Rechtsprechung
| BGH, 25.06.2004 - 2 StR 153/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 54 StGB; § 55 StGB
Gesamtstrafe; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Bildung der Gesamtstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.12.2014 - 4 StR 213/14
Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen; Anwendbarkeit auf Delikte, die …
Der Umstand, dass das Landgericht die Bildung der Gesamtstrafe aus der von ihm im zweiten Rechtsgang neu festgesetzten Einzelstrafe und den bereits rechtskräftigen Einzelstrafen aus dem nur teilweise aufgehobenen ersten Urteil rechtsfehlerhaft auf § 55 StGB gestützt und § 54 StGB nicht unmittelbar angewendet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2004 - 2 StR 153/04;… Fischer, StGB, 62. Aufl., § 55 Rn. 5), beschwert den Angeklagten nicht. - BGH, 23.11.2006 - 3 StR 366/06
Erpresserischer Menschenraub (Bemächtigungslage; Unausweichlichkeit)
Eine zusätzliche "Einbeziehung" dieses bereits damals rechtskräftig gewordenen Teils nach § 55 StGB bzw. § 31 JGG war dagegen nicht veranlasst, da es sich insgesamt um ein einheitliches Verfahren handelt (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Juni 2004 - 2 StR 153/04;… zit. bei Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 55 Rdn. 3). - BGH, 09.05.2017 - 5 StR 63/17
Rüge vorschriftswidriger Besetzung; Bildung einer Gesamtstrafe
Entgegen der Auffassung des Landgerichts, das ausdrücklich eine "nachträgliche Gesamtstrafe' unter Einbeziehung der rechtskräftig verhängten Einzelstrafen gebildet und in den angewendeten Vorschriften (§ 260 Abs. 5 Satz 1 StPO) § 55 StGB als Rechtsgrundlage hierfür angeführt hat, handelt es sich um die Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 StGB, da - auch nach Teilrechtskraft des ersten Urteils in dieser Sache - ein einheitliches Verfahren gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 213/14, NJW 2015, 500, 502; Beschluss vom 25. Juni 2004 - 2 StR 153/04).
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