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Rechtsprechung
   BGH, 17.04.2019 - 2 StR 102/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,16595
BGH, 17.04.2019 - 2 StR 102/19 (https://dejure.org/2019,16595)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2019 - 2 StR 102/19 (https://dejure.org/2019,16595)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2019 - 2 StR 102/19 (https://dejure.org/2019,16595)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 353 Abs. 1 StPO
    Aufhebung der Gesamtstrafenaussprüche

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Pflicht des Tatrichters zur Gesamtstrafenbildung und Reihenfolge der Vollstreckung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 Abs 1 StGB, § 54 Abs 1 S 2 StGB, § 55 Abs 1 S 1 StGB, § 67 Abs 1 S 1 StGB, § 67 Abs 2 S 2 StGB
    Pflicht des Tatrichters zur Gesamtstrafenbildung und Reihenfolge der Vollstreckung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 StGB, §§ 460, 462 StPO, § 67 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Nichtberücksichtigung weiterer Verurteilung des Angeklagten bei der Bildung der Gesamtstrafe; Zäsurwirkung

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Nichtberücksichtigung weiterer Verurteilung des Angeklagten bei der Bildun...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 460 ; StPO § 349 Abs. 2
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Nichtberücksichtigung weiterer Verurteilung des Angeklagten bei der Bildung der Gesamtstrafe; Zäsurwirkung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    2 Gesamtstrafen + Entziehungsanstalt - und die Bemessung des Vorwegvollzugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 241
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …

    Auszug aus BGH, 17.04.2019 - 2 StR 102/19
    Einer Entscheidung darüber, ob das angefochtene Urteil dem Begründungserfordernis bei der Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 269 f.;… Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10 Rn. 2 …und vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11 Rn. 3 ff.) noch genügt, bedarf es deshalb nicht.
  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 497/16

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Mitteilung des …

    Auszug aus BGH, 17.04.2019 - 2 StR 102/19
    Über die Gesamtstrafenbildung muss daher neu befunden werden; maßgebend ist die Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169 mwN).
  • BGH, 17.02.2004 - 1 StR 369/03

    Ausnahmsweise nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Beschlussverfahren …

    Auszug aus BGH, 17.04.2019 - 2 StR 102/19
    Eine Erledigung, die einer Gesamtstrafenbildung entgegengestanden hätte, oder sonstige Gründe, die es ausnahmsweise gerechtfertigt hätten, die Gesamtstrafenbildung dem Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO zu überlassen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 369/03, NStZ 2005, 32), sind weder mitgeteilt noch ersichtlich.
  • BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14

    Vorwegvollzug (Berechnung der vorweg zu vollziehenden Haftstrafe bei Bildung …

    Auszug aus BGH, 17.04.2019 - 2 StR 102/19
    Bei der Berechnung des Vorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB ist somit von der Summe beider Gesamtstrafen und der Hälfte hiervon auszugehen (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, NStZ-RR 2014, 368 f.).
  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 530/11

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (keine Annahme der fiktiven Vollstreckung einer …

    Auszug aus BGH, 17.04.2019 - 2 StR 102/19
    Die teilweise Vollstreckung der mit Urteil vom 27. September 2016 gebildeten Gesamtstrafe steht dem nicht entgegen, da alle Einzelstrafen, die dieser Gesamtstrafe zugrunde lagen, noch nicht erledigt im Sinne von § 55 Abs. 1 StGB sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2012 - 1 StR 530/11, NStZ 2012, 380, 381).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99

    Beachtung des Gesamtstrafübels bei der Bildung von mehreren Gesamtstrafen

    Auszug aus BGH, 17.04.2019 - 2 StR 102/19
    Der Senat hebt auch die im Übrigen gebildete Gesamtstrafe von zwei Jahren und vier Monaten auf, um dem neuen Tatrichter Gelegenheit zu geben, das Gesamtstrafübel in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 309/99, NStZ 2000, 137 f.).
  • BGH, 08.02.2011 - 4 StR 658/10

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (Erörterungsmangel)

    Auszug aus BGH, 17.04.2019 - 2 StR 102/19
    Einer Entscheidung darüber, ob das angefochtene Urteil dem Begründungserfordernis bei der Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 269 f.; Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10 Rn. 2 …und vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11 Rn. 3 ff.) noch genügt, bedarf es deshalb nicht.
  • BGH, 03.05.2011 - 3 StR 110/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (einbezogene Strafen; …

    Auszug aus BGH, 17.04.2019 - 2 StR 102/19
    Einer Entscheidung darüber, ob das angefochtene Urteil dem Begründungserfordernis bei der Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 269 f.;… Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10 Rn. 2 und vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11 Rn. 3 ff.) noch genügt, bedarf es deshalb nicht.
  • BGH, 23.04.2026 - 2 StR 102/26

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe als grundsätzlich Sache des Tatrichters

    Er darf sie in der Regel nicht dem Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO überlassen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 102/19, NStZ-RR 2019, 241 f. mwN).
  • BGH, 04.03.2021 - 2 StR 431/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (nur ausnahmsweise Überantwortung in das …

    Er darf dies in der Regel nicht dem Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO überlassen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 102/19, juris Rn. 4).
  • OLG Naumburg, 25.09.2023 - 1 Ws 309/23

    Unzulässigkeit der Strafvollstreckung; Versagung der Beiordnung eines …

    Bei der Berechnung des Vorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 S. 3 StGB ist somit von der Summe beider Gesamtstrafen und der Hälfte hiervon auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 102/19 -, juris), abzüglich der voraussichtlichen Therapiedauer (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14 -, juris).
  • LG Hamburg, 15.12.2023 - 620 KLs 3/22

    Verurteilungen u.a. wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit im geschäftlichen …

    Er darf dies in der Regel nicht dem Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO überlassen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.04.2019 - 2 StR 102/19, juris Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2024 - 7 Ws 186/24

    Keine Zuständigkeitsbestimmung durch OLG nach §§ 14, 19 StPO analog nach …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe grundsätzlich Sache des Tatrichters und darf - abgesehen von engen Ausnahmen - nicht dem Beschlussverfahren nach § 460 StPO überlassen werden (vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 4. März 2021 - 2 StR 431/20, juris Rn. 35; BGH…, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 369/03, juris Rn. 10 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 102/19, juris Rn. 4).
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