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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.07.2000 - 2St RR 118/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3766
BayObLG, 13.07.2000 - 2St RR 118/2000 (https://dejure.org/2000,3766)
BayObLG, Entscheidung vom 13.07.2000 - 2St RR 118/2000 (https://dejure.org/2000,3766)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 2St RR 118/2000 (https://dejure.org/2000,3766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Trunkenheitsfahrt durch Führen eines motorisierten Krankenfahrstuhls

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 316; ; StGB § 21; ; StGB § 49; ; StVO § 24

  • archive.org

    Motorisierter Krankenfahrstuhl ist ein Fahrzeug im Sinne von § 316 StGB; die in § 24 StVO getroffene Regelung ändert hieran nichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316; StVO § 24
    Motorisierter Krankenfahrstuhl ist ein Fahrzeug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trunkenheit im Verkehr; Fahrlässigkeit; Entzug der Fahrerlaubnis; Sperrfirst; Revision; Verletzung sachlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 316 StGB - Motorisierter Krankenfahrstuhl ist ein "Fahrzeug"

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 26
  • NZV 2000, 509
  • BayObLGSt 2000, 104
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …

    Auszug aus BayObLG, 13.07.2000 - 2St RR 118/00
    Vielmehr bedarf es - in der Regel mit Hilfe eines Sachverständigen - unter Einbeziehung des Leistungsverhaltens und anderer äußerer Symptome, insbesondere sogenannter psychodiagnostischer Kriterien (vgl. BGHSt 43, 66), einer eingehenden Auseinandersetzung mit der Frage der Schuldfähigkeit.
  • BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

    Rn. 8 a) Fahrzeug im Sinne des § 316 StGB ist grundsätzlich jedes zur Ortsveränderung bestimmte Fortbewegungsmittel zur Beförderung von Personen oder Gütern (BayObLGSt 2000, 104, 105).
  • OLG Hamm, 08.01.2025 - 1 ORs 70/24

    Trunkenheitsfahrt mit Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter); absolute …

    Fahrzeug im Sinne des § 316 StGB ist grundsätzlich jedes zur Ortsveränderung bestimmte Fortbewegungsmittel zur Beförderung von Personen oder Gütern (BayObLG, Beschluss vom 13.07.2000 - 2 StRR 118/00 - juris).
  • OLG Nürnberg, 13.12.2010 - 2 St OLG Ss 230/10

    Trunkenheit im Verkehr: Grenzwert absoluter Fahruntüchtigkeit beim Führen …

    Bei dem verfahrensgegenständlichen motorisierten Krankenfahrstuhl handelt es sich nicht nur um ein Fahrzeug im Sinne von § 316 StGB, sondern um ein Kraftfahrzeug, welches die Kriterien des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV erfüllt und deshalb fahrerlaubnisfrei geführt werden darf (vgl. zum motorisierten Krankenfahrstuhl BayObLG NStZ-RR 2001, 26 m. w. N.).

    Rn. 25 Der Revision ist zuzustimmen, dass sich aus der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 13.7.2000 (NStZ-RR 2001, 26) nicht ergibt, dass der Grenzwert absoluter Fahruntüchtigkeit beim Führen motorisierter Krankenfahrstühle 1, 1 Promille beträgt.

  • LG Landshut, 09.02.2016 - 6 Qs 281/15

    Fahrzeugbegriff hinsichtlich Inlineskates

    Gemeinhin hat sich als Begriffsbestimmung die Definition herausgebildet, dass Fahrzeuge zur Fortbewegung geeignete bewegliche Gegenstände sind, die üblicherweise dem Transport von Gütern oder Personen dienen, aber auch andere Zwecke (wie z. B. Arbeitsleistung) haben können (vgl. Dauer in Hentschel Straßenverkehrsrecht 43. Auflage § 1 Rn. 16, Fischer StGB 63 Auflage § 315 a Rn. 4, 315 b Rn. 6, § 316 Rn. 4, BayObLG Beschluss vom 13.07.2000 - Az. 2St Regierechnung 118/00, abgedruckt in NStZ-RR 2001, 26).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 220/05

    Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum: Unkenntnis eines Angeklagten …

    Vorsätzliches Handeln kommt also nicht in Betracht (…Steindorf in Erbs/Kohlhaas a.a.O. vor § 52 a Rdnr. 49 a;… Steindorf WaffG, vor § 52 a Rdnr. 44 f.;… KK-Rengier, OWiG, § 11 Rdnr. 41 a;… Schönke/Schröder-Cramer, StGB, , § 17 Rdnr. 12 a;… Münchener Kommentar - Joecks § 17 Rdnr. 80; BGH NStZ-RR 03, 55, 56; 01, 26 -31; BayObLG wistra 92, 273; BayObLG NJW 97, 1319, 1320).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 (10) Ss 138/16

    Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Ausnahme der …

    Außerdem findet § 331 Abs. 1 StPO auf im Adhäsionsverfahren geltend gemachte Ansprüche wegen der zivilrechtlichen Natur dieser Ansprüche keine Anwendung (BGH NStZ-RR 2001, 26; OLG Brandenburg, Beschluss vom 7.10.2009 - 1 Ss 82/09, juris;… KK-Paul, StPO, 7. Aufl., § 331 Rn. 2;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 331 Rn. 21).
  • LG Berlin, 05.08.2020 - 510 Qs 68/20

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des dringenden Verdachts einer …

    Die gleiche Grenze wird auch bei weiteren Kraftfahrzeugen wie Segways (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 1 Rev 76/16 -) und selbst bei motorisierten Krankenfahrstühlen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2010- 2 St OLG Ss 230/10 - BayObLG, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 2 St RR 118/2000 ) angenommen.
  • OVG Sachsen, 15.04.2024 - 6 B 225/23

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines …

    Unter den Begriff des Fahrzeugs im Sinne von § 316 StGB fallen alle zur Ortsveränderung bestimmten Fortbewegungsmittel, die zur Beförderung von Personen oder Gütern geeignet sind, wobei es auf die Antriebsarten nicht ankommt (BayObLG, Besch. v. 13. Juli 2000 - 2 St RR 118/2000 - NStZ-RR 2001, S. 26;… Pegel, in: Münchner Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2022, § 316 Rn. 9), weswegen auch eScooter Fahrzeuge im Sinne von § 316 StGB sind (…Hecker, in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Aufl. 2019, § 315c Rn. 5 m. N. z. Rspr.).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2021 - 1 Ss 113/21

    Alkohol-Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit bei Führern von E-Scootern

    Denn Fahrzeug i.S.d. § 316 StGB ist grundsätzlich jedes zur Ortsveränderung bestimmte Fortbewegungsmittel zur Beförderung von Personen oder Gütern (BayObLG, Beschl. v. 13. Juli 2000, 2 St RR 118/00).
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