Rechtsprechung
| BGH, 28.03.1984 - 2 StR 137/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beurteilung des Mundverkehrs und Afterverkehrs bei der Strafzumessung einer Vergewaltigung - Spielraum des anerkannten Strafzwecks der Abschreckung als Generalpräventive Maßnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 409
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79
Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders …
Auszug aus BGH, 28.03.1984 - 2 StR 137/84
Der anerkannte Strafzweck der Abschreckung anderer darf nur innerhalb des Spielraumes der schuldangemessenen Strafe berücksichtigt werden (BGHSt 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L] ; Beschluß vom 2. April 1982 - 2 StR 111/82 -). - BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
Auszug aus BGH, 28.03.1984 - 2 StR 137/84
Das trifft aber allein in den Fällen zu, wo bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (BGHSt 6, 125, 127 [BGH 06.05.1954 - 3 StR 162/54] ; Beschluß vom 11. August 1982 - 2 StR 790/81 - Beschluß vom 16. Februar 1983 - 2 StR 436/82 -). - BGH, 02.04.1982 - 2 StR 111/82
Auszug aus BGH, 28.03.1984 - 2 StR 137/84
Der anerkannte Strafzweck der Abschreckung anderer darf nur innerhalb des Spielraumes der schuldangemessenen Strafe berücksichtigt werden (BGHSt 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L] ; Beschluß vom 2. April 1982 - 2 StR 111/82 -). - BGH, 16.02.1983 - 2 StR 436/82
Strafschärfung aus generalpräventiven Gesichtspunkten - Zunahme der Passvergehen …
Auszug aus BGH, 28.03.1984 - 2 StR 137/84
Das trifft aber allein in den Fällen zu, wo bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (BGHSt 6, 125, 127 [BGH 06.05.1954 - 3 StR 162/54] ; Beschluß vom 11. August 1982 - 2 StR 790/81 - Beschluß vom 16. Februar 1983 - 2 StR 436/82 -). - BGH, 13.08.1982 - 2 StR 790/81
Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 28.03.1984 - 2 StR 137/84
Das trifft aber allein in den Fällen zu, wo bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (BGHSt 6, 125, 127 [BGH 06.05.1954 - 3 StR 162/54] ; Beschluß vom 11. August 1982 - 2 StR 790/81 - Beschluß vom 16. Februar 1983 - 2 StR 436/82 -).
- AG Landstuhl, 25.01.2022 - 2 Cs 4106 Js 15848/21
Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen des Gebrauchs gefälschter Impfpässe
Rn. 19 Dabei hat das Gericht insbesondere bedacht, dass sich die Strafe auch bei Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte noch im Rahmen des Schuldangemessenen halten muss (BGHSt 28, 318 (326); BGH, NStZ 1983, 501; 1984, 409; 1986, 358) und der Strafhöhenbestimmung diesen Rahmen zugrunde gelegt. - LG Osnabrück, 23.03.2012 - 10 KLs 37/11
Sprengstoffanschlag; Pyrotechnik; Fußballstadion
Die Kammer hält die Berücksichtigung generalpräventiver Umstände für zulässig und notwendig (vgl. BGHSt 34, 150; 28, 318), da in der Tat des Angeklagten die zunehmende Gewaltbereitschaft fanatischer Fußballanhänger anlässlich von Fußballspielen zum Ausdruck kommt und eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme der zur Aburteilung stehenden Straftat oder ähnlicher Delikte festzustellen ist (vgl. BGH NStZ 2007, 702; 1987, 100; 1984, 409). - BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …
Die Annahme einer solchen Zunahme hat der Tatrichter in den Urteilsgründen durch Anführung von Tatsachen zu belegen, damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob er mit Recht von einer gemeinschaftsgefährlichen Zunahme ausgegangen ist (BGHSt 6, 125 [127]; 17, 321 [324]; BGH NStZ 1982, 463 ; 1983, 501 und bei Mösl a.a.0.; 1984, 409; 1986, 358; StV 1983, 195 und 326; Bruns, Das Recht der Strafzumessung, 2.Aufl. S.97 ff., insbesondere 102/103).
