Rechtsprechung
| LG Osnabrück, 02.04.2008 - 2 S 446/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- medizinrechtsiegen.de
Zahnarzttermin versäumt - muss Patient Schadensersatz zahlen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Osnabrück, 08.08.2007 - 47 C 115/07
- LG Osnabrück, 02.04.2008 - 2 S 446/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- AG Rastatt, 12.01.1995 - 1 C 391/94
Anwendbarkeit des § 615 BGB auf so genannte "Dienste höherer Art"; Vergütung bei …
Auszug aus LG Osnabrück, 02.04.2008 - 2 S 446/07
Auf Seiten eines Arztes, selbst eines solchen, der eine so genannte Bestellpraxis betreibt, dienen sie in erster Linie der Sicherung eines geordneten Behandlungsablaufs ( AG Rastatt, NJW-RR 1996, 817; LG München II, NJW 1984, 671; Landgericht Hannover, NJW 2000, 1799; AG Dieburg NJW-RR 1998, 1520) Deshalb kann gerade nicht davon ausgegangen werden, dass die vom Kläger zu erbringenden Leistungen mit der Einhaltung des Termins "stehen und fallen" sollte.Rn. 21 Weil sich der Beklagte nicht in Annahmeverzug befunden hat, braucht die in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung streitige Frage, ob § 615 BGB auf so genannte "Dienste höherer Art", also auch auf zahnärztliche Leistungen, überhaupt Anwendung finden kann (vgl. AG Rastatt, NJW-RR 1996, 817), nicht entschieden zu werden.
- LG München II, 08.11.1983 - 2 S 1327/83
Auszug aus LG Osnabrück, 02.04.2008 - 2 S 446/07
Auf Seiten eines Arztes, selbst eines solchen, der eine so genannte Bestellpraxis betreibt, dienen sie in erster Linie der Sicherung eines geordneten Behandlungsablaufs ( AG Rastatt, NJW-RR 1996, 817; LG München II, NJW 1984, 671; Landgericht Hannover, NJW 2000, 1799; AG Dieburg NJW-RR 1998, 1520) Deshalb kann gerade nicht davon ausgegangen werden, dass die vom Kläger zu erbringenden Leistungen mit der Einhaltung des Termins "stehen und fallen" sollte. - AG Dieburg, 04.02.1998 - 21 C 831/97
Zahnarzthonorar für nicht erbrachte Leistungen; Annahmeverzug des Patienten; …
Auszug aus LG Osnabrück, 02.04.2008 - 2 S 446/07
Auf Seiten eines Arztes, selbst eines solchen, der eine so genannte Bestellpraxis betreibt, dienen sie in erster Linie der Sicherung eines geordneten Behandlungsablaufs ( AG Rastatt, NJW-RR 1996, 817; LG München II, NJW 1984, 671; Landgericht Hannover, NJW 2000, 1799; AG Dieburg NJW-RR 1998, 1520) Deshalb kann gerade nicht davon ausgegangen werden, dass die vom Kläger zu erbringenden Leistungen mit der Einhaltung des Termins "stehen und fallen" sollte. - AG Nettetal, 12.09.2006 - 17 C 71/03
Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung eines entgangenen Zahnarzthonorars …
Auszug aus LG Osnabrück, 02.04.2008 - 2 S 446/07
Denn es ist zulässig, mit dem Patienten vor dem Beginn einer Behandlung und unter Verwendung von AGBs zu vereinbaren, dass er im Falle einer zu kurzfristigen Absage (weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Termin) oder gar eines unentschuldigten Nichterscheinens das Honorar dennoch zu tragen hat (vgl. hierzu AG Nettetal, Urteil vom 12.09.2006, 17 C 71/03 ).
- AG Bielefeld, 10.02.2017 - 411 C 3/17
Nichteinhaltung eines vereinbarten Behandlungstermins: Zahnarzt kann …
Denn es ist zulässig, mit dem Patienten vor dem Beginn einer Behandlung und unter Verwendung von AGBs zu vereinbaren, dass er im Falle einer zu kurzfristigen Absage (weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Termin) oder gar eines unentschuldigten Nichterscheinens das Honorar dennoch zu tragen hat (vgl. LG Osnabrück, Urteil vom 02.04.08, 2 S 446/07; AG Fulda, Urteil vom 16.05.2002, 34 C 120/03; AG Nettetal, Urteil vom 12.09.2006, 17 C 71/03; AG Viersen, Urteil vom 30.12.2005, 17 C 199/05).Rn. 13 Betreibt der Arzt eine reine Bestellpraxis, so dient die Vereinbarung eines Behandlungstermins aber nicht lediglich der Sicherung eines zeitlichen geordneten Behandlungsablaufs und stellt die mithin exklusive Terminvereinbarung eine kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit im Sinne des § 296 BGB dar (LG Konstanz NJW 94, 3015; AG Meldorf NJW-RR 2003, 1029; AG Nettetal NJW-RR 2007, 1216, 1217; AG Bad Homburg, MDR 1994, 888; AG Bremen, NJW-RR 1996, 818; AG Rastatt, NJW-RR 1996, 817;… Palandt-Weidenkaff, § 615 Rz. 2; a.A. ohne aber nachvollziehbare Begründung: LG Osnabrück, Urteil vom 02.04.08, 2 S 446/07).
- AG Eckernförde, 31.08.2010 - 6 C 468/10
Ansprüche auf das Behandlungshonorar des Arztes nach § 615 BGB bei …
Dies gelte auch bei einer sog. Bestellpraxis (vgl. LG Osnabrück, Urt. v. 02.04.2008, 2 S 446/07, zit. nach [...]).
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