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Weitere Entscheidung unten: LAG München, 08.01.2009

Rechtsprechung
   LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4628
LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 (https://dejure.org/2008,4628)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 (https://dejure.org/2008,4628)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 2 Sa 529/08 (https://dejure.org/2008,4628)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 TVG, § 10 TV-Ärzte HE
    Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ġ5 TV-Ärzte - Tarifmerkmal "durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers...übertragen"

  • Judicialis

    TV-Ärzte § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Oberarztes bei Zuweisung der Leitungsfunktion durch Chefarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eingruppierung eines Oberarztes bei Zuweisung der Leitungsfunktion durch Chefarzt

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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (15)

  • LAG Düsseldorf, 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07

    Oberarzt; Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08
    Entscheidend wird nicht auf die (Höher-)Wertigkeit der einem Arzt übertragenen Aufgaben und ein damit einhergehendes erweitertes Maß an Verantwortung abgestellt, bei dem die Eingruppierung nur der übliche "feststellende" Akt gewesen wäre, bei dem lediglich danach gefragt wird, ob der Arbeitnehmer nach der von ihm auszuübenden Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale einer bestimmten Vergütungsgruppe erfüllt und ihm danach die Vergütung nach der entsprechenden Vergütungsgruppe zuzuerkennen ist (vgl. LAG Düsseldorf vom 21. Februar 2008 - 15 Sa 1617/07, FA 2008, 286 und veröffentlicht in juris).

    Sie haben vielmehr die ausschließlich beim Krankenhausträger liegenden Personalhoheit, d.h. seine eigene Entscheidungsbefugnis in personellen Angelegenheit, gestärkt und damit die rein faktische Ausübung von Leitungstätigkeiten aufgrund schleichender oder ausdrücklicher Übertragung durch Chefärzte und deren Duldung durch den Arbeitgeber nicht genügen lassen wollen, um eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä 5 zu rechtfertigen (…vgl. BAG vom 25. Oktober 1995 a.a.O.; LAG Düsseldorf vom 21. Februar 2008 a.a.O.).

    Die Kollision zwischen den Weisungsrechten des Klinikdirektors/Chefarztes einschließlich seiner Befugnis, Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf die ihm unterstellten Ärzte zu übertragen, wie sie im Klinikalltag gelebt werden, und den eigenen Entscheidungsbefugnissen des Krankenhausträgers in personellen Angelegenheiten andererseits haben die Tarifvertragsparteien dahingehend gelöst, dass sie für Fachärzte/innen der Entgeltgruppen Ä 5 und Ä 6 mit der Formulierung "durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers" einen entsprechenden "Entscheidungsvorbehalt" des Krankenhausträgers statuiert haben, der eine ausdrückliche Anordnung von Leitungsaufgaben durch einen Chefarzt für die Erfüllung der Tarifmerkmale nicht genügen lässt (vgl. LAG Düsseldorf vom 21. Februar 2008 a.a.O.).

  • LAG Sachsen, 04.06.2008 - 9 Sa 658/07

    Inhaltliche Voraussetzungen des Merkmals "vom Arbeitgeber übertragen" gem. § 12 …

    Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08
    (vgl. Sächs. LAG vom 4. Juni 2008 - 9 Sa 658/07, veröffentlicht in juris zu einer gynäkologischer Ambulanz).

    Deshalb konnte oder durfte bei dem Kläger auch nicht der Eindruck entstehen, dass A habe dem Handeln von E eine vergütungsmäßige Bedeutung beigemessen (a.A. Sächs. LAG vom 4. Juni 2008 a.a.O.).

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 878/06

    Sonderzuwendung - Rückwirkung eines verschlechternden Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08
    Die Auslegung des normativen Teils von Tarifverträgen folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (vgl. BAG vom 24. Oktober 2007 - 10 AZR 878/06, NZA 2008, 131; BAG vom 16. Juni 2004 - 4 AZR 408/03, AP Nr. 24 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAG vom 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03, AP Nr. 21 zu § 1 TVG Rückwirkung).

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. BAG vom 24. Oktober 2007 a.a.O.).

