Rechtsprechung
| LAG Köln, 02.06.1999 - 2 Sa 138/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zahlung einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Vertragsstrafe durch arbeitnehmerähnliche Person
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HGB § 74
Kundenschutzklausel; Wettbewerbsabrede; Arbeitnehmerähnliche Personen
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 09.12.1998 - 2 Ca 2172/98
- LAG Köln, 02.06.1999 - 2 Sa 138/99
Papierfundstellen
- NZA-RR 2000, 19
- NZA-RR 2000, 65
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 778/95
Wettbewerbsverbot für Autoreiniger?
Auszug aus LAG Köln, 02.06.1999 - 2 Sa 138/99
Wer sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, muss beurteilen können, ob die Abrede wirksam getroffen wurde und was ihm aufgrund des Strafversprechens in Zukunft untersagt ist (BAG, Urteil vom 21.01.1997 - 9 AZR 778/95 -, NJW 1998, 99 ff. sowie Urteil vom 05.09.1995 - 9 AZR 718/93 -, EzA § 74 HGB Nr. 57).Nach der wohl überwiegenden Ansicht, der sich das Berufungsgericht anschließt, gilt § 74 HGB entsprechend für die Rechtsverhältnisse wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter, weil sie kaufmännischen Angestellten vergleichbar sozial schutzbedürftig sind (BAG, Urteil vom 21.01.1997 - 9 AZR 778/95 - EzA § 74 HGB Nr. 59; OLG München, Urteil vom 22.01.1997 - 7 U 4756/96 - NJW-RR 1998, 393 ff.; LAG Frankfurt, Urteil vom 12.06.1995 - 10 Sa 1159/94 - n. v.; OLG Frankfurt, Urteil vom 03.12.1993 - 2 U 32/93 - Duden-Hopt, Handelsgesetzbuch, 28. Aufl. § 74 Anm. 1; v. Hoyningen-Huene, a. a. O., § 74 Rdanm.
- BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97
Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer
Auszug aus LAG Köln, 02.06.1999 - 2 Sa 138/99
Nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelten Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses vom Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters (z. B. Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 563/97 - ferner Urteil vom 22.02.1998 - 5 AZR 191/97 -, EzA § 611 BGB - Arbeitnehmerbegriff - Nr. 69, jeweils mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung) war der Beklagte danach im Zweifel nicht Arbeitnehmer. - BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 247/97
Arbeitnehmereigenschaft einer Kundenberaterin
Auszug aus LAG Köln, 02.06.1999 - 2 Sa 138/99
Zwar hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 06.05.1998 - 5 AZR 247/97 -, EzA § 611 BGB - Arbeitnehmerbegriff - Nr. 73 entschieden, dass Beschäftigte, die Kunden ihres Dienstherrn in der Bedienung von Geräten nach den terminlichen Wünschen und in den Räumlichkeiten dieser Kunden nach inhaltlichen Vorgaben des Dienstherrn zu unterweisen haben, regelmäßig Arbeitnehmer sind.
- BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkreporters
Auszug aus LAG Köln, 02.06.1999 - 2 Sa 138/99
Nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelten Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses vom Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters (z. B. Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 563/97 - ferner Urteil vom 22.02.1998 - 5 AZR 191/97 -, EzA § 611 BGB - Arbeitnehmerbegriff - Nr. 69, jeweils mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung) war der Beklagte danach im Zweifel nicht Arbeitnehmer. - BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 664/87
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
Auszug aus LAG Köln, 02.06.1999 - 2 Sa 138/99
Auch das Bundesarbeitsgericht ist in seiner Entscheidung vom 16.08.1988 - 3 AZR 664/87 - n. v. davon ausgegangen, dass das Verbot, Kunden aus einer geheimzuhaltenden Liste nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu umwerben, ein entschädigungspflichtiges Wettbewerbsverbot darstellt. - BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 718/93
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Auszug aus LAG Köln, 02.06.1999 - 2 Sa 138/99
