Rechtsprechung
| LAG München, 10.01.2008 - 2 Sa 397/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Betriebsübergang - Ordnungsgemäßheit der Unterrichtung - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses und Annahmeverzug
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestehen einer ordnungsgemäßen Unterrichtung über einen Betriebsübergang; Voraussetzungen an die Verwirkung des Widerspruchsrechts; Pflicht zur Abgabe eines Hinweises auf die Haftungsregelung des § 613a Abs. 2 BGB bei einem Betriebsübergang; Abgabe eines Angebots zur ...
Verfahrensgang
- ArbG München, 09.03.2007 - 30 Ca 3706/06
- ArbG München, 09.03.2007 - 39 Ca 4856/06
- LAG München, 10.01.2008 - 2 Sa 397/07
- BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 152/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06
Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof
Auszug aus LAG München, 10.01.2008 - 2 Sa 397/07
Der Gesetzgeber hat vielmehr Vorschläge, eine Höchstfrist für den Widerspruch festzulegen, bewusst nicht aufgegriffen (BRDrucksache 831/1/02 Seite 2 und BT-Drucksache 14/8128 Seite 4; BAG vom 15.2.2007 - 8 AZR 431/06 - NZA 07, 793).In seinem Urteil vom 15.2.2007 (aaO) hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass bei schwierigen Sachverhalten die Rechte des Arbeitnehmers erst nach längerer Untätigkeit verwirken können.
- BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05
Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. …
- BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05
Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung - …
Auszug aus LAG München, 10.01.2008 - 2 Sa 397/07
Zwar hat das Bundesarbeitsgericht ähnlich wie das Arbeitsgericht angenommen, die nicht ordnungsgemäße Unterrichtung könne ein treuwidriges Verhalten darstellen und ein Angebot entbehrlich machen (BAG vom 13.7.2006 - 8 AZR 382/05 - NZA 06, 1406).
- BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 693/92
Unselbständige Anschlußberufung - Bedingte Einlegung - Einlegung ohne Beschwer - …
Auszug aus LAG München, 10.01.2008 - 2 Sa 397/07
Eine Anschlussberufung setzt nämlich keine Beschwer voraus und kann auch zum Zweck einer Klageerweiterung erfolgen (…Zöller aaO Rn 31 und 33 zu § 524; BAG vom 29.9.1993 - 4 AZR 693/92 - NZA 94, 761). - LAG München, 12.10.2006 - 2 Sa 990/05
Betriebsübergang
Auszug aus LAG München, 10.01.2008 - 2 Sa 397/07
Soweit die Beklagte auf ein Urteil der erkennenden Kammer vom 12.10.2006 (2 Sa 990/05 - BB 2007, 502) hinweist, sind die konkreten Umstände des Einzelfalls nicht mit denen der Klägerin vergleichbar. - LAG München, 24.10.2007 - 11 Sa 396/07
Betriebsübergang
Auszug aus LAG München, 10.01.2008 - 2 Sa 397/07
Die gesamtschuldnerische Haftung gehört zu den rechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs (ebenso LAG Düsseldorf in zahlreichen ähnlich gelagerten Verfahren, z.B. Urteil vom 4.7.2007 - 7 (18) Sa 416/06; LAG München vom 24.10.2007 - 11 Sa 396/07). - LAG Düsseldorf, 04.07.2007 - 7 (18) Sa 416/06
Unbefristetes Widerspruchsrecht gegen Betriebsübergang bei fehlerhafter …
Auszug aus LAG München, 10.01.2008 - 2 Sa 397/07
Die gesamtschuldnerische Haftung gehört zu den rechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs (ebenso LAG Düsseldorf in zahlreichen ähnlich gelagerten Verfahren, z.B. Urteil vom 4.7.2007 - 7 (18) Sa 416/06; LAG München vom 24.10.2007 - 11 Sa 396/07). - LAG München, 31.07.2007 - 8 Sa 220/07
Betriebsübergang, Widerspruch, Verwirkung
Auszug aus LAG München, 10.01.2008 - 2 Sa 397/07
Zu Recht weist die Beklagte darauf hin, dass die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts München in einem ähnlich gelagerten Verfahren eine Verwirkung angenommen hat (Urteil vom 31.7.2007 - 8 Sa 220/07).
- BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 152/08
Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. Januar 2008 - 2 Sa 397/07 - wird zurückgewiesen. - LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 135/07
Betriebsübergang, Information, Widerspruch
bb) Wie das Landesarbeitsgericht München bereits in einer Reihe von Entscheidungen in Parallelverfahren gegen die Beklagte (u. a., in chronologischer Reihenfolge, U. v. 23.11.2006, 3 Sa 644/06, U. v. 24.10.2007, 11 Sa 396/07, U. v. 10.01.2008, 2 Sa 397/07, U. v. 02.04.2008, 9 Sa 651/07) sowie nunmehr auch das Bundesarbeitsgericht zwischenzeitlich mit Urteilen vom 20.03.2008 (…8 AZR 1016/06, aaO, und 8 AZR 1030/06) sowie vom 24.07.2008 in einigen der zahlreichen einschlägigen Revisionsverfahren insbesondere zu Entscheidungen des LAG Düsseldorf ausgeführt/entschieden hat, war die Information der Fa. A. AG mit Schreiben vom 22.10.2004 insbesondere bereits deshalb unvollständig und damit fehlerhaft im Sinne des § 613 a Abs. 5 Nr. 3 BGB - mit der Folge des fehlenden Beginns der Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 613 a Abs. 6 BGB -, weil weder auf den bereits aufgrund gesetzlicher Regelung erfolgenden Eintritt der neuen Betriebsinhaberin in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnis gemäß § 613a Abs. 1 Satz BGB hingewiesen worden noch insbesondere Angaben über die gesamtschuldnerische Weiterhaftung der bisherigen Arbeitgeberin gemäß § 613 a Abs. 2 BGB enthalten waren (…BAG, Ue. v. 20.03.2008, 8 AZR 1016/06, - Rzn. 27 f - und 8 AZR 1030/06, ebenso u. a. U. v. 13.07.2006, 8 AZR 305/06 aaO - II. 1. d ff (1) der Gründe -). - LAG München, 02.04.2008 - 9 Sa 651/07
Betriebsübergang, Widerspruch, Verwirkung
Damit hat die Beklagte ihre Informationspflicht nach § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB verletzt (ebenso LAG München - 2 Sa 397/07 v. 10.01.2008 und Urteil des LAG München - 3 Sa 644/06 v. 23.11.2006).
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