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94

    Eingruppierung eines Oberarztes in einer Universitätsklinik

    Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08
    geschuldeten Tätigkeit sein und damit inhaltlich in Leere laufen, wird es nach Wortlaut und systematischem Zusammenhang dahin zu verstehen sein, dass jedenfalls eine bloße Zuweisung der entsprechenden Aufgaben durch den Vorgesetzten (Chefarzt) im Wege des Direktionsrechts für eine Eingruppierung als Oberarzt nicht genügt (vgl. auch BAG vom 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94, AP Nr. 207 zu §§ 22, 23 BAT 1975; LAG Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2008 - 8 Sa 15/08 E, veröffentlicht in juris).

    Sie haben vielmehr die ausschließlich beim Krankenhausträger liegenden Personalhoheit, d.h. seine eigene Entscheidungsbefugnis in personellen Angelegenheit, gestärkt und damit die rein faktische Ausübung von Leitungstätigkeiten aufgrund schleichender oder ausdrücklicher Übertragung durch Chefärzte und deren Duldung durch den Arbeitgeber nicht genügen lassen wollen, um eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä 5 zu rechtfertigen (vgl. BAG vom 25. Oktober 1995 a.a.O.;… LAG Düsseldorf vom 21. Februar 2008 a.a.O.).

  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 336/87

    Eingruppierung eines Architekten in den Bundesangestelltentarif (BAT) - …

    Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08
    Konkludentes Verhalten des öffentlichen Arbeitgebers oder die lediglich faktische Herstellung entsprechender Organisationsformen in der Verwaltung hingegen sind nicht ausreichend, auch nicht die Benachrichtigung lediglich der unterstellten Angestellten (vgl. BAG vom 11. November 1987 - 4 AZR 336/87, AO Nr. 140 zu § 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 94/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Jugendhauses

    Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08
    Nach der Rechtsprechung ist der Arbeitnehmer darlegungs- und gegebenenfalls auch beweispflichtig für die Erfüllung der tariflichen Qualifizierungsmerkmale (vgl. BAG vom 24. Oktober 1984, 4 AZR 518/82, AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT und 12. Juni 1996 - 4 AZR 94/95, AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 05.05.1999 - 4 AZR 360/98

    Eingruppierung einer Diplom-Chemikerin - höhere Vergütung entgegen …

    Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08
    Das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen ist abzuändern, da die von dem Kläger verfolgte Eingruppierungsfeststellungsklage - gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BAG vom 22. März 1995 - 4 AZR 71/94, AP Nr. 194 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 19. März 1996 - 4 AZR 470/84, AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 5. Mai 1999 - 4 AZR 360/98, AP Nr. 268 zu §§ 22, 23 BAT 1975) keine rechtlichen Bedenken bestehen - unbegründet ist.
  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08
    Die Auslegung des normativen Teils von Tarifverträgen folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (vgl. BAG vom 24. Oktober 2007 - 10 AZR 878/06, NZA 2008, 131; BAG vom 16. Juni 2004 - 4 AZR 408/03, AP Nr. 24 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAG vom 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03, AP Nr. 21 zu § 1 TVG Rückwirkung).
  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 408/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

    Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08
    Die Auslegung des normativen Teils von Tarifverträgen folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (vgl. BAG vom 24. Oktober 2007 - 10 AZR 878/06, NZA 2008, 131; BAG vom 16. Juni 2004 - 4 AZR 408/03, AP Nr. 24 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAG vom 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03, AP Nr. 21 zu § 1 TVG Rückwirkung).
  • BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Tarifliche Mindestvergütung - Qualifizierende …

    Auszug aus LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08
    Der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage muss nach den Erfordernissen des Einzelfalls über die bloße Darstellung seiner Tätigkeit und Einzelaufgaben hinaus diejenigen klagebegründenden Tatsachen vortragen, aus denen der rechtliche Schluss gezogen werden kann, dass seine Behauptungen auf die tariflichen Tätigkeitsmerkmale rechtlich zutreffen (vgl. BAG vom 19. März 1980 - 4 AZR 300/78, AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast - …

