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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.06.2012 - 2 S 733/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19152
VGH Baden-Württemberg, 25.06.2012 - 2 S 733/12 (https://dejure.org/2012,19152)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.06.2012 - 2 S 733/12 (https://dejure.org/2012,19152)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juni 2012 - 2 S 733/12 (https://dejure.org/2012,19152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Bindungswirkung eines Gewerbesteuermessbescheides

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines an eine vollbeendete GbR gerichteten Bescheids bei fehlender Möglichkeit der Bestimmung des richtigen Inhaltsadressaten in einem Steuermessverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 62, 247
  • NVwZ-RR 2012, 942
  • DÖV 2012, 979
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.09.1999 - 11 B 23.99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Ungeklärte Rechtsfragen der Vorinstanz …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2012 - 2 S 733/12
    Danach folgt aus § 184 Abs. 1 i.V.m. § 182 Abs. 1 AO, dass der Gewerbesteuermessbescheid mit bindender Wirkung für den Gewerbesteuerbescheid regelt, wer - ausgehend von den festgesetzten sachlichen Besteuerungsgrundlagen - der Gemeinde die Gewerbesteuer schuldet (allgemeine Meinung, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 02.09.1999 - 11 B 23.99 - Juris;… Brandes in: Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Stand März 2012, § 184 RdNr. 8).

    Eine Möglichkeit der Verwaltungsgerichte zur nochmaligen Überprüfung dieser Grundlagenentscheidung besteht von vornherein nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.09.1999, aaO).

  • BFH, 13.12.2007 - IV R 91/05

    An vollbeendete GbR gerichteter Gewerbesteuermessbescheid unwirksam

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2012 - 2 S 733/12
    Der Bundesfinanzhof (vgl. etwa Urteil vom 13.12.2007 - IV R 91/05 - BFH/NV 2008, 1289) geht in ständiger Rechtsprechung - auch für das Steuermessverfahren - davon aus, dass in Fällen eines Erlöschens einer Personengesellschaft durch Eintritt einer Gesamtrechtsnachfolge (wie etwa bei Verschmelzung oder beim Ausscheiden eines Gesellschafters und der Anwachsung der Gesamthandsanteile bei nur einem verbleibenden - ehemaligen - Gesellschafter) ein Bescheid unwirksam ist, wenn er an die vollbeendete GbR gerichtet ist und sich der richtige Inhaltsadressat auch durch Auslegung nicht entnehmen lässt.
  • BFH, 15.03.2012 - IV B 123/11

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2012 - 2 S 733/12
    Die Beschwerde der Antragstellerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das genannte Urteil des Finanzgerichts wies der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 15.03.2012 (IV B 123/11) als unbegründet zurück.
  • FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08

    Abgrenzung zwischen einem die Gesamtrechtsnachfolge auslösenden Verkauf von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2012 - 2 S 733/12
    Dass im Fall der Antragstellerin gerade keine Gesamtrechtsnachfolge erfolgt ist und diese deshalb "gewerbesteuerrechtlich" für das hier zu beurteilende Jahr 2000 noch als existent anzusehen ist, steht jedoch nach der rechtskräftigen Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 24.03.2011 (3 K 1562/08) bindend fest.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2009 - 4 L 207/09

    Bestehen einer BGB -Gesellschaft hinsichtlich aller gemeinsamen Rechtsbeziehung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2012 - 2 S 733/12
    Rn. 15 d) Ohne Erfolg beruft sich die Antragstellerin schließlich auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 19.11.2009 (4 L 207/09 - NVwZ-RR 2010, 284).
  • VG Freiburg, 13.01.2015 - 5 K 2543/13

    Haftung einer Gesellschafterin für Gewerbesteuerschulden

    Rn. 10 Ein Antrag der GbR auf Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuerbescheids und des Bescheids über Aussetzungszinsen hatte bei der Kammer und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg keinen Erfolg (5 K 200/12; 2 S 733/12).

    An den Gewerbesteuermessbescheid und die dazu ergangene Rechtsprechung der Finanzgerichte sind die Verwaltungsgerichte gebunden (vgl. Kammerurt. v. 20.09.2013 - 5 K 766/12 - und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.08.2014 - 2 S 2258/13 - juris - sowie schon VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.06.2012 - 2 S 733/12 - NVwZ-RR 2012, 942; auf die dortigen Ausführungen kann die Kammer Bezug nehmen).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2014 - 2 S 2258/13

    Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids

    Die Ausführungen gegen eine Bindungswirkung im Zulassungsantrag wiederholen zunächst in großem Umfang diejenigen, die bereits Gegenstand des Beschwerdeverfahrens im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gewesen sind (Beschluss des Senats vom 25.06.2012 - 2 S 733/12 - NVwZ-RR 2012, 942).

    Dass aufgrund dieses Vertrages gerade keine Gesamtrechtsnachfolge erfolgt ist und die Klägerin deshalb "gewerbesteuerrechtlich" für das hier zu beurteilende Jahr 2000 noch als existent anzusehen ist, steht jedoch nach der rechtskräftigen Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 24.03.2011 (3 K 1562/08, juris) bindend fest (vgl. Senatsbeschluss vom 25.06.2012 aaO).

  • VG Freiburg, 20.09.2013 - 5 K 766/12

    Feststellung der Nichtigkeit eines bestandskräftigen Gewerbesteuermessbescheids

    Zinsen hatte bei der Kammer und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg keinen Erfolg (5 K 200/12; 2 S 733/12).

    Rn. 21 Die dafür maßgeblichen Erwägungen ergeben sich aus den Beschlüssen der Kammer und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vom 29.03.2012 (5 K 200/12) und vom 25.06.2012 (2 S 733/12 - ESVGH 62, 247 = NVwZ-RR 2012, 942).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2013 - 2 S 692/13

    Einwendungen gegenüber dem Gewerbesteuerfestsetzung einer KG

    Eine Möglichkeit oder gar Pflicht der Verwaltungsgerichte zur nochmaligen Überprüfung der Grundlagenentscheidung besteht danach nicht (BVerwG, Beschl. v. 2.9.1999 - 11 B 23.99 - Juris; Beschl. des Senats v. 25.6.2012 - 2 S 733/12 - Juris).
  • VG Freiburg, 13.01.2015 - 5 K 2544/13

    Haftung einer Gesellschafterin für Gewerbesteuerschulden

    Rn. 10 Ein Antrag der GbR auf Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuerbescheids und des Bescheids über Aussetzungszinsen hatte bei der Kammer und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg keinen Erfolg (5 K 200/12; 2 S 733/12).
  • VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 6 S 13.24

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Gewerbesteuerbescheid; Bindung an den …

    Der Grundlagenbescheid des Finanzamts ist bestandskräftig und für die Antragsgegnerin nach § 182 Abs. 1, § 184 Abs. 1 AO bindend (…vgl. auch SächsOVG, B.v. 25.1.2010 - 5 B 264/08 - juris Rn. 7; VGH BW, B.v. 25.6.2012 - 2 S 733/12 - NVwZ-RR 2012, 942).
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