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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1514
OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95 (https://dejure.org/1995,1514)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95 (https://dejure.org/1995,1514)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 2 Ss OWi 1222/95 (https://dejure.org/1995,1514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist bei der Überprüfung eines verhängten Fahrverbots bis zur Grenze des Vertretbaren an die Beurteilung des Tatrichters gebunden

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Es unterliegt der tatrichterlichen Würdigung bis zur Grenze des Vertretbaren, ob ein Fahrverbot wegen vieler Einzelumstände entbehrlich ist

 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95
    Darüber hinaus ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß ausnahmsweise von der Verhängung eines (Regel-)Fahrverbots auch dann abgesehen werden kann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten aufweist, wobei schon eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände ausreicht, wenn der Tatrichter aufgrund dessen die Überzeugung gewinnt, daß es der Warn- und Denkzettelfunktion eines Fahrverbots im Einzelfall nicht bedarf, da der an sich mit der Verhängung eines Fahrverbots erstrebte erzieherische Zweck ausnahmsweise auch mit einer erhöhten Geldbuße erreicht werden könne (vgl. BGH NJW 1992 446, 448; BGH NJW, 1397, 1398; BayObLG NZV 1994, 487 ).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95
    Diese unterliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung (…vgl. Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 25 StVG Rn. 15 b; BGH NJW 1992, 1397, 1398), die, wie auch in den vergleichbaren Fällen der Annahme besonderer Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB und § 69 a Abs. 2 StGB , vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen und im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren ist (…vgl. Dreher, StGB , 47. Aufl., § 69 a Rn. 9 i; OLG Hamm VRS 62, 445 zur Frage der Grenzen der revisionsrechtlichen Überprüfung einer tatrichterlichen Entscheidung, durch die Lastkraftwagen gem. § 69 a Abs. 2 StGB von der Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ausgenommen worden sind).
  • OLG Hamm, 15.03.1982 - 3 Ss 51/82
    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95
    Diese unterliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung (…vgl. Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 25 StVG Rn. 15 b; BGH NJW 1992, 1397, 1398), die, wie auch in den vergleichbaren Fällen der Annahme besonderer Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB und § 69 a Abs. 2 StGB , vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen und im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren ist (…vgl. Dreher, StGB , 47. Aufl., § 69 a Rn. 9 i; OLG Hamm VRS 62, 445 zur Frage der Grenzen der revisionsrechtlichen Überprüfung einer tatrichterlichen Entscheidung, durch die Lastkraftwagen gem. § 69 a Abs. 2 StGB von der Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ausgenommen worden sind).
  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04

    Anforderungen an die Begründung der Verhängung eines Fahrverbots; Verweisung des …

    Zwar ist die Entscheidung des Tatrichters vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. u.a. Senat in zfs 1996, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138 sowie in VRS 92, 40, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des …

    An die vom Tatrichter getroffene Entscheidung ist das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren gebunden (vgl. dazu Senat ZAP EN-Nr. 1013/95 = zfs 1996, 35 = DAR 1996, 68 = VRS 91, 138), es sei denn es liegen Ermessensfehler vor (OLG Hamm VRS 92, 40).
  • OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Feststellungen

    Zwar ist die Entscheidung des Tatrichters vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (OLG Hamm, DAR 1996, 68; VRS 92, 40, jeweils m.w.N.).
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