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76

    Devisenprüfer - Außenwirtschaftsüberwachung - Entsprechende Tätigkeit - …

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 71/94

    Eingruppierung in der Drogenentwöhnungsbehandlung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.06.2008 - 8 Sa 15/08
  • LAG Hessen, 29.01.2010 - 2 Sa 613/09

    Eingruppierung einer Oberärztin in die Entgeltgruppe Ä 5 Buchst b gemäß § 10 …

    Dass die Tarifvertragsparteien in Bezug auf die einzelnen Tarifvorschriften hinsichtlich der Anforderung an die übertragende Stelle/Person differenziert haben, folgt schon aus den unterschiedlichen Anforderungen an die Übertragung in der Entgeltordnung des § 10 Abs. 1 TV-Ärzte Hessen und in § 12 Abs. 1 TV-Ärzte Hessen (vgl. Hessisches LAG 08. Oktober 2008 - 2 Sa 529/08). Die allgemeinen Eingruppierungsgrundsätze, wonach die von dem Arbeitnehmer auszuübende und nicht die nur ausgeübte Tätigkeit maßgeblich ist, enthält § 10 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte/VKA.

    Nach diesen allgemeinen Grundsätzen kann auch eine nur stillschweigende Zustimmung der für Personalangelegenheiten zuständigen Stelle des öffentlichen Arbeitgebers zu einer etwa mit dem unmittelbaren Fachvorgesetzten abgestimmten Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Höhergruppierung begründen (vgl. BAG 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 223, zu II 5.1 der Gründe). Die in der Entgeltordnung genannte Voraussetzung zeigt, dass für die Übertragung einer nach der Entgeltgruppe Ä 5 zu vergütenden Tätigkeit, gleich ob sie auf der Leitung einer größeren Organisationseinheit oder auf der Unterstellung von mindestens fünf Ärztinnen oder Ärzten beruht, eine solche nur stillschweigende Zustimmung der für Personalangelegenheiten zuständigen Stelle des Arbeitgebers nicht ausreichend sein soll, sondern eine ausdrückliche Anordnung durch den Arbeitgeber erforderlich ist (vgl. Hessisches LAG 08. Oktober 2008 - 2 Sa 529/08)..

    Die Kollision zwischen den Weisungsrechten des Klinikdirektors/Chefarztes einschließlich seiner Befugnis, Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf die ihm unterstellten Ärzte zu übertragen, wie sie im Klinikalltag gelebt werden, und den eigenen Entscheidungsbefugnissen des Krankenhausträgers in personellen Angelegenheiten andererseits haben die Tarifvertragsparteien dahingehend gelöst, dass sie für Fachärzte/innen der Entgeltgruppen Ä 5 und Ä 6 mit der Formulierung "durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers" einen entsprechenden "Entscheidungsvorbehalt" des Krankenhausträgers statuiert haben, der eine ausdrückliche Anordnung von Leitungsaufgaben durch einen Chefarzt für die Erfüllung der Tarifmerkmale nicht genügen lässt (vgl. (vgl. Hessisches LAG 08. Oktober 2008 - 2 Sa 529/08;… LAG Düsseldorf vom 21. Februar 2008 a.a.O.)..

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1270/08

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche …

    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).

    Deshalb konnte und durfte bei ihm auch nicht der Eindruck entstehen, die Beklagte habe dem Handeln des Chefarztes eine vergütungsmäßige Bedeutung beigemessen (vgl. so schon Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 18).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1269/08

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche …

    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).

    Deshalb konnte und durfte bei ihr auch nicht der Eindruck entstehen, die Beklagte habe dem Handeln des Chefarztes eine vergütungsmäßige Bedeutung beigemessen (vgl. so schon Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 18).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 2 Sa 1635/07

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche …

    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).

    Deshalb konnte und durfte bei ihr auch nicht der Eindruck entstehen, die Beklagte habe dem Handeln des Chefarztes eine vergütungsmäßige Bedeutung beigemessen (vgl. so schon Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 18).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 2 Sa 1634/07

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche …

    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).

