Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 2 S 56.10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 7 Abs 2 BauO BB, § 11 Abs 3 BauO BB
Gebot der Rücksichtnahme bei Errichtung eines 5-geschossigen Mehrfamilienhauses im unbeplanten Innenbereich
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 7 Abs 2 BauO BB, § 11 Abs 3 BauO BB
Baunachbarschutz; vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung; Errichtung eines 5-geschossigen Mehrfamilienhauses; unbeplanter Innenbereich; Einhaltung der Abstandsflächen; Gebot der Rücksichtnahme; (keine) erdrückende Wirkung; Einsichtsmöglichkeiten; Denkmaleigenschaft; ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
5-geschossige Bebauung und Nachbarschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 24.06.2010 - 4 L 219/10
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 2 S 56.10
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 2 S 56.10
Ebenso wenig folgt aus dem Gebot der Rücksichtnahme ein Anspruch der Nachbarn darauf, von Wertminderungen in Bezug auf das Grundstück durch eine hinzukommende Bebauung verschont zu werden (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, NVwZ 1999, 879, 880). - BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08
Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 2 S 56.10
Jedenfalls wenn ein Vorhaben in der Umgebung des geschützten Kulturdenkmals dessen Denkmalwürdigkeit möglicherweise erheblich beeinträchtigt, muss der Eigentümer des Kulturdenkmals gemäß § 42 Abs. 2 VwGO befugt sein, die denkmalrechtliche Genehmigung des Vorhabens anzufechten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347;… Beschluss des Senats vom 6. Dezember 2010, a.a.O.) Das Verwaltungsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Ansicht vertreten, es sei nicht ansatzweise zu erkennen, dass die hier in Rede stehende Nachbarbebauung eine erhebliche Beeinträchtigung zur Folge habe, da das Grundstück des Antragstellers zu 1. mit dem rückwärtigen Teil an das Vorhabengrundstück anschließe. - VG Berlin, 30.04.2010 - 19 L 24.10
Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbar; Schankwirtschaft mit musikalischen und …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 2 S 56.10
Auch aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Beschluss vom 30. April 2010 - 19 L 24.10 -, juris) kann der Antragsteller zu 1. nichts für sich herleiten, da sich der vorliegende Sachverhalt grundlegend von demjenigen unterscheidet, welcher der angeführten Entscheidung zu Grunde lag, bei dem in geschlossener Bauweise unmittelbar an das Denkmal angrenzend ein höheres Gebäude mit auffälliger Fassadengestaltung errichtet werden sollte. - OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2006 - 10 S 5.05
Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 2 S 56.10
Auch legen die Antragsteller nicht dar, dass die durch das Bauvorhaben der Beigeladenen geschaffenen Einsichtsmöglichkeiten in ihrer Intensität vergleichbar seien mit den Fällen, in welchen die Rechtsprechung unter diesem Aspekt einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bejaht hat (vgl. z.B. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. März 2006 - OVG 10 S 5.05 -, juris Rn. 10 zur Einsehbarkeit in ein Wohnhaus von einem 33 Meter hohen Aussichtsturm). - VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.873
Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen in einer Beschwerdebegründung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 2 S 56.10
Hat das Verwaltungsgericht gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßen, so ist übersehenes oder aufgrund des Gehörsverstoßes unterbliebenes Vorbringen im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2008 - OVG 12 S 110.08 - Bayer. VGH, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 11 CS 09.873 -, juris).
- VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 CS 11.997
Vorbescheid; Bindungswirkung; einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen; …
Art. 6 Abs. 2 Satz 2 DSchG vermittelt grundsätzlich drittschützende Wirkung, weil auch der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals durch die Errichtung eines benachbarten Vorhabens in der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG verletzt sein kann (vgl. BVerwG vom 21.04.2009 NVwZ 2009, 1231 [1232]; BayVGH vom 27.3.1992 Az. 26 CS 91.3589; OVG Berlin-Brandenburg vom 08.12.2010 Az. OVG 2 S 56.10 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2011 - 2 M 162/11
Anfechtung einer Baugenehmigung; Nachbarschutz
Ein Nachbar kann indes nicht verlangen, dass ein an sein Grundstück rückwärtig angrenzendes Grundstück nicht oder nur so bebaut wird, dass die Möglichkeit eines Einblicks auf sein Grundstück nicht gegeben ist (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 08.12.2010 - OVG 2 S 56.10 -, Juris). - VG Cottbus, 12.09.2019 - 3 K 1477/14
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Die Vorschrift dient nicht nur dem Schutz der Bewohner und Benutzer der baulichen Anlage selbst, sondern auch dem Schutz des Nachbarn gegenüber Einflüssen aus der baulichen Anlage (…vgl. zur Vorgängervorschrift der alten Fassung der Brandenburgischen Bauordnung OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 - OVG 10 S 29.10 - juris Rn. 27, und vom 8. Dezember 2010 - OVG 2 S 56.10 - juris Rn. 6;… Reimus/Semtner/Langer, Die neue Brandenburgische Bauordnung, 4. Aufl. 2017, § 13 Rn. 7).
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 2 M 82/18
Nachbarliche Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines …
Diese Vorschrift dient nicht nur dem Schutz der Bewohner und Benutzer der baulichen Anlage selbst, sondern auch dem Schutz des Nachbarn gegenüber Einflüssen aus der baulichen Anlage (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 08.12.2010 - OVG 2 S 56.10 -, juris, RdNr. 6, m.w.N.). - VG Berlin, 26.01.2023 - 19 K 603.19 Sie konkretisiert die Anforderungen der bauordnungsrechtlichen Generalklausel gemäß § 3 Abs. 1 BauO (…vgl. Meyer, in: ders. u.a., a.a.O., § 13 Rn. 1) und dient nicht nur dem Schutz der Bewohner und Benutzer der baulichen Anlage selbst, sondern auch dem Schutz der Nachbarn vor Einflüssen aus der baulichen Anlage (vgl. VG Berlin, Urteil vom 8. Juni 2021 - VG 13 K 165/20 -, amtl. Abd., S. 8 sowie zur Parallelvorschrift des § 13 BbgBO OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - OVG 2 S 56.10 -, juris, Rn. 6;… VG Cottbus, a.a.O., Rn. 26).
Für die Anwendung des bundesrechtlichen Rücksichtnahmegebotes bleibt schon regelmäßig kein Raum, soweit die durch dieses Gebot geschützten Belange - wie hier - auch durch spezielle bauordnungsrechtliche Vorschriften geschützt werden und das konkrete Vorhaben deren Anforderungen genügt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - OVG 2 S 56.10 -, juris, Rn. 3).
- VG Cottbus, 16.07.2018 - 3 K 1187/15
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Rn. 24 Für die Anwendung des bundesrechtlichen Rücksichtnahmegebotes bleibt auch aus tatsächlichen Gründen regelmäßig kein Raum, soweit die durch dieses Gebot geschützten Belange auch durch spezielle bauordnungsrechtliche Vorschriften geschützt werden und das konkrete Vorhaben deren Anforderungen genügt (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - OVG 2 S 56.10 -, juris Rn. 3).Diese Vorschrift dient nicht nur dem Schutz der Bewohner und Benutzer der baulichen Anlage selbst, sondern auch dem Schutz des Nachbarn gegenüber Einflüssen aus der baulichen Anlage (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - OVG 2 S 56.10 -, juris Rn. 6;… Reimus/Semtner/Langer, Die neue Brandenburgische Bauordnung, 4. Aufl. 2017, § 13 Rn. 7).
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 2 S 15.18
Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken; Verlängerung; 2. Studienfachwechsel; …
Hat das Verwaltungsgericht nämlich gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßen, so ist übersehenes oder aufgrund des Gehörsverstoßes unterbliebenes Vorbringen im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 18. April 2012 - OVG 2 S 98.11 - und vom 8. Dezember 2010 - OVG 2 S 56.10 -, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - 2 S 75.13
Aufgabe einer Niederlassungserlaubnis durch freiwillige, dauerhafte Ausreise; …
Hat das Verwaltungsgericht nämlich gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßen, so ist übersehenes oder aufgrund des Gehörverstoßes unterbliebenes Vorbringen im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 8. Dezember 2010 - OVG 2 S 56.10-, juris Rn. 2).
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