Rechtsprechung
| BGH, 27.05.2020 - 2 StR 112/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 46a StGB
Grundsätze der Strafzumessung; Schadenswiedergutmachung (auf Zwangsvollstreckung beruhende Schadensbeseitigung oder -verringerung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung: Berücksichtigung einer freiwilligen Schadenswiedergutmachung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB, § 46a StGB
Strafzumessung: Berücksichtigung einer freiwilligen Schadenswiedergutmachung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 263 Abs. 3 StGB, § 46a StGB
- Wolters Kluwer
Berücksichtigen der Schadenskompensation bei der Einzelstrafbemessung bzgl. Strafmilderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46a; StGB § 263 Abs. 3
Berücksichtigen der Schadenskompensation bei der Einzelstrafbemessung bzgl. Strafmilderung - datenbank.nwb.de
Strafzumessung: Berücksichtigung einer freiwilligen Schadenswiedergutmachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Strafzumessung beim Betrug - und die in der Zwangsvollstreckung erfolgten Rückzahlungen
Verfahrensgang
- LG Köln, 04.11.2019 - 112 Js 118/10
- LG Köln, 04.11.2019 - 119 KLs 4/15
- BGH, 27.05.2020 - 2 StR 112/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 240
- StV 2020, 746
- StV 2021, 46
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09
Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch; …
Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 2 StR 112/20
Die Kompensationsentscheidung wird von der Teilaufhebung nicht berührt; sie hat Bestand (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135).
- BGH, 07.05.2024 - 2 StR 98/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Die Kompensationsentscheidungen werden von den Teilaufhebungen nicht berührt; sie haben Bestand (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 StR 112/20, juris Rn. 10 mwN).
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