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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.06.1993 - 2 S 957/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3497
VGH Baden-Württemberg, 15.06.1993 - 2 S 957/92 (https://dejure.org/1993,3497)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.06.1993 - 2 S 957/92 (https://dejure.org/1993,3497)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Juni 1993 - 2 S 957/92 (https://dejure.org/1993,3497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zweitwohnungssteuer - Kapitalanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 263 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1986 - 2 S 1485/85

    Unzulässigkeit einer Zweitwohnungssteuer für eine ausschließlich als …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1993 - 2 S 957/92
    Wie das Verwaltungsgericht unter Bezug auf die Rechtsprechung des Senats (dazu Urteil vom 21.02.1991 - 2 S 98/89 -, BWGZ 1991, 256; vgl. ferner Urteil vom 25.09.1986 - 2 S 1485/85, BWGZ 1987, 57; Urteil vom 19.05.1988 - 2 S 1988/87 -) entschieden hat, darf eine Wohnung jedoch der Zweitwohnungssteuer unterworfen werden, solange sie nicht ausschließlich als Kapitalanlage dient.

    Eine (reine) Kapitalanlage ist auch dann nicht mehr gegeben, wenn ein Reise- oder Vermietungsbüro mit der ganzjährigen Vermietung der Zweitwohnung beauftragt ist, sich der Wohnungsinhaber jedoch eine Eigennutzung unter bestimmten Voraussetzungen vertraglich ausbedungen hat (dazu Beschluß vom 06.03.1986 - 2 S 93/86; Urteil vom 25.09.1986 - 2 S 1485/85 - vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.05.1991, NVwZ 1991, 909 mit Nachweisen).

    Hält sich der Eigentümer der Zweitwohnung nicht zu einem steuerrelevanten Zweck, etwa zur Erholung, sondern zu einem anderen Zweck auf, etwa um notwendige Reparaturen durchzuführen oder an einer Eigentümerversammlung teilzunehmen, läßt ein solcher Aufenthalt nach der Rechtsprechung des Senats die Steuerpflicht nicht entstehen, wenn die Zweitwohnung im übrigen ganzjährig vermietet wird (dazu Urteil vom 25.09.1986 - 2 S 1485/85).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1988 - 2 S 2874/87

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungssteuersatzung vor dem Hintergrund des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1993 - 2 S 957/92
    Läßt sich nicht aufklären, ob eine Zweitwohnung ausschließlich als Kapitalanlage genutzt wird und damit steuerfrei ist, trägt die Folgen der Beweislosigkeit nach der Rechtsprechung des Senats der Zweitwohnungsinhaber (dazu Urteil vom 05.04.1988 - 2 S 2874/87).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1993 - 2 S 957/92
    Dies fordert bereits das Wesen der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer, was ausschließt, für die Steuerpflicht von vornherein auf eine wertende Berücksichtigung der Absichten und verfolgten ferneren Zwecke, die dem Aufwand zugrundeliegen, abzustellen (so BVerfG, Beschluß vom 06.12.1983, BVerfGE 65, 325, 375).
  • BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77

    Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1993 - 2 S 957/92
    Eine Steuer für eine Zweitwohnung, die aber als reine Kapitalanlage genutzt wird, wäre keine Aufwandsteuer im Sinne der genannten Ermächtigungsnorm, weil sie keinen Aufwand für die persönliche Lebensführung besteuern würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.07.1979, BVerwGE 58, 230, 235 f.; ständige Rechtsprechung des Senats siehe dazu Scholz, BWGZ 1990, 285, 295).
  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Pauschalsteuer Gewinnspielgeräte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1993 - 2 S 957/92
    (Verfassungs-)Rechtliche Bedenken sind im übrigen erst dann angezeigt und mit Blick auf Art. 2 Abs. 1, 14 Abs. 1 Satz 1 GG durchgreifend, wenn die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer "erdrosselnde" Wirkung zeigen würde (dazu BVerfGE 31, 8, 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1988 - 2 S 1988/87

    Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1993 - 2 S 957/92
    Wie das Verwaltungsgericht unter Bezug auf die Rechtsprechung des Senats (dazu Urteil vom 21.02.1991 - 2 S 98/89 -, BWGZ 1991, 256; vgl. ferner Urteil vom 25.09.1986 - 2 S 1485/85, BWGZ 1987, 57; Urteil vom 19.05.1988 - 2 S 1988/87 -) entschieden hat, darf eine Wohnung jedoch der Zweitwohnungssteuer unterworfen werden, solange sie nicht ausschließlich als Kapitalanlage dient.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1991 - 2 S 98/89

    Besteuerung einer Zweitwohnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1993 - 2 S 957/92
    Wie das Verwaltungsgericht unter Bezug auf die Rechtsprechung des Senats (dazu Urteil vom 21.02.1991 - 2 S 98/89 -, BWGZ 1991, 256; vgl. ferner Urteil vom 25.09.1986 - 2 S 1485/85, BWGZ 1987, 57; Urteil vom 19.05.1988 - 2 S 1988/87 -) entschieden hat, darf eine Wohnung jedoch der Zweitwohnungssteuer unterworfen werden, solange sie nicht ausschließlich als Kapitalanlage dient.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1987 - 2 S 2335/86
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1993 - 2 S 957/92
    Sie beruht auf den §§ 2, 6 Abs. 3 KAG und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (dazu bereits Urteil des Senats vom 9.12.1987 - 2 S 2335/86 -).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …

