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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 2 Sa 458/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8443
LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 2 Sa 458/07 (https://dejure.org/2007,8443)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.10.2007 - 2 Sa 458/07 (https://dejure.org/2007,8443)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 2 Sa 458/07 (https://dejure.org/2007,8443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BetrVG § 102; ; BetrVG § 102 Abs. 1; ; InsO § 125 Abs. 1 Ziff. 1; ; ZPO § 325

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3 § 112; InsO § 125
    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichender Anhörung des Betriebsrats - Betriebsratsanhörung auch bei Interessenausgleich mit Namenliste - Vorgehensweise bei Verbindung beider Verfahren - keine Betriebsratsanhörung ohne Kündigungsentschluss

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit einer Betriebsratsanhörung zu einer ordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines Interessenausgleichs mit Namensliste; Erfordernis einer förmlichen Anhörung des Betriebsrates nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Wirksamkeit einer Kündigung vor ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2008, 356
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98

    Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 2 Sa 458/07
    Sie muss vielmehr wie die Anhörung des Betriebsrates zu jeder anderen Kündigung den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen zu § 102 BetrVG entsprechen (vgl. BAG Urt. v. 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 "Namensliste").
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 148/99

    Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 2 Sa 458/07
    Vereinbaren die Betriebspartner einen Interessenausgleich mit Namensliste, lässt dies nicht notwendigerweise darauf schließen, dass auch die Einzelbetrachtung jeder Kündigung, die § 102 BetrVG sicher stellen soll, in ausreichender Weise stattgefunden hat (vgl. BAG Urt. v. 20.05.1999 - 2 AZR 148/99).
  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 182/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste

    Er hindert den Betriebsrat nicht, ggf. Bedenken gegen die Kündigung zu äußern oder - ebenso vorsorglich - seine Widerspruchsrechte wahrzunehmen (…wie hier LAG Hamm 25. Oktober 2005 - 4 Sa 1163/04 - Rn. 172;… ähnlich ErfK/Kania 16. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 3;… GK/Raab 9. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 40; aA LAG Rheinland-Pfalz 18. Oktober 2007 - 2 Sa 458/07 - Rn. 44).
  • LAG Hamm, 11.02.2020 - 7 Sa 1149/19

    Einzelfallentscheidung zur Einleitung des Anhörungsverfahrens gegenüber dem …

    Sollen Interessenausgleich und Betriebsratsanhörung miteinander verbunden werden, so ist das schon bei der Einleitung des Beteiligungsverfahrens klarzustellen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.10.2007, 2 Sa 458/07, NZA-RR 2008, 356, 357).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 3 Sa 539/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers

    Dahingestellt bleiben kann, wie es sich gegebenenfalls rechtlich auswirkt, dass es in der Hausmitteilung gemäß § 102 BetrVG vom 20.10.2008 heißt, dass dem Kläger (zunächst noch) ein Vertrag zum Übertritt in die Transfergesellschaft angeboten wird (- weiter heißt es dort: "... Nimmt der ... Mitarbeiter ... den Vertrag nicht an, wird die betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen ...; vgl. dazu LAG Rheinland-Pfalz vom 18.10.2007 - 2 Sa 458/07 - juris Rz 44).
  • ArbG Hagen, 18.07.2019 - 1 Ca 333/19

    Verhandlungen mit dem Betriebsrat über Interessenausgleich sind nicht zugleich …

    Sollen Interessenausgleich und Betriebsratsanhörung miteinander verbunden werden, so ist dies vielmehr schon bei der Einleitung des Beteiligungsverfahrens klarzustellen (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 18.10.2007 - 2 Sa 458/07).
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