Rechtsprechung
| LAG Köln, 31.01.2022 - 2 Sa 486/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- arbeitsrechtsiegen.de
Entzug Kunden-Accounts von Bestandskunden und Zuweisung von Accounts neuer Kunden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 106 S. 1; BGB § 315 ; HGB § 65 ; HGB § 87
Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers; Provisionsberechtigung aus Vertragsabschlüssen
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
§ 65 HGB, § 87 HGB, § 87 Abs. 1 Satz 1, 1. Var. HGB
Recht des U zur Entziehung der Bearbeitung eines Bestandskunden, Dispositionsfreiheit des Arbeitgebers, Abdingbarkeit des Anspruchs auf Provision, Darlegungs- und Beweislast für den Anspruch auf Vermittlungsprovision, Tätigkeitsprovision
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 25.06.2021 - 19 Ca 243/21
- LAG Köln, 31.01.2022 - 2 Sa 486/21
- BAG - 5 AZN 191/22 (anhängig)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- ArbG Köln, 25.06.2021 - 19 Ca 243/21
Reichweite des Weisungsrechts des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Köln, 31.01.2022 - 2 Sa 486/21
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.06.2021 - 19 Ca 243/21 - teilweise abgeändert:.Rn. 7 das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.06.2021,Az. 19 Ca 243/21 abzuändern und.
- LAG Baden-Württemberg, 20.11.2024 - 10 Sa 13/24
Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund des Geschlechts - Wunsch einer …
§ 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist in diesem Fall jedenfalls analog anzuwenden (so schon Reichsgericht 20. Oktober 1933 - VII 107/33 - RGZ 142, 73, 84 f.; BAG 25. April 1972 - 1 AZR 322/71 - zu V. der Gründe; LAG Köln 31. Januar 2022 - 2 Sa 486/21 - Rn. 30; LAG Berlin 4. April 2001 - 6 Sa 479/01 - zu 2. der Gründe;… Musielak/Voit/Flockenhaus ZPO 21. Aufl. § 92 Rn. 6;… Saenger/Gierl ZPO 10. Aufl. § 92 Rn. 16;… BeckOK/Jaspersen 53. Ed. 1. Juli 2024 § 92 Rn. 34). - LAG Köln, 08.03.2023 - 3 Sa 295/22 Dabei haben sowohl das Arbeitsgericht Köln mit Urteil vom 25.06.2021 (Az. 19 Ca 243/21) als auch das Landesarbeitsgericht Köln mit zwischenzeitlich rechtskräftigem Urteil vom 31.01.2022 (Az. 2 Sa 486/21) die Umverteilung der Kunden für rechtswirksam erachtet und die hiergegen gerichtete Klage der Klägerin abgewiesen.
Rn. 22 Die Beklagte hat zunächst ausdrücklich auf das Berufungsverfahren bei der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln zum Aktenzeichen 2 Sa 486/21 und das dortige Urteil vom 31.01.2022 Bezug genommen und hat gemeint, sämtliche Ansprüche der Klägerin scheiterten bereits aufgrund der fehlenden "Opportunity Owner"-Eigenschaft der Klägerin in Bezug auf die Kunden R und T zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe im Jahr 2021.
Rn. 35 Die Beklagte weist zunächst nochmals auf die zwischenzeitlich rechtskräftige Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln in dem Verfahren 2 Sa 486/21 hin und tritt im Übrigen der erstinstanzlichen Entscheidung bei.
Das steht nach der Entscheidung der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in dem Verfahren 2 Sa 486/21 rechtskräftig fest.
- LAG Baden-Württemberg, 19.08.2026 - 10 Sa 5/26
Zuschläge nach § 8 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. a TV-L für ungeplante …
Der Antrag des beklagten Landes auf volle Klageabweisung stellt sich im Vergleich zu dem Urteilsspruch als geringfügig dar und hat keine weiteren Kosten verursacht (vgl. auch LAG Köln 31. Januar 2022 - 2 Sa 486/21 - Rn. 30;… BAG 25. April 1972 - 1 AZR 322/71 - Rn. 70, zitiert nach juris). - LAG Köln, 23.05.2024 - 8 Sa 561/23
Zahlung von Vergütungsdifferenzen als Schadensersatz wegen einer vom Arbeitnehmer …
Vor diesem Hintergrund kann es auch einem Arbeitnehmer, der ohne eine entsprechende vertragliche Regelung keinen Anspruch darauf hat, nur "abschlusssichere" Kunden oder Opportunities zugewiesen zu bekommen (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 31. Januar 2022 - 2 Sa 486/21 -, juris), grundsätzlich zugemutet werden, gerade während dieser Phasen geringere Provisionen hinzunehmen. - ArbG Köln, 22.09.2023 - 1 Ca 1698/23 Die Umsatz- oder Provisionschance qualifiziert die Tätigkeit als solche nicht (so wörtlich LAG Köln, Urteil vom 21.01.2022 - 2 Sa 486/21, zitiert nach juris, dort unter Rn. 23 a.E.).
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