Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 01.06.1976 - 2 Ss 244/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63
Ausbremsen - § 240 StGB, 'verwerflich'
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.06.1976 - 2 Ss 244/76
Zwar kann der Tatbestand der Nötigung erfüllt sein, wenn ein Kraftfahrer durch seine Fahrweise, insbesondere in schikanöser Weise, anderen das Überholen unmöglich macht (BGHSt 18, 389; Schönke = Schröder, 18 Aufl 1976 RdNote 20 zu § 240).
- OLG Hamm, 07.06.1979 - 6 Ss 690/79
Nötigung durch Versperren der Überholspur
In dem bereits zitierten Beschluß vom 19.6.1963 hat der BGH allerdings die Ansicht vertreten, "nicht jede bloße beabsichtigte Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers, die schon nach § 1 StVO als Übertretung angemessen geahndet werden kann", sei "ohne Ausnahme auch immer schon sittlich so mißbilligenswert, sozial so unerträglich, daß sie verwerflich (iS des § 240 Abs. 2 StGB) sein müßte"; insbesondere bei der absichtlichen Verhinderung des Überholens sei "an die Verwerflichkeit des Verhaltens ... ein strenger Maßstab zu legen" (BGHSt 18, 392; ebenso OLG Frankfurt, Beschl v 1.6.1976 - 2 Ss 244/76, VRS 51 (1976), 435; OLG Karlsruhe, Beschl v 13.3.1978 - 1 Ss 470/77, Die Justiz 1978, 284).
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