    Dabei kann die steuererhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung (auch) für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vorträgt, die - wie etwa die Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebiets (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 29. Juni 1995, a. a. O., Abdruck S. 7 f.), der Abschluß eines Dauermietvertrags (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juni 1993 - 2 S 957/92 - UA S. 8), die Übertragung der Vermietung an eine überregionale Agentur unter Ausschluß der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen usw. (vgl. dazu Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 4. Mai 1994 - IV B 3 - S 2253 - 34/94 - [NJW 1994, 2339]) - diese tatsächliche Vermutung erschüttern.
  • VG Freiburg, 05.12.2002 - 9 K 386/02

    Keine Zweitwohnungssteuer bei Unbewohnbarkeit

    Aus dem Charakter der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer, durch die der besondere, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Aufwand für die persönliche Lebensführung besteuert wird (…vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.4.1998, VBlBW 1998, S. 474; Urt. v. 15.6.1993 - 2 S 957/92 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 3 Rz. 216), folgt aber, dass es sich bei der Zweitwohnung um Räume handeln muss, die der Eigentümer auch für die eigene oder seiner Angehörigen Nutzung vorhält, die also tatsächlich zum - zumindest vorübergehenden - Wohnen geeignet sind; denn nur in diesem Fall wird die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert.
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 7.94

    Zweitwohnungssteuer - Örtliche Aufwandsteuer - Abgrenzung zur reinen …

    Dabei kann die steuererhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung (auch) für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vorträgt, die - wie etwa die Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebiets (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 29. Juni 1995, aaO., Abdruck S. 7 f.), der Abschluß eines Dauermietvertrags (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juni 1993 - 2 S 957/92 - UA S. 8), die Übertragung der Vermietung an eine überregionale Agentur unter Ausschluß der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen usw. (vgl. dazu Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 4. Mai 1994 - IV B 3 - S 2253 - 34/94 - [NJW 1994, 2339]) - diese tatsächliche Vermutung erschüttern.
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 15.94

    Erfassung des besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs …

    Dabei kann die steuererhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung (auch) für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vorträgt, die - wie etwa die Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebiets (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 29. Juni 1995, a.a.O., Abdruck S. 7 f.), der Abschluß eines Dauermietvertrags (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juni 1993 - 2 S 957/92 - UA S. 8), die Übertragung der Vermietung an eine überregionale Agentur unter Ausschluß der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen usw. (vgl. dazu Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 4. Mai 1994 - IV B 3 - S 2253 - 34/94 - ) - diese tatsächliche Vermutung erschüttern.
  • VG Freiburg, 14.11.2002 - 4 K 402/00

    Hundesteuer für Wachhund

    Auch Zweitwohnungen, die als reine Geld- oder Vermögensanlage - also ausschließlich zur Erzielung von Einkünften - genutzt werden, können nicht zum Gegenstand einer Aufwandsteuer gemacht werden (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 10.10.1995, BVerwGE 99, 303; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.06.1993 - 2 S 957/92 -, JURIS).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 9.94

    Begriff der örtlichen Aufwandsteuer - Abgrenzung zwischen …

    Dabei kann die steuererhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung (auch) für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vorträgt, die - wie etwa die Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebiets (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 29. Juni 1995, a.a.O., Abdruck S. 7 f.), der Abschluß eines Dauermietvertrags (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juni 1993 - 2 S 957/92 - UA S. 8), die Übertragung der Vermietung an eine überregionale Agentur unter Ausschluß der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen usw. (vgl. dazu Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 4. Mai 1994 - IV B 3 - S 2253 - 34/94 - ) - diese tatsächliche Vermutung erschüttern.
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 6.94

    Begriff der örtlichen Aufwandsteuer - Abgrenzung zwischen …

    Dabei kann die steuererhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung (auch) für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vorträgt, die - wie etwa die Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebiets (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 29. Juni 1995, a.a.O., Abdruck S. 7 f.), der Abschluß eines Dauermietvertrags (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juni 1993 - 2 S 957/92 - UA S. 8), die Übertragung der Vermietung an eine überregionale Agentur unter Ausschluß der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen usw. (vgl. dazu Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 4. Mai 1994 - IV B 3 - S 2253 - 34/94 - ) - diese tatsächliche Vermutung erschüttern.
  • VG Schwerin, 04.12.2007 - 3 A 540/07

    Festgesetzte Miete als Steuermaßstab; Voraussetzungen für …

    Dabei kann die steuererhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung (auch) für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vorträgt, die - wie etwa die Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebiets (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 29. Juni 1995, a.a.O., Abdruck S. 7 f.), der Abschluß eines Dauermietvertrags (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juni 1993 - 2 S 957/92 - UA S. 8), die Übertragung der Vermietung an eine überregionale Agentur unter Ausschluß der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen usw. (vgl. dazu Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 4. Mai 1994 - IV B 3 - S 2253 - 34/94 - ) - diese tatsächliche Vermutung erschüttern.
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