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| OLG Hamburg, 31.01.1989 - 2 Ss 7/89 OWi |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1989, 245
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91
Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen …
Rn. 6 An der beabsichtigten Verwerfung der Rechtsbeschwerde sieht sich das Oberlandesgericht durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. August 1985 - 2 Ob OWi 237/85 (bei Göhler NStZ 1986, 20 = bei Rüth DAR 1986, 251), des Oberlandesgerichts Hamburg vom 31. Januar 1989 - 2 Ss 7/89 OWi (DAR 1989, 274 = NStE Nr. 2 zu § 73 OWiG) und des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 7. März 1989 - Ss B 225/87 49/87 (NStZ 1989, 480 = NStE Nr. 3 zu § 73 OWiG) gehindert, wonach die zum Zwecke seiner Vernehmung getroffene Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen bzw. ihre Aufrechterhaltung und danach die Verwerfung seines Einspruchs gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 OWiG nicht zulässig seien, wenn der der Hauptverhandlung ferngebliebene Betroffene dort durch seinen Verteidiger erklärt hat, er werde zur Sache nicht aussagen.
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