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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.06.1976 - 2 Ss 244/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,13932
OLG Frankfurt, 01.06.1976 - 2 Ss 244/76 (https://dejure.org/1976,13932)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.06.1976 - 2 Ss 244/76 (https://dejure.org/1976,13932)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Juni 1976 - 2 Ss 244/76 (https://dejure.org/1976,13932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Nötigung bei einem Verhindern des Überholens auf der Autobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63

    Ausbremsen - § 240 StGB, 'verwerflich'

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.06.1976 - 2 Ss 244/76
    Zwar kann der Tatbestand der Nötigung erfüllt sein, wenn ein Kraftfahrer durch seine Fahrweise, insbesondere in schikanöser Weise, anderen das Überholen unmöglich macht (BGHSt 18, 389; Schönke = Schröder, 18 Aufl 1976 RdNote 20 zu § 240).
  • OLG Hamm, 07.06.1979 - 6 Ss 690/79

    Nötigung durch Versperren der Überholspur

    In dem bereits zitierten Beschluß vom 19.6.1963 hat der BGH allerdings die Ansicht vertreten, "nicht jede bloße beabsichtigte Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers, die schon nach § 1 StVO als Übertretung angemessen geahndet werden kann", sei "ohne Ausnahme auch immer schon sittlich so mißbilligenswert, sozial so unerträglich, daß sie verwerflich (iS des § 240 Abs. 2 StGB) sein müßte"; insbesondere bei der absichtlichen Verhinderung des Überholens sei "an die Verwerflichkeit des Verhaltens ... ein strenger Maßstab zu legen" (BGHSt 18, 392; ebenso OLG Frankfurt, Beschl v 1.6.1976 - 2 Ss 244/76, VRS 51 (1976), 435; OLG Karlsruhe, Beschl v 13.3.1978 - 1 Ss 470/77, Die Justiz 1978, 284).
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