- BGH, 26.01.1989 - 1 StR 740/88
Verstoß gegen das Berufsverbot während eines laufenden Beschwerdeverfahrens - …
Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine schwerere Strafe aus generalpräventiven Gründen grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; 1986, 358;… BGHR § 46 StGB Generalprävention 2). - BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86
Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Berücksichtigung der …
Eine schwerere Strafe aus Gründen der Abschreckung anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; BGH StV 1983, 195, 326 und 501; BGH, Beschluß vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83). - BGH, 14.05.1986 - 2 StR 156/86
Strafschärfende Bewertung aufgrund des generalpräventiven Gedankens - …
Nur unter solchen Voraussetzungen ist aus generalpräventiven Gesichtspunkten, um potentielle andere Täter abzuschrekken, eine Strafschärfung gegenüber einem Angeklagten über das hinaus, was sonst als angemessen erachtet worden wäre, zulässig (BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; BGH Strafverteidiger 1983, 195, 326 und 501; BGH, Urteil vom 20. März 1986 - 4 StR 87/86 - und Beschluß vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83). - BGH, 21.02.1991 - 4 StR 58/91
Strafschärfung wegen besonderer Gefährlichkeit von Schußwaffen
Auch die nur formelhafte Berufung auf spezial- und generalpräventive Gründe entspricht nicht den Anforderungen, die an Strafzumessungserwägungen gestellt werden müssen (vgl. BGH NStZ 1984, 409; 1986, 358). - OLG Düsseldorf, 22.11.1995 - 5 Ss 315/95 Die Strafkammer hat keine besonderen Umstände festgestellt, die außerhalb der von dem Gesetzgeber bei der Bestimmung des Strafrahmens des § 53 Abs. 1 ZDG bereits berücksichtigten allgemeinen Abschreckung lägen (vgl. BGH StV 1983, 14; NStZ 1984, 409 ; Bay0bLG St L987, 171, 173 und 1988, 62, 66;… OLG Stuttgart a.a.O.).
- BGH, 22.03.1989 - 2 StR 84/89
Heranziehung des Gesichtspunkts der Generalprävention zur Strafschärfung oder zur …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Heranziehung des Gesichtspunkts der Generalprävention zur Strafschärfung oder zur Ablehnung einer Strafaussetzung nur dann gerechtfertigt, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGHSt 6, 125, 126 f; BGH NStZ 1982, 463; 1984, 409; 1986, 358;… BGHR § 46 Generalprävention 2; BGH, Beschluß vom 26. Januar 1989 - 1 StR 740/88). - BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87
Kraftfahrzeug; Unfall; Täuschung; Konkrete Gefahr; Nachahmung; …
Allerdings ist eine Strafschärfung aus generalpräventiven Gesichtspunkten nur dann gerechtfertigt, wenn sie im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände notwendig ist (vgl. [u. a.] BGH, NStZ 1984, 409 ;… LK, aaO., RdNr. 25), wobei nur Umstände berücksichtigt werden dürfen, die außerhalb der bei Aufstellung eines bestimmten Strafrahmens vom Gesetzgeber bereits berücksichtigten allgemeinen Abschreckung liegen (vgl. [u. a.] BGHSt 17, 321/324; Mösl, NStZ 1983, 160/162). - BGH, 30.09.1985 - 3 StR 322/85
Berücksichtigung des Gesichtspunktes der Generalprävention bei der Verhängung und …
- BGH, 24.04.1985 - 3 StR 59/85
Gesamtwürdigung sämtlicher tatrelevanten Umstände als Prüfungsvoraussetzung …
- BGH, 09.10.1984 - 5 StR 626/84
Strafbarkeit wegen Mord im Zustand erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit - …
- BGH, 14.05.1986 - 2 StR 157/86
Erregung erheblichen öffentlichen Aufsehens als Strafschärfungsgrund
- BGH, 04.08.1987 - 5 StR 359/87
Unbegründetheit einer Revision
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