erschließungsanlage, die Wirksamkeit der Beitragssatzung, die planungsrechtliche Rechtmäßigkeit ihrer Herstellung, der Eingang der letzten Unternehmerrechnung, die Mängelfreiheit der technischen Ausführung oder der vollständige Grunderwerb (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.03.2021 - 2 S 3955/20 - juris, Rn. 29 ;… Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 129 im Anschluss an BVerwG…, Beschluss vom 06.09.2018 - 9 C 5.17 - juris Rn. 55; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 12.12.2019 - 9 B 53.18 - juris Rn. 7; vgl. hierzu auch BVerfG…, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 72).

    Entscheidend ist, ob diese sowohl im räumlichen Umfang als auch in der bautechnischen Ausführung nur provisorisch her- oder schon endgültig technisch fertiggestellt ist, d.h. dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.03.2021 - 2 S 3955/20 - juris Rn. 29 ;… Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 129 im Anschluss an BVerwG…, Beschluss vom 06.09.2018 - 9 C 5.17 - juris Rn. 55; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 12.12.2019 - 9 B 53.18 - juris Rn. 7).

    Dass die Bestimmung der maßgeblichen Ausdehnung der Erschließungsanlage auch tatsächliche oder rechtliche Bewertungen erfordert, schließt die aus Gründen der Rechtssicherheit erforderliche Erkennbarkeit der relevanten tatsächlichen Gegebenheiten nicht aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.03.2021 - 2 S 3955/20 - juris Rn. 36 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2021 - 15 A 299/20

    Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit; Vorteilslage; Endgültige …

    Rn. 108 Vgl. OVG NRW Urteil vom 24. November 2017- 15 A 1812/16 -, juris Rn. 47; Driehaus, KStZ 2014, 181, 183 f.; anders VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9. März 2021 - 2 S 3955/20 -, juris Rn. 36.

    Rn. 122 So VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9. März 2021 - 2 S 3955/20 -, juris Rn. 36.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - 15 A 4037/19

    Heranziehung eines Anliegers zum Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer …

    Rn. 135 Vgl. OVG NRW Urteil vom 24. November 2017- 15 A 1812/16 -, juris Rn. 47; Driehaus, KStZ 2014, 181, 183 f.; anders VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9. März 2021 - 2 S 3955/20 -, juris Rn. 36.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2024 - 2 S 1770/23

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrags für einen Abschnitt einer …

    Danach kommt es für das Entstehen der Vorteilslage im Erschließungsbeitragsrecht maßgeblich auf die tatsächliche bautechnische Durchführung der jeweiligen Erschließungsmaßnahme und damit auf die Beendigung der technischen Arbeiten an, nicht jedoch darauf, ob darüber hinaus auch die weiteren, für den Betroffenen nicht erkennbaren rechtlichen Voraussetzungen für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht vorliegen, wie etwa die Widmung der Erschließungsanlage, die Wirksamkeit der Beitragssatzung, die planungsrechtliche Rechtmäßigkeit ihrer Herstellung, der Eingang der letzten Unternehmerrechnung, die Mängelfreiheit der technischen Ausführung oder der vollständige Grunderwerb (vgl. LT-Drucks. 16/9087 S. 34 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.03.2021 - 2 S 3955/20 - juris Rn. 29 ;… Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 129 im Anschluss an BVerwG…, Beschluss vom 06.09.2018 - 9 C 5.17 - juris Rn. 55; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 12.12.2019 - 9 B 53.18 - juris Rn. 7; vgl. hierzu auch BVerfG…, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 70 ff.).

    Insoweit ist es dem Beitragspflichtigen zumutbar, notfalls auch fachkundigen Rat einzuholen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.03.2021 - 2 S 3955/20 - juris).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.03.2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211, juris Rn. 30; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.03.2021 - 2 S 3955/20 - juris Rn. 39 mwN).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22

    Erschließungsbeitrag für die Zweiterschließung eines Grundstücks; …

    Rn. 49 Diese Neuregelung ist hier im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen, obwohl sie erst nach dem Ergehen des angegriffenen Beitragsbescheids und des hierzu ergangenen Widerspruchsbescheids in Kraft getreten ist (…vgl. ausführlich BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.04.2021 - 1 BvR 176/15 - juris Rn. 34; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 30.07.2021 - 2 S 656/19 - juris Rn. 26 ff.; Beschluss vom 09.03.2021 - 2 S 3955/20 - juris Rn. 26 ; jeweils mwN).

    Aus den gleichen Gründen weicht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch nicht vom Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 09.03.2021 ( 2 S 3955/20 - juris) ab, in dem der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat, dass der Landesgesetzgeber mit der Einfügung des § 20 Abs. 5 KAG durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung vom 02.12.2020 die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zum rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit umgesetzt hat und daraus folgend die 20jährige Frist nach § 20 Abs. 5 Satz 1 KAG für die Festsetzung eines Erschließungsbeitrags verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

  • VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; Vorteilslage; keine vorherige …

    Rn. 49 Diese erst nach dem Ergehen des angefochtenen Bescheids in Kraft getretene Neuregelung ist im gerichtlichen Verfahren wegen des maßgeblichen Zeitpunkts der mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 S 3955/20 - juris, Rn. 26 ).

