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Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 10.12.2008 - 2 SaGa 19/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17848
LAG Sachsen, 10.12.2008 - 2 SaGa 19/08 (https://dejure.org/2008,17848)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10.12.2008 - 2 SaGa 19/08 (https://dejure.org/2008,17848)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 2 SaGa 19/08 (https://dejure.org/2008,17848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; LVerfSachs. Art. 78 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 b; ; ArbGG § 48 Abs. 1; ; GVG § 17 a Abs. 3 Satz 2; ; SächsPÜG § 2 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsrechtsweg für Bestandsschutzstreitigkeit im Rahmen des Personalübergangsgesetzes; Vorabentscheidung des Berufungsgerichts zur Rechtswegzuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtszuständigkeit bei Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Freistaat Sachsen nach der Neuordnung der Sächsischen Verwaltung

Verfahrensgang

  • ArbG Leipzig - 2 Ga 38/08
  • LAG Sachsen, 10.12.2008 - 2 SaGa 19/08
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.12.2008 - 2 SaGa 19/08
    Entscheidet ein Arbeitsgericht entgegen § 48 Abs. 1 ArbGG, § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG trotz Rüge einer Partei über die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht vorab durch Beschluss (auch im einstweiligen Rechtsschutz: BAG vom 24.05.2000 - 5 AZB 66/99 - EzA § 17 a GVG Nr. 11) - wie hier -, sondern in den Gründen des der Klage stattgebenden Urteils - wie ebenfalls hier -, so kann die beklagte Partei hiergegen wahlweise sofortige Beschwerde oder Berufung einlegen (BAG vom 26.03.1992 - 2 AZR 443/91 - EzA § 48 ArbGG 1979 Nr. 5).

    Wird - wie hier - Berufung eingelegt, so darf das Landesarbeitsgericht den Rechtsstreit nicht an das Arbeitsgericht zurückverweisen; § 65 ArbGG steht in diesem Fall einer eigenen Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs nicht entgegen (BAG vom 26.03.1992 a. a. O.).

    Bejaht das Landesarbeitsgericht die Zulässigkeit des Rechtswegs, hat es dies vorab durch Beschluss auszusprechen (BAG vom 26.03.1992 a. a. O.).

  • BAG, 24.05.2000 - 5 AZB 66/99

    Rechtsweg; Anspruch einer angestellten Lehrerin in Sachsen auf Zulassung zur …

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.12.2008 - 2 SaGa 19/08
    Entscheidet ein Arbeitsgericht entgegen § 48 Abs. 1 ArbGG, § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG trotz Rüge einer Partei über die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht vorab durch Beschluss (auch im einstweiligen Rechtsschutz: BAG vom 24.05.2000 - 5 AZB 66/99 - EzA § 17 a GVG Nr. 11) - wie hier -, sondern in den Gründen des der Klage stattgebenden Urteils - wie ebenfalls hier -, so kann die beklagte Partei hiergegen wahlweise sofortige Beschwerde oder Berufung einlegen (BAG vom 26.03.1992 - 2 AZR 443/91 - EzA § 48 ArbGG 1979 Nr. 5).

    In Rede steht zwischen den Parteien aufgrund des insoweit maßgebenden Klagevorbringens (BAG vom 24.05.2000 a. a. O.) eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit als Arbeitnehmer und als Arbeitgeber über das Bestehen oder Nichtbestehen eines sie verbindenden Arbeitsverhältnisses.

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen …

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.12.2008 - 2 SaGa 19/08
    Eine die Unvereinbarkeit eines Ausschlusses der Gerichte für Arbeitssachen im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung klärende Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 GG ist nach dessen eigener Rechtsprechung im Rahmen eines Verfahrens über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - wie hier - jedenfalls entbehrlich, weil durch die Gerichte für Arbeitssachen in dieser Verfahrensart keine die Hauptsache erledigende Entscheidung ergehen darf (und wird), vgl. etwa BVerfG vom 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91 - BVerfGE 86, 382.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13

    Aufforderung zur Arbeitsaufnahme gegenüber freigestelltem Betriebsratsmitglied …

    Zwar hat das Arbeitsgericht trotz entsprechender Rüge der Verfügungsbeklagten über die Frage der Verfahrensart nicht im Wege des Vorabbeschlusses entschieden, sondern im Rahmen der Entscheidung zur Hauptsache angenommen, das Urteilsverfahren sei die zutreffende Verfahrensart, obwohl auch das um vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 937 ff ZPO ersuchte Gericht die Zulässigkeit der beschrittenen Verfahrensart gemäß § 17a GVG zu prüfen hat (…vgl. zur insoweit identischen Regelung hinsichtlich des Rechtswegs BAG 25. Mai 2000 - 5 AZB 66/99 - Rn. 9; LAG Sachsen 10. Dezember 2008 - 2 SaGa 19/08 - Rn. 4, jeweils zitiert nach juris). Da die Verfügungsbeklagte als insoweit beschwerte Partei jedoch weder ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts hinsichtlich der Verfahrensart ergriffen, noch an ihrer Rüge zur zutreffenden Verfahrensart im Berufungsverfahren festgehalten hat, verblieb es bei der eingeschränkten Prüfungskompetenz der Berufungskammer nach § 65 ArbGG.
  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 42/09

    Verweisung; Arbeitsrecht; Verpflichtungsklage

    Zwar sind die Arbeitsgerichte gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG für die Entscheidung zuständig, ob eine bürgerlich-rechtliche Beendigung des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses vorliegt bzw. das Arbeitsverhältnis fortbesteht (so SächsLAG, Beschl. v. 10.12.2008 - 2 SaGa 19/08 - juris).
  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 50/09

    Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht

    Zwar sind die Arbeitsgerichte gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG für die Entscheidung zuständig, ob eine bürgerlich-rechtliche Beendigung des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses vorliegt bzw. das Arbeitsverhältnis fortbesteht (so SächsLAG, Beschl. v. 10.12.2008 - 2 SaGa 19/08 - juris).
  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 55/09

    Verweisung; Arbeitsrecht

    Zwar sind die Arbeitsgerichte gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG für die Entscheidung zuständig, ob eine bürgerlich-rechtliche Beendigung des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses vorliegt bzw. das Arbeitsverhältnis fortbesteht (so SächsLAG, Beschl. v. 10.12.2008 - 2 SaGa 19/08 - juris).
  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 57/09

    Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht

    Zwar sind die Arbeitsgerichte gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG für die Entscheidung zuständig, ob eine bürgerlich-rechtliche Beendigung des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses vorliegt bzw. das Arbeitsverhältnis fortbesteht (so SächsLAG, Beschl. v. 10.12.2008 - 2 SaGa 19/08 - juris).
  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 47/09

    Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht

    Zwar sind die Arbeitsgerichte gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG für die Entscheidung zuständig, ob eine bürgerlich-rechtliche Beendigung des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses vorliegt bzw. das Arbeitsverhältnis fortbesteht (so SächsLAG, Beschl. v. 10.12.2008 - 2 SaGa 19/08 - juris).
  • OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 E 53/09

    SächsPÜG; Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht

    Zwar sind die Arbeitsgerichte gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG für die Entscheidung zuständig, ob eine bürgerlich-rechtliche Beendigung des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses vorliegt bzw. das Arbeitsverhältnis fortbesteht (so SächsLAG, Beschl. v. 10.12.2008 - 2 SaGa 19/08 - juris).
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