    Deshalb konnte und durfte bei ihr auch nicht der Eindruck entstehen, die Beklagte habe dem Handeln des Chefarztes eine vergütungsmäßige Bedeutung beigemessen (vgl. so schon Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 18).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 816/08

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche …

    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).

    Deshalb konnte und durfte bei ihm auch nicht der Eindruck entstehen, die Beklagte habe dem Handeln des Chefarztes eine vergütungsmäßige Bedeutung beigemessen (vgl. so schon Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 18).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 818/08

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche …

    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).

    Deshalb konnte und durfte bei ihm auch nicht der Eindruck entstehen, die Beklagte habe dem Handeln des Chefarztes eine vergütungsmäßige Bedeutung beigemessen (vgl. so schon Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 18).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche …

    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).

    Deshalb konnte und durfte bei ihr auch nicht der Eindruck entstehen, die Beklagte habe dem Handeln des Chefarztes eine vergütungsmäßige Bedeutung beigemessen (vgl. so schon Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 18).

  • LAG Hessen, 06.03.2009 - 3 Sa 710/08

    Eingruppierung eines Arztes - medizinische Verantwortung - ausdrückliche …

    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik, handelnd durch das jeweils zuständige Organ, muss die Entscheidung getroffen haben, den Funktionsbereich zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn 90, zitiert nach juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV-Ärzte/Hessen muss es sich aber um eine Anordnung "des Arbeitgebers" handeln, d.h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn 88, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 15.01.2009 - 14/3/14 Sa 1024/08

    Eingruppierung als Oberarztes nach dem TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung …

    Die Kammer folgt insoweit der Auslegung der Tarifvorschrift durch die Instanzgerichte (hier insbesondere Urteil des Hess. LAG vom 05.12.2008 - 3 Sa 1269/08 - juris, ferner Hess. LAG vom 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - juris; ferner LAG Düsseldorf vom 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - juris sowie LAG Rheinland-Pfalz vom 26.08.2008 - 3 Sa 768/07)..
  • LAG München, 01.09.2009 - 6 Sa 34/09

    Übertragung der ständigen Vertretung des leitenden Arztes nach dem TV-Ärzte - …

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Rechtsprechung
   LAG München, 08.01.2009 - 2 Sa 529/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14542
LAG München, 08.01.2009 - 2 Sa 529/08 (https://dejure.org/2009,14542)
LAG München, Entscheidung vom 08.01.2009 - 2 Sa 529/08 (https://dejure.org/2009,14542)
LAG München, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 2 Sa 529/08 (https://dejure.org/2009,14542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über Anwesenheitszeiten ohne Arbeitsleistung - Abzug pauschaler Arbeitspausenzeiten

  • Judicialis

    BetrVG § 77

  • rechtsportal.de

    Betriebsvereinbarung über Anwesenheitszeiten ohne Arbeitsleistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine pauschale Arbeitspausenzeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsvereinbarung über Anwesenheitszeiten ohne Arbeitsleistung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01

    Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers

    Auszug aus LAG München, 08.01.2009 - 2 Sa 529/08
    Eine Arbeitsunterbrechung, bei deren Beginn der Arbeitnehmer nicht weiß, wie lange sie dauern wird, ist keine Pause (BAG vom 29.10.2002 - 1 AZR 603/01 - NZA 2003, 1212).
  • BAG, 11.07.2000 - 1 AZR 551/99

    Betriebsvereinbarung über Beteiligung an Kantinenkosten

    Auszug aus LAG München, 08.01.2009 - 2 Sa 529/08
    Sie würden die dem Arbeitnehmer zustehende Freiheit einschränken, über seinen Lohn zu verfügen und würden damit in seine außerbetriebliche Lebensgestaltung eingreifen (BAG vom 11.07.2000 - 1 AZR 551/99 - BB 2001, 471).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Auszug aus LAG München, 08.01.2009 - 2 Sa 529/08
    Er hat denselben Inhalt wie der Begriff der Ruhepause in § 4 ArbZG (BAG vom 22.07.2003 - 1 ABR 28/02 - NZA 2004, 507).
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