Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1958 - 2 StR 157/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,593
BGH, 04.06.1958 - 2 StR 157/58 (https://dejure.org/1958,593)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1958 - 2 StR 157/58 (https://dejure.org/1958,593)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1958 - 2 StR 157/58 (https://dejure.org/1958,593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 383
  • NJW 1958, 1452
  • MDR 1958, 859
  • JR 1958, 429
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.1959 - 1 StR 169/59

    Rechtsmittel

    Das wäre nur anzunehmen, wenn der zurückgebliebene Verdacht so gering wäre, daß der Freispruch einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld nahe käme (vgl. BGHSt 11, 383 ff; OLG Stuttgart NJW 57, 474 Nr. 26).

    Die Revision rügt jedoch mit Recht, daß das Landgericht unter Berufung auf BGHSt 11, 383, 386 ff. [BGH 04.06.1958 - 2 StR 157/58] eine Ermessensentscheidung nach § 467 Abs. 2 Satz 1 StPO auch dann für ausgeschlossen hält, wenn noch ein begründeter Tatverdacht gegeben ist.

    Bei dieser nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung könnte es dann wieder zu Ungunsten des Angeklagten eine Rolle spielen, wenn etwa Ausschließungsgründe des § 2 Abs. 2 und 3 UHaftEntschG gegeben sein sollten (vgl. BGHSt 11, 383, 389 [BGH 04.06.1958 - 2 StR 157/58] a.E.), während eine Entscheidung zu seinen Gunsten vor allem dann naheliegen würde, wenn weitere Entlastungsbeweise zur Verfügung gestanden hätten, von deren Erhebung wegen des ohnedies schon erforderlichen Freispruchs abgesehen werden konnte (vgl. BGHSt 7, 153, 155) [BGH 18.01.1955 - 5 StR 499/54].

  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61

    Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts - Abänderung einer durch …

    Es wären somit, da von einer groben Unredlichkeit oder Unsittlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 UHaftEntschG (BGHSt 7, 276; 11, 383, 389) [BGH 04.06.1958 - 2 StR 157/58]nicht die Rede sein konnte, gemäß § 467 Abs. 2 Satz 2 StPO auch die den sechs Angeklagten im ersten Rechtszug entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen gewesen.
  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer …

    Dagegen braucht sie dem Angeklagten nicht die notwendigen Auslagen zu erstatten, da ein begründeter Verdacht gegen ihn bestehen bleibt und er - in beiden Anklagefällen - grob unredlich gehandelt hat (§ 467 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 StPO; BGHSt 11, 383).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht