Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 Ss 155/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Judicialis
- aufrecht.de
Kein Computerbetrug bei Registrierung von Domains
- info-it-recht.de
Registrierung von Domains ist kein Computerbetrug
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263; StGB § 263a; StGB § 265a
Straflosigkeit einer in Zahlungsunwilligkeit erfolgten Bestellung eines Computerprogramms im Internet nach unentgeltlicher Erteilung eines Passworte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Täuschung über Zahlungsabsicht bei Online-Domain-Vertrag nicht strafbar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Täuschung über Zahlungsabsicht bei Online-Bestellung von Domains keine Straftat
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Täuschung über Zahlungsabsicht bei Online-Bestellung von Domains keine Straftat
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Strafbarkeit der Bestellung von Leistungen im Internet ohne Bezahlungsabsicht über ein vollautomatisches Programm unter Verwendung eines zugeteilten Passwortes
Papierfundstellen
- NJW 2009, 1287
- NStZ 2009, 390
- StV 2009, 474
- MMR 2009, 484
- K&R 2009, 268
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03
Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern); …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 Ss 155/08
Selbst wenn eine solche Vorgehensweise bei der Tatvariante der Beförderungserschleichung als ausreichend anzusehen sein sollte, so erfordert das Tatbestandsmerkmal des "Erschleichens" in den anderen in § 265a StGB geregelten Fällen nach nahezu einhelliger Meinung eine Umgehung von Sicherheitseinrichtungen im Sinne einer Einflussnahme auf den technischen Ablauf (BGH bei Holtz, MDR 1985, 795; NStZ 2004, 333, 334; 2005, 213; SchlHOLG StV 1986, 484; Lackner-Kühl zu § 265a Rn 6a; Sch/Sch-Lenckner-Perron zu § 265a Rn 9; NK-Hellman zu § 265a Rn 25; Hilgendorf JuS 1997, 130, 131).Da vorliegend im elektronischen Ablauf der Bestellung weder bei der Zuteilung des Passworts, mit der der Kunde die Berechtigung zum Zugang zu der angebotenen Datenverarbeitung erhielt, noch bei der einzelnen Bestellung im Rahmen der dem Angeklagten eröffneten Zugangsmöglichkeit die Bonität des Kunden geprüft wurde, liegt eine unbefugte Verwendung von Daten nicht vor (vgl. BGHSt 47, 160, 163; BGH NStZ 2004, 333, 334; 2005, 213).
- BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01
Abhebung am Geldautomaten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 Ss 155/08
Da vorliegend im elektronischen Ablauf der Bestellung weder bei der Zuteilung des Passworts, mit der der Kunde die Berechtigung zum Zugang zu der angebotenen Datenverarbeitung erhielt, noch bei der einzelnen Bestellung im Rahmen der dem Angeklagten eröffneten Zugangsmöglichkeit die Bonität des Kunden geprüft wurde, liegt eine unbefugte Verwendung von Daten nicht vor (vgl. BGHSt 47, 160, 163; BGH NStZ 2004, 333, 334; 2005, 213). - OLG Schleswig, 13.06.1986 - 1 Ss 127/86
Unberechtigte Nutzung; Codekarte; Geldautomaten; Bargeld; Abhebung; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 Ss 155/08
Selbst wenn eine solche Vorgehensweise bei der Tatvariante der Beförderungserschleichung als ausreichend anzusehen sein sollte, so erfordert das Tatbestandsmerkmal des "Erschleichens" in den anderen in § 265a StGB geregelten Fällen nach nahezu einhelliger Meinung eine Umgehung von Sicherheitseinrichtungen im Sinne einer Einflussnahme auf den technischen Ablauf (BGH bei Holtz, MDR 1985, 795; NStZ 2004, 333, 334; 2005, 213; SchlHOLG StV 1986, 484; Lackner-Kühl zu § 265a Rn 6a; Sch/Sch-Lenckner-Perron zu § 265a Rn 9; NK-Hellman zu § 265a Rn 25; Hilgendorf JuS 1997, 130, 131).
- BGH, 25.06.2025 - 3 StR 37/25
Computerbetrug (Täuschung über Identität und Zahlungswilligkeit; keine Täuschung …
Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung ein solch automatisierter Prüfvorgang im Rahmen des § 263a StGB als erforderlich angesehen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 2 Ss 155/08, NJW 2009, 1287, 1288; OLG Hamm, Beschluss vom 3. September 2024 - 4 ORs 98/24, NJW 2024, 3307, 3308), betreffen diese Entscheidungen andere Lebenssachverhalte, die insbesondere durch ein Handeln im eigenen Namen gekennzeichnet waren. - OLG Köln, 11.09.2015 - 1 RVs 172/15
Tatrichterliche Feststellung der Erregung eines Irrtums bei dem Verfügenden
Der Senat neigt nicht zu der in der Rechtsprechung insoweit einschränkend vertretenen Auffassung, nach der die Eingabe zutreffender Bankdaten eines Kunden in ein computergesteuertes Konfigurationsmenü bei fehlender Zahlungsabsicht keine unbefugte Verwendung darstellt, wenn die Bonität eines Kunden für den Abschluss des auf diese Weise geschlossenen Vertrages unerheblich ist (so OLG Karlsruhe, Beschluss v. 21.01.2009, 2 Ss 155/08, zitiert nach juris Rn. 7; wohl auch OLG Zweibrücken Beschluss v. 30.09.1992, Az. 1 Ss 129/92, zitiert nach juris).
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