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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 27.10.2004 - 2 S 43.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10999
OVG Berlin, 27.10.2004 - 2 S 43.04 (https://dejure.org/2004,10999)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27.10.2004 - 2 S 43.04 (https://dejure.org/2004,10999)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 2 S 43.04 (https://dejure.org/2004,10999)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § ... 80 Abs. 5 Satz 1; ; VwGO § 80 a Abs. 3 Satz 2; ; BauO Bln § 6; ; BauO Bln § 6 Abs. 1 Satz 1; ; BauO Bln § 6 Abs. 2 Satz 2; ; BauO Bln § 6 Abs. 4; ; BauO Bln § 6 Abs. 4 Satz 3; ; BauO Bln § 6 Abs. 5 Satz 1; ; BauO Bln § 6 Abs. 5 Satz 4; ; BauO Bln § 6 Abs. 7 Satz 1; ; BauO Bln § 6 Abs. 7 Satz 3 Nr. 1; ; BauO Bln § 6 Abs. 7 Satz 5; ; BauO Bln § 8 Abs. 4 Satz 1; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 136 Abs. 2; ; BauGB § 136 Abs. 3 Nr. 1; ; BauNVO § 17

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 34 Abs. 1; BauO Bln 1997 i.d.F vom 3. 9. 1997 (GVBl., 421) § 6 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5 Satz 1.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tiefe der Abstandsfläche zu öffentlichen Verkehrsflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung drittschützender Vorschriften im Baunachbarrecht; Drittschützende Wirkung der Regeln über Abstandflächen; Einhaltung von Brandschutzbestimmungen; Gebot der Rücksichtnahme; Auslegung der landesrechtlichen Vorschrift über Abstandsflächen; Ausdehnung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 368
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • OVG Hamburg, 21.05.2003 - 2 Bf 80/99

    Zum Begriff der "untergeordneten Gebäudeteile"

    Auszug aus OVG Berlin, 27.10.2004 - 2 S 43.04
    OVG, Urteil vom 21. Mai 2003, NVwZ-RR 2004, 637).

    Es erscheint nach den Darstellungen in den vorliegenden Akten unter Berücksichtigung der allgemeinen Lebenserfahrung durchaus wahrscheinlich, dass die außen angefügte Gitterstruktur auch aus der Nahsicht vom Grundstück der Beigeladenen her in diesem Sinne optisch den Eindruck einer Vorverlagerung der Außenwand vermitteln kann (vgl. auch Hbg. OVG, Urteil vom 21. Mai 2003, NVwZ-RR 2004, 637 f.).

  • OVG Berlin, 09.11.1999 - 2 SN 25.99

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung ; Nichtigkeit eines Bebauungsplans ; …

    Auszug aus OVG Berlin, 27.10.2004 - 2 S 43.04
    Die Frage, welche oberirdisch errichteten Teile eines Gebäudes als Außenwände im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 BauO Bln einzustufen sind, ist auf der Grundlage einer den Zweck der Regelung und die Verkehrsauffassung berücksichtigenden wertenden Betrachtung des Grundrisses des betreffenden Gebäudes zu beantworten (vgl. für die Bestimmung des § 6 Abs. 6 BauO Bln den Beschluss des Senats vom 9. November 1999 - OVG 2 SN 25.99 -, BRS 62 Nr. 27).

    In einem solchen Fall kann nach der Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung der den Abstandflächen zugedachten Schutzfunktion gegenüber den Nachbargrundstücken nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um eine in ihrem gesamten Verlauf Abstandflächen auslösende kurvig verlaufende Außenwand handelt (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 9. November 1999, a.a.O.).

  • OVG Berlin, 25.03.1993 - 2 S 4.93

    Nachbarschutz; Abstandsflächen; Außenwand; Schmalseitenprivileg; …

    Auszug aus OVG Berlin, 27.10.2004 - 2 S 43.04
    Auf eine Verletzung der in § 6 BauO Bln geregelten Abstandvorschriften - die ohnehin nach der Rechtsprechung des Senats nur hinsichtlich des den Nachbarn verletzenden Teils des genehmigten Bauvorhabens zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels des Nachbarn führen könnten (vgl. den Beschluss vom 25. März 1993, BRS 55 Nr. 121 mit Nachweisen) - kann die Antragstellerin im Ergebnis ihr vorläufiges Rechtsschutzbegehren nicht stützen.

