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Weitere Entscheidung unten: LAG Hamburg, 18.06.2009

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2008 - 2 Sa 176/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17622
LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2008 - 2 Sa 176/08 (https://dejure.org/2008,17622)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.07.2008 - 2 Sa 176/08 (https://dejure.org/2008,17622)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 2 Sa 176/08 (https://dejure.org/2008,17622)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a
    Übergang eines Betriebes - wirtschaftliche Einheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit für das Vorliegen eines Betriebsübergangs; Erforderlichkeit der formgerechten Information des Arbeitnehmers über wesentliche Gesichtspunkte des Betriebsübergangs für den Beginn der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98

    Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2008 - 2 Sa 176/08
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedlichen Gewicht zu (vgl. BAG Urteil vom 18.03.1999 - 8 AZR 159/98 = AP BGB § 613a Nr. 189).
  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2008 - 2 Sa 176/08
    Zwar spricht die bisherige Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 12.11.2008 - 8 AZR 265/97) davon, dass der Arbeitnehmer, wenn eine Betriebsnachfolge noch während des Laufs der Kündigungsfrist eintritt, einen Wiedereinstellungsanspruch gegenüber dem Betriebserwerber hat, allerdings unter der Voraussetzung, dass er unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen diesen Wiedereinstellungsanspruch geltend macht.
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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 18.06.2009 - 2 Sa 176/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,36151
LAG Hamburg, 18.06.2009 - 2 Sa 176/08 (https://dejure.org/2009,36151)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 18.06.2009 - 2 Sa 176/08 (https://dejure.org/2009,36151)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 2 Sa 176/08 (https://dejure.org/2009,36151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche …

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.06.2009 - 2 Sa 176/08
    So wird in der Entscheidung vom 20. April 1999 (1 ABR 72/98, BAGE 91, 210) zum Unterlassungsanspruch der Gewerkschaften bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen.

    So hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 20. April 1999 (a.a.O.) ausgeführt, dass einer Gewerkschaft zur Abwehr von Eingriffen in die kollektive Koalitionsfreiheit ein Unterlassungsanspruch entsprechend § 1004 BGB zusteht.

    Das Bundesarbeitsgericht weist in seinem Beschluss vom 20. April 1999 (a.a.O.) allerdings darauf hin, dass der Unterlassungsanspruch der Gewerkschaften gegen tarifwidrige betrieblichen Regelungen nicht auch die Befugnis umfasse, Individualansprüche der Gewerkschaftsmitglieder einzuklagen.

  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der …

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.06.2009 - 2 Sa 176/08
    Denn die Vorschrift des § 1004 BGB gewährt lediglich einen Anspruch auf Beseitigung einer bestehenden sowie auf Unterlassung einer künftigen Störung, nicht jedoch auch auf Herstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der Folgen einer Störung (s. z.B. BGH v. 12.12.2003, NJW 2004, S. 1035;… Palandt(-Bassenge), BGB, 68. Aufl., § 1004 Rn. 28).
  • BAG, 17.02.1998 - 1 AZR 364/97

    Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten zulässig

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.06.2009 - 2 Sa 176/08
    Das Bundesarbeitsgericht schließt hieraus in ständiger Rechtsprechung, dass sich eine Koalition gegen rechtswidrige Eingriffe in ihre von Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes gewährleistete kollektive Koalitionsfreiheit mit Hilfe von Unterlassungsklagen wehren kann (Urteil v. 17.04.1998, 1 AZR 364/97;… Beschluss v. 20.04.1999, a.a.O.).
  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91

    Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.06.2009 - 2 Sa 176/08
    ist die in der juristischen Diskussion vielfach bemühte Einwirkungsklage der Gewerkschaft gegen den tarifvertragsschließenden Arbeitgeberverband (s. BAG v. 09.06.1982, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht; BAG v. 29.04.1992, AP Nr. 3 zu § 1 TVG Durchführungspflicht) kein wirklich effektives Mittel des Rechtsschutzes gegen den Tarifbruch (…zu Recht kritisch Walker, Festschrift Schaub (1998) S. 743, 758f.;… Däubler, a.a.O., S. 481).
  • BAG, 20.11.1990 - 1 AZR 643/89

    Ablösung von Betriebsvereinbarung durch Regelungsabrede

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.06.2009 - 2 Sa 176/08
    dem 4. August 2008 in Regelungsabreden überführt worden sind (zur Problematik s. BAG v. 20.11.1990, 1 AZR 643/89), gegen den Manteltarifvertrag für die M. Hamburg/Schleswig-Holstein verstoßen haben, der die regelmäßige Wochenarbeitszeit mit 35 Stunden festgelegt hat (§ 3 Ziffer 1.1. MTV, hinsichtlich entsprechender Bezahlung s. § 3 Ziffer 1.3).
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 271/02

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Klageantrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.06.2009 - 2 Sa 176/08
    Der Zulässigkeit steht auch nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 2003 (4 AZR 271/02) entgegen, worin hinsichtlich der hinreichenden Bestimmtheit der Klaganträge die namentliche Benennung der Gewerkschaftsmitglieder, die in den dortigen.
  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen …

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Juni 2009 - 2 Sa 176/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.07.2015 - 4 TaBV 32/13

    Unterlassungsanspruch betrieblicher Regelungen - Nachbindungsende

    Für die hinreichende Bestimmtheit von Anträgen einer Gewerkschaft ist die namentliche Benennung der Gewerkschaftsmitglieder jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn die Betriebspartner eine vertragliche Einheitsregelung bei sämtlichen Beschäftigten, also sowohl bei den bei den gewerkschaftlich organisierten als auch bei den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern, zur Anwendung bringen wollten (…LAG Hamm v. 29. Juli 2011 - 10 TaBV 91/10 = juris Rn. 75; LAG Baden-Württemberg 07.Dezember 2007 - 20 TaBV 7/06 = AuR 2008, 185; Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 18. Juni 2009 - 2 Sa 176/08 = juris Rn. 76f.).

    Wird in dieses rechtswidrig eingegriffen, besteht hiergegen sowohl ein Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB als auch ein Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, nicht jedoch ein Anspruch auf Folgenbeseitigung (Landesarbeitsgericht Hamburg vom 18. Juni 2009 - 2 Sa 176/08 = juris, Rn. 87).

  • LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 TaBV 91/10

    Beschlussverfahren zur Unterlassung tarifwidriger Regelungsabreden und …

    Für die hinreichende Bestimmtheit von Klageanträgen einer Gewerkschaft ist aber die namentliche Benennung der Gewerkschaftsmitglieder jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn die Betriebsparteien die vertragliche Einheitsregelung bei sämtlichen Beschäftigten, also sowohl bei den bei der Gewerkschaft organisierten als auch bei den nicht tarifgebundenen, zur Anwendung bringen wollten (…LAG Baden-Württemberg 07.12.2007 - 20 TaBV 7/06 - AuR 2008, 185, Rn. 140 ff.; LAG Hamburg 18.06.2009 - 2 Sa 176/08 - Rn. 76 f.).

    Rn. 107 aa) Die Koalitionsfreiheit einer Gewerkschaft kann grundsätzlich durch eine betriebseinheitliche Regelung, die tarifwidrige Arbeitsbedingungen schaffen will, beeinträchtigt werden (BAG 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - AP GG Art. 9 Nr. 89, unter B. II. 2. b) bb) der Gründe; ebenso: LAG Hamburg 18.06.2009 - 2 Sa 176/08 - Rn. 86).

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