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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2010 - 2 S 99.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16857
OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2010 - 2 S 99.09 (https://dejure.org/2010,16857)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.2010 - 2 S 99.09 (https://dejure.org/2010,16857)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 2 S 99.09 (https://dejure.org/2010,16857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 43 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 VwGO
    Beseitigung einer im vereinfachten Verfahren genehmigten Werbetafel

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 43 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 VwGO, § 9 BauO BE, § 60 Abs 2 BauO BE, § 64 Abs 1 BauO BE, § 79 S 1 BauO BE
    (Beseitigung einer im vereinfachten Verfahren genehmigten Werbetafel)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Formell rechtswidrig errichtete Werbeanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 794
  • NZBau 2010, 745
  • BauR 2010, 1807
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2009 - 2 S 87.08

    Beseitigungsverfügung für eine das Landschaftsbild verunstaltende Werbeanlage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2010 - 2 S 99.09
    Insoweit gilt nichts anderes als bei baugenehmigungsfreien Vorhaben, deren Beseitigung grundsätzlich bereits dann angeordnet werden kann, wenn sie materiell baurechtswidrig sind (vgl. Beschluss des Senats vom 10. Februar 2009 - OVG 2 S 87.08 -, juris).
  • VGH Bayern, 30.05.2018 - 2 B 18.681

    Keine Baugenehmigung für Errichtung einer Werbetafel bei Gefährdung des …

    Denn der Bauherr müsste dann jederzeit gewärtigen, dass die Behörde unmittelbar nach dem Ende des Verwaltungsprozesses gemäß Art. 75, 76 BayBO einschreitet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 23.6.2010 - 2 S 99.09 - NVwZ-RR 2010, 794).
  • VG Berlin, 09.03.2017 - 13 L 102.17

    Flüchtlingsunterkunft in Lankwitz darf gebaut werden

    Rn. 11 Der zulässige Antrag nach §§ 80a Abs. 3 und § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO ist unbegründet, denn das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der angegriffenen Bescheide überwiegt das Interesse der Antragsteller, von der Vollziehung vorerst verschont zu bleiben, denn nach summarischer Prüfung bestehen mangels eines offensichtlich gegebenen nachbarlichen Abwehranspruchs keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung und es liegt keine unbillige Härte vor (vgl. zum Prüfungsmaßstab OVG Bln-Bdb, B. v. 11.03.2014 - 10 S 13.12 - Rn. 7 und B. v. 23.06.2000 - 2 S 99.09 - juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 23.01.2020 - 13 L 326.19

    Berlin-Lichterfelde: Bau einer Flüchtlingsunterkunft darf weiter gehen

    Auch eine unbillige Härte liegt nicht vor (vgl. zum Prüfungsmaßstab OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 11. März 2014 - 10 S 13.12 - juris Rn. 7 und Beschluss vom 23. Juni 2000 - 2 S 99.09 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2013 - 10 N 72.11

    Evidenzkontrolle im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren - hier: Werbeanlage

    Eine Evidenzkontrolle auf Mängel außerhalb des Prüfprogramms des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens ist der Baurechtsbehörde innerhalb ihrer Zuständigkeit nach § 58 Abs. 1 BauO Bln nicht verwehrt, denn die Beschränkung des Prüfungsumfangs bedeutet lediglich, dass die Vereinbarkeit mit sonstigen Vorschriften in einem solchen Verfahren nicht Gegenstand der sachlichen Bescheidung sein kann, schränkt aber die weitergehenden Befugnisse der Baurechtsbehörden nach § 58 Abs. 1 BauO Bln nicht ein (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 23. Juni 2010 - OVG 2 S 99.09 -, NVwZ-RR 2010, 794, juris 13).
  • VG Berlin, 31.01.2024 - 13 L 291.23

    Flüchtlingsunterkunft in Pankow (III): Baugenehmigung hat vorerst Bestand

    Die auf der Grundlage von § 64 BauO Bln erteilte Baugenehmigung nebst Abweichungsentscheidung vom 28. Februar 2023 verstößt bei summarischer Prüfung nicht gegen die Antragstellerin schützende (nachbarschützende) Vorschriften (vgl. zum Prüfungsmaßstab OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 11. März 2014 - 10 S 13.12 - juris Rn. 7 und Beschluss vom 23. Juni 2000 - 2 S 99.09 - juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 17.09.2020 - 13 L 78.18

    Nachbarstreit um Umnutzung einer Lungenklinik in eine Gemeinschaftsunterkunft für …

    Auch eine unbillige Härte liegt nicht vor (vgl. zum Prüfungsmaßstab OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 11. März 2014 - 10 S 13.12 - juris Rn. 7 und Beschluss vom 23. Juni 2000 - 2 S 99.09 - juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 14.02.2019 - 13 L 396.18

    Rechtsschutzes gegen die Errichtung einer modularen Unterkunft für Flüchtlinge

    Auch eine unbillige Härte liegt nicht vor (vgl. zum Prüfungsmaßstab OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 11. März 2014 - 10 S 13.12 - juris Rn. 7 und Beschluss vom 23. Juni 2000 - 2 S 99.09 - juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 20.07.2017 - 13 L 398.17

    Baurechtswidrigkeit einer geplanten Flüchtlingsunterkunft; Verstoß gegen das …

    Bei der im vorliegenden Verfahren allein möglichen und gebotenen summarischer Prüfung bestehen wegen eines nachbarlichen Abwehranspruchs ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung (vgl. zum Prüfungsmaßstab OVG Bln-Bdb, B. v. 11.03.2014 - 10 S 13.12 - Rn. 7 und B. v. 23.06.2000 - 2 S 99.09 - juris Rn. 4).
  • VG Cottbus, 04.06.2018 - 3 K 2376/16

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    In Einzelfällen kann bereits die formelle Baurechtswidrigkeit den Erlass einer Beseitigungsanordnung rechtfertigen (vgl. etwa zu Werbeanlagen: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juni 2010 - OVG 2 S 99.09 -, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 19.07.2016 - 13 L 149.16

    Bau einer Gemeinschaftsunterkunft in Alt-Glienicke geht weiter

    Der Antrag ist unbegründet, denn das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Baugenehmigung überwiegt das Interesse der Antragsteller, von der Vollziehung vorerst verschont zu bleiben, denn nach summarischer Prüfung bestehen mangels eines offensichtlich gegebenen nachbarlichen Abwehranspruchs keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung und es li egt keine unbillige Härte vor (vgl. zum Prüfungsmaßstab OVG Bln-Bdb, B. v. 11.03.2014 - 10 S 13.12 - Rn. 7 und B. v. 23.06.2000 - 2 S 99.09 - juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 08.10.2020 - 13 L 181.20
  • VG Berlin, 11.12.2014 - 13 L 355.14

    Einrichtung von zwei Unterkünften für Asylbewerber; Asylbewerberunterkunft als …

  • VG Cottbus, 20.10.2017 - 3 L 475/17

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Berlin, 02.11.2021 - 13 L 214.21
  • VG Berlin, 17.09.2020 - 13 L 232.18
  • VG Berlin, 15.02.2018 - 13 L 668.17

    Einstweiliger Rechtschutz eines Nachbarn gegen ein Bauvorhaben zur Errichtung …

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