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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2014 - 2 StR 1/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15936
BGH, 15.05.2014 - 2 StR 1/14 (https://dejure.org/2014,15936)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2014 - 2 StR 1/14 (https://dejure.org/2014,15936)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 2 StR 1/14 (https://dejure.org/2014,15936)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (in dubio pro reo: mehrere Angeklagte)

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 282
  • StV 2015, 153
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94

    Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - 2 StR 1/14
    Die Strafkammer lässt unberücksichtigt, dass in einem Verfahren gegen mehrere Angeklagte solche Feststellungen, die nach dem Zweifelssatz zu Gunsten eines Angeklagten getroffen werden, nicht Grundlage für Feststellungen zum Nachteil eines anderen Angeklagten sein können (BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81;… Urteil vom 4. Februar 1992 - 1 StR 787/91, BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 8;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl. § 261 Rn. 32).
  • BGH, 04.02.1992 - 1 StR 787/91

    Beweiswürdigung - In dubio pro reo - Tatbeteiligung - Teilnahme - Täterschaft - …

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - 2 StR 1/14
    Die Strafkammer lässt unberücksichtigt, dass in einem Verfahren gegen mehrere Angeklagte solche Feststellungen, die nach dem Zweifelssatz zu Gunsten eines Angeklagten getroffen werden, nicht Grundlage für Feststellungen zum Nachteil eines anderen Angeklagten sein können (BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; Urteil vom 4. Februar 1992 - 1 StR 787/91, BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 8;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl. § 261 Rn. 32).
  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz …

    Die Kammer hat dabei nicht verkannt, dass dann, wenn sich die Einlassungen mehrerer Angeklagter - zumal zum Kerngeschehen - widersprechen, die Anwendung des Zweifelssatzes dazu führen kann, dass in ein und demselben Urteil von mehreren Fallgestaltungen auszugehen ist, die einander sogar ausschließen können, weil bei jedem Angeklagten jeweils von der ihm günstigsten Möglichkeit auszugehen ist (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 29.04.1987 - 2 StR 62/87 - Rn. 14 ff., juris = NStZ 1987, 474; BGH…, Beschluss vom 13.07.2005 - 2 StR 504/04 - Rn. 9, juris = NStZ-RR 2005, 351 f.; BGH, Beschluss vom 15.05.2014 - 2 StR 1/14 - Rn. 8, juris = NStZ-RR 2014, 282 f.).
  • BGH, 13.07.2021 - 3 StR 137/21

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung …

    Zwar lässt sich hierzu als Begründung nicht heranziehen, dass die Fahrerin ohne Vorsatz gehandelt habe; denn dies hat das Landgericht nicht positiv festgestellt, sondern ihre entsprechende Einlassung lediglich als nicht widerlegbar angesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 2 StR 1/14, NStZ-RR 2014, 282, 283 mwN).
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