Rechtsprechung
| LAG Köln, 13.12.2010 - 2 Sa 924/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Diskriminierung, Alter, Religion, Indizien, Merkmalsträger
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 1, 22 AGG
Diskriminierung, Alter, Religion, Indizien, Merkmalsträger - rabüro.de
Zu den Anforderungen hinsichtlich der Darlegung von Diskriminierung in einem Bewerbungsverfahren
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGG § 1; AGG § 22
Benachteiligung im mehrstufigen Bewerbungsverfahren; unbegründete Entschädigungsklage bei Weiterkommen anderer Merkmalsträger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Benachteiligung im mehrstufigen Bewerbungsverfahren; Entschädigungsklage bei Weiterkommen anderer Merkmalsträger
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 16.06.2010 - 2 Ca 10973/09
- LAG Köln, 13.12.2010 - 2 Sa 924/10
Papierfundstellen
- NZA-RR 2011, 175
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08
Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Köln, 13.12.2010 - 2 Sa 924/10
Vielmehr ist ein Sachverhalt darzustellen, der über die Tatsache, dass der Kläger Muslim ist und zum Bewerbungszeitpunkt 51 Jahre alt war, also Merkmalsträger ist, hinaus geht (vgl. BAG vom 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - ).
- LAG Baden-Württemberg, 13.04.2021 - 19 Sa 76/20
Entschädigung; Benachteiligung; Stellenausschreibung; Konfession; kirchlicher …
Insofern wird vertreten, die Vermutung könne dadurch widerlegt werden, dass ein Bewerber eingestellt wird, der der durch die Formulierung eigentlich ausgeschlossenen Gruppe angehört (…Erfurter Kommentar/Schlachter a.a.O. § 22 Rn. 3; LAG Berlin 16. Mai 2001 - BeckRS 2001, 30791165; vgl. auch LAG Köln 13. Dezember 2010 - 2 Sa 924/10 - zweifelnd bereits BeckOGK/Benecke a.a.O. § 22 AGG Rn. 34). - ArbG Mönchengladbach, 14.10.2015 - 2 Ca 1765/15
Verkaufsreisendem wird fristlos gekündigt, weil er sich weigert, mit …
Der Nachweis, einer Gruppe anzugehören und von einem Nachteil betroffen zu sein, reicht hierzu nicht aus (vgl. LAG Köln v. 13.12.2010, 2 Sa 924/10, NZA-RR 2011, 175; LAG Berlin-Brandenburg v. 18.02.2011, 13 Sa 249/10, NZA-RR 2011, 286).
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