    Dem Grid fehlt jedoch die für die Privilegierung erforderliche weitere Voraussetzung einer quantitativen Unterordnung unter die Außenfassaden (vgl. zu diesen Kriterien die Urteile des Senats vom 22. Mai 1992, BRS 54 Nr. 97, und vom 21. August 1992, BRS 54 Nr. 93, und Beschluss vom 25. März 1993, BRS 55 Nr. 121, zur Relationsbetrachtung OVG Saar., Beschluss vom 14. Februar 2000, BRS 63 Nr. 146; Hbg.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2003 - 21 A 2723/01

    TA-Lärm als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift; TA-Lärm als Verkörperung …

    Auszug aus OVG Berlin, 27.10.2004 - 2 S 43.04
    Insoweit ist es auf der Grundlage der im Bebauungsplanverfahren im Auftrag der Beigeladenen erstellten Gutachten (Aktualisierte Berechnung zum Schalleintrag entlang der Straße , Bericht Nr. 148 195/4 vom 24. Juli 2003 der Firma und Untersuchung zur verkehrlichen Erschließung vom 29. April 2003 der ) zu dem Ergebnis gelangt, dass eine relevante Überschreitung der hier gemäß Nr. 7.4 Abs. 2 TA-Lärm als maßgebende Orientierungswerte heranzuziehenden gebietsspezifischen Lärmgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 24.10.2003, BauR 2004, S. 472 ff.) nicht eintreten kann.
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen …

    Auszug aus OVG Berlin, 27.10.2004 - 2 S 43.04
    Was die durch das Bauvorhaben der Beigeladenen für das Grundstück der Antragstellerin etwa zu erwartenden Beeinträchtigungen des Zutritts von Tageslicht und Luft anbelangt, kann hier allerdings nicht auf die Erwägung zurückgegriffen werden, dass bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandflächenregelungen die Wahrung dieser nachbarlichen Schutzbelange grundsätzlich als gewährleistet angesehen werden kann und deshalb eine Verletzung des planungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme darüber hinaus im Regelfall nicht gegeben sein wird (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Januar 1999, DVBl. 1999, S. 786 und vom 6. Dezember 1996, NVwZ-RR 1997, S. 516).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02

    Treuwidrige Abstandsflächenbemängelung bei gegenseitiger Unterschreitung

    Auszug aus OVG Berlin, 27.10.2004 - 2 S 43.04
    Die Voraussetzungen, unter denen gegebenenfalls auch von diesem Grundsatz wiederum Ausnahmen in den Fällen zu machen sind, in denen die gegen das Abstandflächenrecht verstoßende neue Bebauung in gefahrenrechtlicher Hinsicht völlig untragbare Zustände schaffen würde (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18. November 2002, BRS 65 Nr. 193), sind hier offensichtlich nicht erfüllt.
  • BGH, 24.10.2002 - III ZR 259/01

    Begründung von Vertrauensschutz durch eine unrichtige amtliche Auskunft im …

    Auszug aus OVG Berlin, 27.10.2004 - 2 S 43.04
    Wie der beschließende Senat seit der Grundsatzentscheidung vom 6. September 1994 (…OVG 2 S 14.94, OVGE 21, S. 98 = BRS 56 Nr. 173) in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 11. Februar 2003, BauR 2003, 770) entschieden hat, kann ein Grundstücksnachbar gegen die Verletzung abstandflächenrechtlicher Vorschriften Abwehrrechte grundsätzlich insoweit nicht geltend machen, als die Bebauung auf seinem Grundstück gegenüber dem Nachbargrundstück in vergleichbarem Umfang die nach dem geltenden Recht erforderlichen Abstandflächen nicht einhält.
  • OVG Berlin, 06.09.1994 - 2 S 14.94

    Abstandsfläche; Öffentliche Verkehrsfläche; Abwehrrecht; Nachbar; Wegerecht; …

    Auszug aus OVG Berlin, 27.10.2004 - 2 S 43.04
    Wie der beschließende Senat seit der Grundsatzentscheidung vom 6. September 1994 (OVG 2 S 14.94, OVGE 21, S. 98 = BRS 56 Nr. 173) in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 11. Februar 2003, BauR 2003, 770) entschieden hat, kann ein Grundstücksnachbar gegen die Verletzung abstandflächenrechtlicher Vorschriften Abwehrrechte grundsätzlich insoweit nicht geltend machen, als die Bebauung auf seinem Grundstück gegenüber dem Nachbargrundstück in vergleichbarem Umfang die nach dem geltenden Recht erforderlichen Abstandflächen nicht einhält.
  • OVG Berlin, 21.08.1992 - 2 B 12.89

