Rechtsprechung
| BGH, 02.04.1986 - 2 StR 12/86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen versuchten schweren Raubes bei fehlender Entschlossenheit die Waffe zu benutzen
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub - …
Auszug aus BGH, 02.04.1986 - 2 StR 12/86
Den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB kann vielmehr auch ein Täter erfüllen, der die mitgeführte Waffe nur "im Bedarfsfall" (BGH NJW 1976, 248;… BGH, Urt. v. 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76 -) oder "gegebenenfalls" (BGH NStZ 1981, 436) einsetzen will (…s. auch LK Herdegen, 10. Aufl., Rdn. 22 zu § 250 StGB m.w.N.).Der Erörterung bedarf nur die Frage, ob nach der Vorstellung der Angeklagten die Bankangestellten das Auftreten des Angeklagten K. als Drohung mit gegenwärtiger Leibesgefahr im Sinne von § 249 StGB empfinden sollten, nämlich als Drohung mit einer nicht nur unbedeutenden Beeinträchtigung ihrer körperlichen Unversehrtheit (siehe RGSt 72, 229, 231; BGHSt 7, 252, 254; BGH NJW 1976, 248;… LK Herdegen, 10. Aufl., Rdn. 11, Lackner, 15. Aufl. Anm. 2 b, Dreher/Tröndle, 42. Aufl., Rdn. 5, jeweils zu § 249 StGB).
- BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55
einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung
Auszug aus BGH, 02.04.1986 - 2 StR 12/86
Der Erörterung bedarf nur die Frage, ob nach der Vorstellung der Angeklagten die Bankangestellten das Auftreten des Angeklagten K. als Drohung mit gegenwärtiger Leibesgefahr im Sinne von § 249 StGB empfinden sollten, nämlich als Drohung mit einer nicht nur unbedeutenden Beeinträchtigung ihrer körperlichen Unversehrtheit (siehe RGSt 72, 229, 231; BGHSt 7, 252, 254; BGH NJW 1976, 248;… LK Herdegen, 10. Aufl., Rdn. 11, Lackner, 15. Aufl. Anm. 2 b, Dreher/Tröndle, 42. Aufl., Rdn. 5, jeweils zu § 249 StGB). - BGH, 20.05.1981 - 2 StR 157/81
Schwere räuberische Erpressung - Mit-sich-Führen einer Scheinwaffe - …
Auszug aus BGH, 02.04.1986 - 2 StR 12/86
Den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB kann vielmehr auch ein Täter erfüllen, der die mitgeführte Waffe nur "im Bedarfsfall" (BGH NJW 1976, 248;… BGH, Urt. v. 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76 -) oder "gegebenenfalls" (BGH NStZ 1981, 436) einsetzen will (…s. auch LK Herdegen, 10. Aufl., Rdn. 22 zu § 250 StGB m.w.N.). - BGH, 25.05.1976 - 1 StR 240/76
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 02.04.1986 - 2 StR 12/86
Den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB kann vielmehr auch ein Täter erfüllen, der die mitgeführte Waffe nur "im Bedarfsfall" (BGH NJW 1976, 248; BGH, Urt. v. 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76 -) oder "gegebenenfalls" (BGH NStZ 1981, 436) einsetzen will (…s. auch LK Herdegen, 10. Aufl., Rdn. 22 zu § 250 StGB m.w.N.). - RG, 27.05.1938 - 4 D 313/38
Die Drohung mit einer völlig unerheblichen gegen den Körper oder das leibliche …
Auszug aus BGH, 02.04.1986 - 2 StR 12/86
Der Erörterung bedarf nur die Frage, ob nach der Vorstellung der Angeklagten die Bankangestellten das Auftreten des Angeklagten K. als Drohung mit gegenwärtiger Leibesgefahr im Sinne von § 249 StGB empfinden sollten, nämlich als Drohung mit einer nicht nur unbedeutenden Beeinträchtigung ihrer körperlichen Unversehrtheit (siehe RGSt 72, 229, 231; BGHSt 7, 252, 254; BGH NJW 1976, 248;… LK Herdegen, 10. Aufl., Rdn. 11, Lackner, 15. Aufl. Anm. 2 b, Dreher/Tröndle, 42. Aufl., Rdn. 5, jeweils zu § 249 StGB).
- BGH, 12.09.1995 - 1 StR 401/95
Einbruch defensiv - Gaspistole, seitliches Austreten, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF …
Den Qualifikationstatbestand erfüllt vielmehr auch, wer die mitgeführte Waffe nur einsetzen will "im Bedarfsfall" (BGH…, Urt. vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76), "gegebenenfalls" (BGHSt 22, 230, 231; 24, 339, 341) oder für den "Notfall", daß während der Tatausführung eine andere Person auftritt (BGH, Urt. vom 2. April 1986 - 2 StR 12/86 - bei Holtz MDR 1986, 623).
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