Rechtsprechung
| BGH, 19.06.2013 - 2 StR 117/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 212 StGB; § 15 StGB
Strafzumessung (Grenzen der Strafschärfung infolge einer besonders brutalen Tatausführung; emotionsloses Nachtatverhalten; direkter Vorsatz) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung bei Totschlag: Straferschwerende Berücksichtigung der angewandten Gewalt und der Beseitigung der Leiche als Nachtatverhalten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 3 StGB, § 212 Abs 1 StGB
Strafzumessung bei Totschlag: Straferschwerende Berücksichtigung der angewandten Gewalt und der Beseitigung der Leiche als Nachtatverhalten - Wolters Kluwer
Ableitung des Vorwurfs gesteigerter Brutalität aus der Erwürgung unter erheblichem Kraftaufwand
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 3
Ableitung des Vorwurfs gesteigerter Brutalität aus der Erwürgung unter erheblichem Kraftaufwand - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ilex-recht.de (Kurzinformation)
Strafrecht: 5 bis 15 Jahre? - Der BGH und die Regeln der Strafzumessung
Verfahrensgang
- LG Hanau, 27.11.2012 - 1 Ks 3315 Js 4247/12
- BGH, 19.06.2013 - 2 StR 117/13
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 579
- StV 2014, 412
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.12.2008 - 2 StR 435/08
Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht; besondere Schwere der Schuld; direkter …
Auszug aus BGH, 19.06.2013 - 2 StR 117/13
Er ist insoweit nicht über Maßnahmen der Sicherung und Verschleierung hinausgegangen (vgl. BGH NStZ 2009, 260).
- BGH, 19.01.2021 - 5 StR 535/20
Störung der Totenruhe: Erforderliche Feststellungen zur subjektiven Tatseite
"Das bloße Beseitigen des Leichnams sowie ein ungehöriger Umgang mit dem Leichnam, der die Voraussetzungen des § 168 StGB nicht erfüllt, darf grundsätzlich nicht straferschwerend herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 2 StR 117/13 -, NStZ 2013, 579, 580; Senat, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 5 StR 92/08 -, NStZ 2008, 569). - BGH, 04.04.2023 - 1 StR 488/22
Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer schweren Beleidigung …
Diese zu Lasten des Angeklagten berücksichtigte Wertung des Landgerichts bezieht sich erkennbar nicht auf die zur Tötung erforderliche Gewalt, die nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 2 StR 117/13 Rn. 7), sondern auf den Umstand, dass der Angeklagte bei der Tatbegehung mit Tötungsabsicht gehandelt hat. - LG Hagen, 13.12.2024 - 31 Ks 6/24 Ausgehend hiervon kann selbst das Verscharren, Verbrennen oder Versenken der Leiche grundsätzlich nicht strafschärfend berücksichtigt werden (…BGH 15.12.1987 - 1 StR 539/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11;… BGH 10.5.1988 - 1 StR 175/88, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13; BGH 19.6.2013 - 2 StR 117/13 = NStZ 2013, 579 (580)).
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