Wer sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, muss beurteilen können, ob die Abrede wirksam getroffen wurde und was ihm aufgrund des Strafversprechens in Zukunft untersagt ist (BAG, Urteil vom 21.01.1997 - 9 AZR 778/95 -, NJW 1998, 99 ff. sowie Urteil vom 05.09.1995 - 9 AZR 718/93 -, EzA § 74 HGB Nr. 57). - BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 476/86
Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und …
Auszug aus LAG Köln, 02.06.1999 - 2 Sa 138/99
Ein Wettbewerbsverbot im Sinne des § 74 Abs. 1 S. 1 HGB liegt dann vor, wenn zwischen den Vertragsparteien eine Vereinbarung geschlossen wurde, die den Arbeitnehmer für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt, gleichgültig, ob ihm eine unselbständige oder selbständige Berufsausübung untersagt wird (BAG, Urteil vom 15.12.1987 - 3 AZR 476/86 -, n. v. mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung und auf das Schrifttum). - OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4756/96
Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines zwischen einer Ein-Mann-GmbH und einem …
Auszug aus LAG Köln, 02.06.1999 - 2 Sa 138/99
Nach der wohl überwiegenden Ansicht, der sich das Berufungsgericht anschließt, gilt § 74 HGB entsprechend für die Rechtsverhältnisse wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter, weil sie kaufmännischen Angestellten vergleichbar sozial schutzbedürftig sind (BAG, Urteil vom 21.01.1997 - 9 AZR 778/95 - EzA § 74 HGB Nr. 59; OLG München, Urteil vom 22.01.1997 - 7 U 4756/96 - NJW-RR 1998, 393 ff.; LAG Frankfurt, Urteil vom 12.06.1995 - 10 Sa 1159/94 - n. v.; OLG Frankfurt, Urteil vom 03.12.1993 - 2 U 32/93 - Duden-Hopt, Handelsgesetzbuch, 28. Aufl. § 74 Anm. 1; v. Hoyningen-Huene, a. a. O., § 74 Rdanm. - BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 324/91
Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist - Antrag auf …
Auszug aus LAG Köln, 02.06.1999 - 2 Sa 138/99
Auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses kann die Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen durch den Arbeitnehmer durch Vertragsstrafen gesichert werden (BAG, Urteil vom 27.05.1992 - 5 AZR 324/91 -, EzA § 339 BGB Nr. 8). - LAG Hessen, 12.06.1995 - 10 Sa 1159/94
Arbeitnehmerstatus von freien Mitarbeitern bzw. Subunternehmern eines auf …
Auszug aus LAG Köln, 02.06.1999 - 2 Sa 138/99
Nach der wohl überwiegenden Ansicht, der sich das Berufungsgericht anschließt, gilt § 74 HGB entsprechend für die Rechtsverhältnisse wirtschaftlich abhängiger freier Mitarbeiter, weil sie kaufmännischen Angestellten vergleichbar sozial schutzbedürftig sind (BAG, Urteil vom 21.01.1997 - 9 AZR 778/95 - EzA § 74 HGB Nr. 59; OLG München, Urteil vom 22.01.1997 - 7 U 4756/96 - NJW-RR 1998, 393 ff.; LAG Frankfurt, Urteil vom 12.06.1995 - 10 Sa 1159/94 - n. v.; OLG Frankfurt, Urteil vom 03.12.1993 - 2 U 32/93 - Duden-Hopt, Handelsgesetzbuch, 28. Aufl. § 74 Anm. 1; v. Hoyningen-Huene, a. a. O., § 74 Rdanm. - OLG Frankfurt, 03.12.1993 - 2 U 32/93
Anspruch aus einer Vertragsstrafenvereinbarung; Anwendbarkeit der Vorschriften …
- LAG Hamm, 19.02.2016 - 10 Sa 1194/15
Zulässigkeit der Vereinbarung einer entschädigungslosen nachvertraglichen …
Ergebe sich eine wirtschaftlich nicht relevante Beschränkung der beruflichen Betätigungsfreiheit des Mitarbeiters auf Grund der Kundenschutzklausel, könne diese durchaus entschädigungslos vereinbart werden (vgl. BAG vom 15.12.1987 - 3 AZR 474/86 - NZA 1988, 502; LAG München vom 04.10.2012 - 11 Sa 515/12 - juris; LAG Köln vom 23.01.2004 - 4 Sa 988/03 - juris; LAG Köln vom 02.06.1999 - 2 Sa 138/99 - NZA-RR 2000, 19).Maßgeblich für die Beurteilung der Zulässigkeit sind hierbei die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. LAG Köln vom 02.06.1999 - 2 Sa 138/99 - a.a.O.).
- LAG Köln, 23.01.2004 - 4 Sa 988/03
Kundenschutzklausel, freier Mitarbeiter
b) Das LAG Köln hat in der beiden Parteien bekannten Entscheidung vom 02.06.1999 - 2 Sa 138/99 - (Blatt 44 ff. d. A.) bereits darauf hingewiesen, dass sich die Relevanz der Beschränkung durch eine Kundenschutzklausel nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beurteilt.
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