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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2024 - 2 StR 135/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,15145
BGH, 15.05.2024 - 2 StR 135/24 (https://dejure.org/2024,15145)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2024 - 2 StR 135/24 (https://dejure.org/2024,15145)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2024 - 2 StR 135/24 (https://dejure.org/2024,15145)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 1 StPO
    Verwerfung der Revision als unzulässig

  • openjur.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 144/23

    Elektronische Übersendung der Revisionseinlegungsschrift (elektronisches …

    Auszug aus BGH, 15.05.2024 - 2 StR 135/24
    Im Fall einer einfachen Signatur und Übertragung des Dokuments über das besondere elektronische Anwaltspostfach als sicherem Übermittlungsweg muss der Verteidiger oder Rechtsanwalt, dessen Name als Signatur in dem Schriftsatz als verantwortende Person aufgeführt ist, selbst die Einreichung vornehmen; bei einer Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss die Übertragung mithin über das Postfach dieses Verteidigers oder Rechtsanwalts erfolgen und zudem dieser selbst der tatsächliche Versender sein (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 3 StR 144/23, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Anhaltspunkte dafür, dass Rechtsanwalt G. entgegen dem Verbot der Mehrfachverteidigung gemäß § 146 StPO als allgemeiner Vertreter der Pflichtverteidigerin gemäß § 53 Abs. 2 BRAO tätig geworden sein könnte, sind nicht ersichtlich; solches wird auch nicht geltend gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277; Beschluss vom 13. Juni 2023 - 3 StR 144/23, juris Rn. 3).

  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 430/11

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung von …

    Auszug aus BGH, 15.05.2024 - 2 StR 135/24
    Anhaltspunkte dafür, dass Rechtsanwalt G. entgegen dem Verbot der Mehrfachverteidigung gemäß § 146 StPO als allgemeiner Vertreter der Pflichtverteidigerin gemäß § 53 Abs. 2 BRAO tätig geworden sein könnte, sind nicht ersichtlich; solches wird auch nicht geltend gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277;… Beschluss vom 13. Juni 2023 - 3 StR 144/23, juris Rn. 3).
  • BGH, 29.05.2024 - 6 StR 93/24

    Elektronischer Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, Pflicht …

    Zudem muss der Rechtsanwalt, der den Schriftsatz zu verantworten hat, die Einreichung des Schriftsatzes selbst vornehmen und somit der tatsächliche Versender sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2024 - 2 StR 135/24, Rn. 3;… vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 292/23, Rn. 2, NJW 2024, 371;… vom 20. Juni 2023 - 2 StR 39/23, Rn. 9, NStZ 2024, 124;… vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, Rn. 11; BSG, Beschluss vom 27. September 2023 - B 2 U 1/23 R); dementsprechend darf nach § 23 Abs. 3 Satz 5 der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (RAVPV) das Recht, nichtqualifiziert elektronisch signierte Dokumente auf einem sicheren Übermittlungsweg zu versenden, nicht auf andere Personen übertragen werden.
  • BGH, 17.03.2025 - 6 StR 34/25

    Elektronischer Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, Pflicht …

    Die qualifizierte elektronische Signatur der verantwortenden Person tritt an die Stelle ihrer eigenhändigen Unterschrift und muss daher von derjenigen Person stammen, welche die formbedürftige Erklärung abgibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2024 - 6 StR 93/24, NStZ-RR 2024, 316; vom 15. Mai 2024 - 2 StR 135/24, Rn. 3; vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 292/23, NStZ-RR 2024, 25).
  • BGH, 20.08.2024 - 3 StR 275/24

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Rn. 3 Dem schließt sich der Senat an (…vgl. zudem BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2024 - 1 StR 238/24, juris Rn. 3; vom 15. Mai 2024 - 2 StR 135/24, juris Rn. 3 f.; vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 292/23, NStZ-RR 2024, 25, 26; vom 18. Oktober 2022 - 3 StR 262/22, NStZ-RR 2023, 22).
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