    Rn. 53 Für die Beurteilung, ob eine Erschließungsmaßnahme dem gemeindlichen Bauprogramm vollständig entspricht beziehungsweise entsprochen hat, ist - dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit entsprechend - naturgemäß nicht nur auf die aktuelle Erschließungsmaßnahme, sondern auch auf Erschließungsmaßnahmen in der Vergangenheit abzustellen und zu prüfen, ob diese den jeweils maßgebenden gemeindlichen Bauprogrammen entsprochen haben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 S 3955/20 - juris, Rn. 31 ).

    Dies schließt auch erforderliche tatsächliche oder rechtliche Bewertungen nicht aus; dabei ist es dem Beitragspflichtigen zumutbar, notfalls fachkundigen Rat einzuholen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 S 3955/20 - juris, Rn. 36 ).

  • VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün

    Rn. 81 Für die Beurteilung, ob eine Erschließungsmaßnahme dem gemeindlichen Bauprogramm vollständig entspricht beziehungsweise entsprochen hat, ist - dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit entsprechend - naturgemäß nicht nur auf die aktuelle Erschließungsmaßnahme, sondern auch auf Erschließungsmaßnahmen in der Vergangenheit abzustellen und zu prüfen, ob diese den jeweils maßgebenden gemeindlichen Bauprogrammen entsprochen haben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 S 3955/20 - juris, Rn. 31 ).

    Dies schließt auch erforderliche tatsächliche oder rechtliche Bewertungen nicht aus; dabei ist es dem Beitragspflichtigen zumutbar, notfalls fachkundigen Rat einzuholen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 S 3955/20 - juris, Rn. 36 ).

  • VG Stuttgart, 09.06.2021 - 15 K 11466/17

    Vorauszahlungsbescheid; Planerfordernis; Belastungsvorhersehbarkeit und …

    Unabhängig davon, dass der in Bezug genommene Wortlaut der damaligen Ortsbausatzung der Beklagten eine solche Interpretation schon nicht hergibt, fehlte es im damaligen württembergischen Landesrecht an einer gesetzlichen Ermächtigung, um durch eine kommunale Ortsbausatzung die für die Herstellung der Straße geltenden landesrechtlichen Regelungen außer Kraft setzen zu können (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.03.2021 - 2 S 3955/20 -, Rn. 18 , juris).

    Rn. 48 Diese erst nach dem Ergehen des angefochtenen Bescheids in Kraft getretene Neuregelung ist im gerichtlichen Verfahren wegen des maßgeblichen Zeitpunkts der mündlichen Verhandlung (s.o.) zu berücksichtigen (vgl. auch VGH Bad.- Württ., Beschluss vom 09.03.2021 - 2 S 3955/20 -, juris).

    Rn. 51 Maßgeblich für den Eintritt der Vorteilslage ist daher, ob eine beitragsfähige Erschließungsanlage, z.B. eine Anbaustraße ( § 33 Satz 1 Nr. 1 KAG ), technisch entsprechend dem (Aus-)Bauprogramm der Gemeinde vollständig und endgültig hergestellt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.03.2021 - 2 S 3955/20 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2021 - 2 S 656/19

    Beginn der Ausschlussfrist des § 20 Abs 5 S 1 KAG BW 2005 mit Eintritt der …

    Rn. 30 Davon ausgehend hat der Senat in einem erschließungsbeitragsrechtlichen Zulassungsverfahren mit Beschluss vom 09.03.2021 ( 2 S 3955/20 - juris) entschieden, dass die Neuregelung in § 20 Abs. 5 Satz 1 KAG im Zulassungsverfahren zu berücksichtigen ist und damit im Erschließungsbeitragsrecht die aktuelle Rechtslage auch auf Erschließungsbeitragsbescheide, die noch nicht bestandskräftig sind, Anwendung findet.
  • VG Münster, 26.04.2023 - 3 K 3067/21

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorteilslage, Abweichung vom Bauprogramm

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - 15 A 1432/20

    Rechtsschutz des Testamentsvollstreckers gegen die Heranziehung zum …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2024 - 2 S 1745/23

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Herstellung eines Abschnitts; …

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2025 - 2 S 1842/24

    Insolvenzfeststellungsbescheid über Abwassergebührenforderungen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2025 - 2 S 1379/24

    Abschnittsbildung im Erschließungsbeitragsrecht nach dem rechtlichen …

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2025 - 2 S 1858/24

    Abwassergebührenfestsetzung im Insolvenzfall; Streitwertbemessung

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2025 - 2 S 1851/24

    Heranziehung zu einem Wasserversorgungsbeitrag; wirksame Beitragssatzung; …

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