Rechtsprechung
| LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2008 - 2 Sa 236/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Betriebsleiter eines Eigenbetriebes - Kündigungsschutz
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ordentliche Kündigung der Betriebsleiterin eines Eigenbetriebes - keine Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes bei Organvertreterin eines Eigenbetriebes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Betriebsleiters eines Eigenbetriebes wegen Störung des Vertrauensverhältnisses; Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung im Hinblick auf das Fehlen einer ordnungsgemäßen Mitwirkung des Personalrats; Geltung des § 14 Abs. 1 ...
Verfahrensgang
- ArbG Neubrandenburg, 25.07.2007 - 5 Ca 1227/06
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2008 - 2 Sa 236/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 719/00
Kündigungsschutz - Organ - Werkleiter eines gemeindlichen Eigenbetriebes
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2008 - 2 Sa 236/07
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG gilt für Betriebsleiter eines Eigenbetriebes gem. der Eigenbetriebsverordnung M-V (vgl. BAG vom 17.01.2002, 2 AZR 719/00).Die in § 14 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Personengruppen sollen ohne Rücksicht darauf, ob angesichts der Besonderheiten des Einzelfalles das Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis angesehen werden müsste, allein wegen ihrer organschaftlichen Stellung aus dem Anwendungsbereich des allgemeinen Kündigungsschutzes ausgeklammert werden (vgl. BAG 2 AZR 719/00).
- BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 376/93
Mitbestimmung des Personalrats nur auf Antrag; Hinweispflichten des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2008 - 2 Sa 236/07
Es kann durchaus sachliche Gründe geben, dass der Gesetzgeber bei einzelnen Maßnahmen eine besondere Schutzbedürftigkeit des Beschäftigten annimmt und deshalb eine Hinweispflicht gesetzlich festlegt, während er bei anderen Maßnahmen eine derartige Schutzbedürftigkeit nicht für gegeben hält (vgl. BAG vom 26.08.1993 2 AZR 376/93).
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2024 - 8 Sa 71/23
Böswillig unterlassener anderweitiger Verdienst im Sinne von § 11 Nr. 2 KSchG - …
Rn. 156 a) Dabei kann unterstellt werden, dass der Kläger als Kaufmännischer Direktor der S. dem Personenkreis des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG unterfällt (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz 26.03.2021 - 1 Sa 270/20 - Rn. 151 , juris, unter Verweis auf BAG 17.01.2002 - 2 AZR 719/00 - sowie auf LAG Mecklenburg-Vorpommern 30.04.2008 - 2 Sa 236/07). - LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2021 - 1 Sa 270/20
Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit
Es handelt sich damit um eine organschaftliche Vertretung (…vgl. BAG 17.01.2002 -2 AZR 719/00-, Rn. 21 ff.; LAG Mecklenburg-Vorpommern 30.04.2008 -2 Sa 236/07-, Rn. 35 ff., juris zu insoweit vergleichbaren Betriebsleitern kommunaler Eigenbetriebe).
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