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Rechtsprechung
   BGH, 02.04.1986 - 2 StR 12/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,18330
BGH, 02.04.1986 - 2 StR 12/86 (https://dejure.org/1986,18330)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1986 - 2 StR 12/86 (https://dejure.org/1986,18330)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1986 - 2 StR 12/86 (https://dejure.org/1986,18330)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten schweren Raubes bei fehlender Entschlossenheit die Waffe zu benutzen

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub - …

    Auszug aus BGH, 02.04.1986 - 2 StR 12/86
    Den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB kann vielmehr auch ein Täter erfüllen, der die mitgeführte Waffe nur "im Bedarfsfall" (BGH NJW 1976, 248;… BGH, Urt. v. 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76 -) oder "gegebenenfalls" (BGH NStZ 1981, 436) einsetzen will (…s. auch LK Herdegen, 10. Aufl., Rdn. 22 zu § 250 StGB m.w.N.).

    Der Erörterung bedarf nur die Frage, ob nach der Vorstellung der Angeklagten die Bankangestellten das Auftreten des Angeklagten K. als Drohung mit gegenwärtiger Leibesgefahr im Sinne von § 249 StGB empfinden sollten, nämlich als Drohung mit einer nicht nur unbedeutenden Beeinträchtigung ihrer körperlichen Unversehrtheit (siehe RGSt 72, 229, 231; BGHSt 7, 252, 254; BGH NJW 1976, 248;… LK Herdegen, 10. Aufl., Rdn. 11, Lackner, 15. Aufl. Anm. 2 b, Dreher/Tröndle, 42. Aufl., Rdn. 5, jeweils zu § 249 StGB).

  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 02.04.1986 - 2 StR 12/86
    Der Erörterung bedarf nur die Frage, ob nach der Vorstellung der Angeklagten die Bankangestellten das Auftreten des Angeklagten K. als Drohung mit gegenwärtiger Leibesgefahr im Sinne von § 249 StGB empfinden sollten, nämlich als Drohung mit einer nicht nur unbedeutenden Beeinträchtigung ihrer körperlichen Unversehrtheit (siehe RGSt 72, 229, 231; BGHSt 7, 252, 254; BGH NJW 1976, 248;… LK Herdegen, 10. Aufl., Rdn. 11, Lackner, 15. Aufl. Anm. 2 b, Dreher/Tröndle, 42. Aufl., Rdn. 5, jeweils zu § 249 StGB).
  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 157/81

    Schwere räuberische Erpressung - Mit-sich-Führen einer Scheinwaffe - …

    Auszug aus BGH, 02.04.1986 - 2 StR 12/86
    Den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB kann vielmehr auch ein Täter erfüllen, der die mitgeführte Waffe nur "im Bedarfsfall" (BGH NJW 1976, 248;… BGH, Urt. v. 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76 -) oder "gegebenenfalls" (BGH NStZ 1981, 436) einsetzen will (…s. auch LK Herdegen, 10. Aufl., Rdn. 22 zu § 250 StGB m.w.N.).
  • BGH, 25.05.1976 - 1 StR 240/76

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 02.04.1986 - 2 StR 12/86
    Den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB kann vielmehr auch ein Täter erfüllen, der die mitgeführte Waffe nur "im Bedarfsfall" (BGH NJW 1976, 248; BGH, Urt. v. 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76 -) oder "gegebenenfalls" (BGH NStZ 1981, 436) einsetzen will (…s. auch LK Herdegen, 10. Aufl., Rdn. 22 zu § 250 StGB m.w.N.).
  • RG, 27.05.1938 - 4 D 313/38

    Die Drohung mit einer völlig unerheblichen gegen den Körper oder das leibliche …

    Auszug aus BGH, 02.04.1986 - 2 StR 12/86
    Der Erörterung bedarf nur die Frage, ob nach der Vorstellung der Angeklagten die Bankangestellten das Auftreten des Angeklagten K. als Drohung mit gegenwärtiger Leibesgefahr im Sinne von § 249 StGB empfinden sollten, nämlich als Drohung mit einer nicht nur unbedeutenden Beeinträchtigung ihrer körperlichen Unversehrtheit (siehe RGSt 72, 229, 231; BGHSt 7, 252, 254; BGH NJW 1976, 248;… LK Herdegen, 10. Aufl., Rdn. 11, Lackner, 15. Aufl. Anm. 2 b, Dreher/Tröndle, 42. Aufl., Rdn. 5, jeweils zu § 249 StGB).
  • BGH, 12.09.1995 - 1 StR 401/95

    Einbruch defensiv - Gaspistole, seitliches Austreten, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF …

    Den Qualifikationstatbestand erfüllt vielmehr auch, wer die mitgeführte Waffe nur einsetzen will "im Bedarfsfall" (BGH…, Urt. vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76), "gegebenenfalls" (BGHSt 22, 230, 231; 24, 339, 341) oder für den "Notfall", daß während der Tatausführung eine andere Person auftritt (BGH, Urt. vom 2. April 1986 - 2 StR 12/86 - bei Holtz MDR 1986, 623).
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