    Bauordnungsrecht, Abstandflächen, Privilegierte Vorbauten, Anbau, Verlängerung …

    Auszug aus OVG Berlin, 27.10.2004 - 2 S 43.04
    Dem Grid fehlt jedoch die für die Privilegierung erforderliche weitere Voraussetzung einer quantitativen Unterordnung unter die Außenfassaden (vgl. zu diesen Kriterien die Urteile des Senats vom 22. Mai 1992, BRS 54 Nr. 97, und vom 21. August 1992, BRS 54 Nr. 93, und Beschluss vom 25. März 1993, BRS 55 Nr. 121, zur Relationsbetrachtung OVG Saar., Beschluss vom 14. Februar 2000, BRS 63 Nr. 146; Hbg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2017 - 2 A 130/16

    Rücksichtnahmegebot bzgl. Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines …

    Rn. 65 Vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2005 - 4 A 4.04 -, juris Rn. 58; OVG Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 2 S 43.04 -, juris Rn. 25; Bay. VGH, Urteil vom 18. Juli 2014 - 1 N 13.2501 -, juris Rn. 29.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 2 B 4.16

    Sach- und Rechtslage bei Nachbarklagen; Auswirkungen eines wechselseitigen …

    Der Abwehranspruch des Nachbarn ergibt sich daher erst aus der Störung des nachbarlichen Gleichgewichts und nicht schon daraus, dass das angegriffene Vorhaben von öffentlich-rechtlichen Normen abweicht (…vgl. m.w.N. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11. August 2010 - OVG 10 N 17.07 -, Rn. 13 ff., …und vom 8. September 2015 - OVG 2 S 28.15 -, juris Rn. 4 ff.; ebenso zuvor in ständiger Rspr. OVG Berlin, vgl. Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 2 S 43.04 -, juris Rn. 22;… vgl. ebenso u.a. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 26. Juni 2014 - 7 A 2057/12 -, juris Rn. 39; BayVGH…, Urteil vom 4. Februar 2011 - 1 BV 08.131 -, juris Rn. 37;… VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29. September 2010 - 3 S 1752/10 -, juris Rn. 5;… Broy-Bülow, a.a.O., § 6 Rn. 70).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 2 A 28.17

    Antragsbefugnis gegen Bebauungsplan; Beeinträchtigung abstandsflächenrechtlich …

    Mangels rechtlich verbindlicher Beurteilungskriterien zur Beurteilung der Verschattung von Gebäudefassaden hat sich der Antragsgegner zusätzlich an der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 27. Oktober 2004 (- OVG 2 S 43.04 -, juris) orientiert, in der als maßgeblich erachtet worden ist, dass am Tag der Tag- und Nachtgleiche eine Besonnungsdauer von zwei Stunden eingehalten wird, und zwar nicht nur für Wohnungen, sondern auch für andere Aufenthaltsräume außerhalb der Nutzungen nach § 48 Abs. 3 BauO Bln a.F.

    Dennoch ist festzustellen, dass die Herleitung und Tragfähigkeit des vom Antragsgegner unter anderem zugrunde gelegten Kriteriums einer direkten Besonnung von mindestens zwei Stunden während der Tag- und Nachtgleiche aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 27. Oktober 2004 (- OVG 2 S 43.04 -, juris Rn. 25) unklar sind.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 10 S 12.16

    Widerspruch gegen Baugenehmigung für Wohnanlage; Nachbar; Antrag auf …

    Auch eine licht- und luftdurchlässige Gitterstruktur, die Bauteile eines Gebäudes überspannt und optisch den Eindruck einer Vorverlagerung der Außenwand vermittelt, kann abstandsflächenrechtlich als "Außenwand" zu berücksichtigen sein (vgl. dazu OVG Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - OVG 2 S 43.04 -, BRS 67 Nr. 131, juris).
  • VG Berlin, 30.04.2010 - 19 L 24.10

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbar; Schankwirtschaft mit musikalischen und …

    Rn. 97 Bei der vom Gericht gemäß § 80 a Abs. 3 i.V.m. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vorzunehmenden Abwägung der gegenläufigen Interessen der Beteiligten, kommt es entscheidend darauf an, ob das Rechtsmittel der Antragstellerin gegen die der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur möglichen summarischen Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit am Ende Erfolg haben wird (OVG Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 2 S 43.04 -, BauR 2005, S. 368).
  • VG Berlin, 16.03.2018 - 19 L 644.17

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Erteilung einer Befreiung im Wege des …

    Denn eine solche bauliche Verbindung oberhalb des Fußbodens, die optisch den Eindruck einer Vorverlagerung der Außenwand vermittelt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - OVG 2 S 43.04 -, juris Rn. 18 m.w.N.), etwa durch ein pfeilergestütztes Terrassendach oder pfeilergestützte ausladende Dachvorsprünge (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. Juli 2016, a.a.O., Rn. 12 m.w.N.), besteht hier gerade nicht.
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